Antrag: 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag: Erhebung des Rundfunkbeitrags datensparsam gestalten

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                                    

Hannover, den 03.11.2010

15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag: Erhebung des Rundfunkbeitrags datensparsam gestalten

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich in der Ministerpräsidentenkonferenz für eine möglichst datensparsame Gestaltung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags einzusetzen. Um einen besseren Datenschutz zu gewährleisten, sind insbesondere folgende Regelungen erforderlich:

  • Die in § 11 Abs. 4 geregelte Möglichkeit des Bezugs personenbezogener Daten ist auf die Übermittlung von Daten durch die Meldeämter zu beschränken. Adresshandel in jeglicher Form muss unterbunden werden.
  • Die von den Meldeämtern übermittelten Daten dürfen keinesfalls zwölf Monate lang gespeichert werden. Die erhobenen Daten dürfen darüber hinaus ausschließlich zum Zweck der Rundfunkgebührenerhebung verwendet werden.
  • Die Rundfunkanstalten dürfen ihre Daten nicht untereinander austauschen, denn sie können ja bereits auf die Daten der Meldeämter zuru?ckgreifen (§11 Abs. 3).

Begründung

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein unentbehrlicher Bestandteil der Medien- und Kulturlandschaft. Um seinen verfassungsrechtlichen Auftrag zu erfüllen und seinem Informations- und Bildungsauftrag gerecht zu werden, muss er über eine ausreichende finanzielle Ausstattung verfügen. Der Systemwechsel von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr hin zu einem Rundfunkbeitrag pro Wohnung ist sinnvoll. Im Zuge der Erhebung des Rundfunkbeitrags dürfen jedoch nicht mehr Daten als bisher erhoben werden, sondern weniger. Die Hauptkritik der Bevölkerung an der bisherigen Rundfunkgebu?hr bezieht sich auf die GEZ und ihre Methoden. Das liegt weniger an der GEZ als an den datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Rundfunkstaatsvertrag, welche die Grundlage für das Vorgehen der GEZ darstellen. Die Akzeptanz des Systemwechsels würde durch die Verbesserung des Datenschutzes steigen.

Bei der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bzw. ihre Nachfolgeeinrichtung muss deshalb ein besonderes Augenmerk auf Datenvermeidung und Datensparsamkeit gelegt und der bürokratische Aufwand minimiert werden.   

Fraktionsvorsitzender

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