Anlage zum Antrag "Inklusiver Landtag" in leichter Sprache: "Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können"
Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag
einen Vorschlag:
Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.
Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung.
Der Niedersächsische Landtag zeigt, wie es gehen kann.
Darüber sollen die Politiker im Landtag abstimmen.
Wir leben in einer Demokratie.
Demokratie bedeutet: Das Volk entscheidet.
Damit Demokratie funktioniert,
müssen alle Menschen mitmachen können.
Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung
sollen in der Politik mitmachen können.
Und am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Aber Menschen mit Behinderung haben oft Probleme,
zu ihrem Recht zu kommen.
Deshalb muss noch vieles geändert werden.
Seit 2009 gibt es die UN-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
In der UN-Konvention steht:
Menschen mit Behinderungen sollen überall mitmachen können.
Dafür sollen alle Länder sorgen.
Die Landes-Regierung von Niedersachsen
hat eine Fach-Kommission Inklusion gebildet.
Die Fach-Kommission Inklusion ist eine Gruppe von Fachleuten.
Die Fachleute kennen sich gut über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen aus.
In der Fach-Kommission Inklusion sind
Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung.
Sie erstellen zusammen einen Aktions-Plan.
Im Aktions-Plan steht, was das Land Niedersachsen noch
für Menschen mit Behinderungen tun muss:
Der Landtag soll den Aktions-Plan unterstützen.
Aber es muss noch mehr passieren,
damit Menschen mit Behinderungen ihre Rechte bekommen.
Das ist uns wichtig:
- Jeder Mensch hat das Recht auf seine eigene Meinung.
- Jeder Mensch darf seine Meinung frei sagen.
- Jeder Mensch hat das Recht auf Information.
- Jeder Mensch hat das Recht zu verstehen,
was andere sagen oder schreiben. - Jeder Mensch darf selber entscheiden,
welche Hilfe er dafür bekommen möchte.
Das soll der Landtag machen:
- Barriere-freie Internet-Seiten
- Informationen in Leichter Sprache
- Übersetzer in Gebärden-Sprache
- Untertitel bei Fernseh-Sendungen
- Barriere-freier Landtag
- Geschäfts-Ordnung
1. Barriere-freies Internet-Angebot
Jeder soll die Internet-Seiten vom Landtag benutzen können.
Jeder soll die Internet-Seiten vom Landtag verstehen können.
Für blinde Menschen gibt es schon eine Audio-Version.
Audio-Version bedeutet:
Sie können sich den Text der Internet-Seite anhören.
Die Texte sind aber oft zu schwer zu verstehen.
Deshalb sollen die Texte auch in Leichter Sprache geschrieben werden.
Damit alle Menschen mit reden können:
- Wie arbeitet der Landtag
- Und wie entscheidet der Landtag
2. Informationen in Leichter Sprache
Der Landtag soll Hefte und Broschüren über seine Arbeit
in Leichter Sprache veröffentlichen.
Leichte Sprache hilft vielen Menschen.
Zum Beispiel
- Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
- Menschen, die aus anderen Ländern kommen
und nicht so gut Deutsch sprechen - Älteren Menschen
3. Übersetzer für Gebärden-Sprache
Manchmal macht der Landtag eine Veranstaltung.
Oder Besucher melden sich an.
Dann soll der Landtag vorher prüfen:
Kommen Besucher in den Landtag, die nicht hören können?
Diese Besucher bekommen einen Übersetzerfür Gebärden-Sprache.
Gebärden-Sprache ist eine Zeichen-Sprache
für Menschen, die nicht hören können.
Oder die Besucher bekommen einen Schrift-Übersetzer.
Der schreibt alles auf, was gesagt wird.
4. Der Landtag im NDR
Der NDR ist ein Fernseh-Sender.
Manchmal zeigt der NDR eine Fernseh-Sendung aus dem Landtag.
Für Menschen, die nicht hören können
soll die Fernseh-Sendung Unter-Titel bekommen.
Oder einen Übersetzer in Gebärden-Sprache.
5. Umbau vom Landtag
Der Landtag soll neu gebaut werden.
Alle Menschen sollen den Landtag besuchen können.
- Menschen mit Behinderung.
- Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.
- Menschen, die nicht sehen können.
- Menschen, die nicht hören können.
Deshalb soll der Landtag barriere-frei gebaut werden.
Zum Beispiel:
- Rampen für Rollstuhl-Fahrer
- Schilder in Blinden-Schrift
6. Geschäfts-Ordnung vom Landtag
In der Geschäfts-Ordnung vom Landtag steht:
So müssen die Mitglieder vom Landtag arbeiten.
Und an diese Regeln müssen die Mitglieder sich halten.
Der Landtag soll die Geschäfts-Ordnung prüfen:
- Ist die Geschäfts-Ordnung gut für alle Menschen?
- Werden die Rechte von Menschen mit Behinderung berücksichtigt?
Neue Gesetze
Der Landtag soll noch mehr für Menschen mit Behinderungen machen.
Zum Beispiel wenn ein neues Gesetz vorgeschlagen wird.
Die Mitglieder im Landtag entscheiden über ein neues Gesetz.
Die Mitglieder müssen vorher prüfen:
Ist das neue Gesetz gut für Menschen mit Behinderungen?
Was steht dazu in der UN-Konvention?
Die Landes-Regierung soll mehr
für Menschen mit Behinderungen machen.
Deshalb schlägt der Landtag der Landes-Regierung vor:
- Die Landes-Regierung soll ihre Internet-Seiten barriere-frei gestalten.
Und Texte in Leichter Sprache schreiben.
Damit alle Menschen die Internet-Seiten nutzen können. - Die Landes-Regierung soll Hefte und Broschüren
in Leichter Sprache veröffentlichen. - Besucher der Landes-Regierung, die nicht hören können
bekommen einen Gebärden-Übersetzer. - Fernseh-Sendungen der Landes-Regierung bekommen Unter-Titel.
Oder einen Gebärden-Übersetzer. - Alle Gebäude der Landes-Regierung sollen barriere-frei werden.
- Neue Gesetze müssen gut für Menschen mit Behinderungen sein!
Warum wollen wir das?
Wir finden es gut, dass es die UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen gibt.
Durch die UN-Konvention hat sich bereits etwas geändert:
Viele Menschen denken jetzt anders über Menschen mit Behinderungen.
Es ist ganz normal, dass die Menschen unterschiedlich sind.
Aber es muss noch mehr getan werden.
Damit Menschen mit Behinderungen gleich-berechtigt
mit Menschen ohne Behinderungen leben.
Alle Menschen müssen mitmachen,
damit Inklusion funktionieren kann.
Die Mitglieder vom Landtag sollen dafür ein Vorbild sein.
Leichte Sprache:
Hannoversche Werkstätten gem. GmbH
Büro für Leichte Sprache
Übersetzer: Markus Oechsner, Petra Voller und Alexa Köppen
Prüfer: Maike Busch, Andreas Finken und Britta Leesemann