Andreas Hoffmann: Rede zum Gesetzentwurf (CDU) für ein zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2024
TOP 5: Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2024 (GE CDU)
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleg*innen,
viele Punkte aus dem vorliegenden Antrag der CDU sind mit dem Haushaltsplanentwurf der Landesregierung für das Jahr 2025, den wir nachher beraten, erledigt.
Medizinstudienplätze, Mittel für den Erhalt der Landesstraßen, Hochwasserschutzmaßnahmen. Alles enthalten und besser noch als in ihrem Nachtrag – auf Dauer gestellt und nicht nur in den verbliebenen drei Monaten 2024 zu verausgaben.
Soweit so bekannt.
Hatten wir im letzten Jahr alles so ähnlich auch schon mal. Damals ging es darum, dass wir mittels Nachtrag die versäumten Investitionen, das Versagen ihrer eignen Politik, nachträglich retten sollten.
Und auch hier wieder sind die alten Forderungen enthalten, diesmal begründet mit dem Weihnachtshochwasser. Obwohl wir im Haushaltsausschuss erst kürzlich gehört haben: Das Geld im Haushalt 2024 reicht aus!
Die CDU schlägt vor – nachdem wir den Bürgschaftsrahmen des Landes für die Meyer Werft so gut wie ausgeschöpft haben, diesen, um eine Milliarde zu erweitern. Sie wollen Bürgschaften für Kredite geben, die die Niedersächsischen Krankenhäuser aufnehmen.
Klingt auf den ersten Blick zu schön um wahr zu sein. Aber denken wir uns da mal genau rein, denn die Vergabe von Bürgschaften folgt ja eigenen strengen gesetzlichen, verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Das Land Niedersachsen darf Bürgschaften nur dann geben, wenn 1. „der Charakter als Risikoabsicherungsgeschäft“ gegeben ist und 2. „wenn es keine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer späteren Inanspruchnahme aus der Risikoübernahme gibt“.
In Einfach: Das Land kann nur dann eine Bürgschaft geben, wenn das Geschäftsmodell stimmt und das Land erwarten kann, dass die Bürgschaft nicht zieht.
Nun würden wir alle hier uns es anders wünschen, aber allein die Tatsache, dass die Kommunen jährlich Millionen für den Betrieb und den Erhalt der Kommunalen Krankenhäuser zuschießen müssen, ist ein klares Indiz dafür, dass der „Business Case Krankenhaus“ gerade nicht rund läuft.
Eine Bürgschaft darf nur erklärt werden, wenn wir erwarten können, dass der Empfänger des Kredits, den wir verbürgen, aus eigener Kraft die anfallenden Zinsen aufbringen und die Kreditsumme eigenen Mitteln erwirtschaften und begleichen kann.
Das können die Kliniken gerade leider nicht.
Dazu kommt die Erwartung, dass der Bund die Kosten später übernimmt und die von uns verbürgten Kredite begleicht. Angesichts des vorgelegten Bundeshaushaltsentwurfs und der Spardebatten – tut mir leid auch ich hätte das gern anders – besteht hier ein ziemliches Risiko.
Sie schlagen also vor, dass wir den Bürgschaftsrahmen vergrößern für potentielle Schuldner, für die wir nach allen bekannten Informationen keine Bürgschaften als Land übernehmen könnten, wenn wir uns an die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen halten.
In Kurz: Ihr Vorschlag wäre auf Sicht ein Verstoß gegen die landesrechtliche Schuldenbremse.
Sie wären nicht der erste CDU Landesverband, der sich für eine Anpassung der Regeln der Schuldenbremse ausspricht.
Ich und sicher noch viele weitere Abgeordnete hier im Plenum sind gerne bereit über eine Reform der Schuldenbremse zu sprechen, liebe CDU. Aber lassen sie uns das offen und transparent und nicht durch die Hintertür, als Änderungsantrag auf einen Nachtrag und auf fragwürdiger Rechtsgrundlage tun.