Andreas Hoffmann: Rede zum Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2022/2023 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2023)

TOP 3/4: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2022/2023 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2023)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Landtagspräsidentin, liebe Kolleg*innen,

Schulobst, Schulgeldfreiheit, Blaulichtzulage und pädagogische Fachkräfte – das würde alles nicht rechtzeitig kommen und für viel Unsicherheit bei den Betroffenen sorgen, wenn wir, wie die CDU es vorgeschlagen hat, den Nachtragshaushalt ins Juni-Plenum schieben.

Meine Vorredner*innen haben bereits ausführlich die wesentlichen Schwerpunkte des 2. Nachtragshaushalts und des Haushaltsbegleitgesetzes ausgeführt.

Daher möchte ich meine Redezeit nutzen, um auf den vorliegenden CDU-Antrag einzugehen.

Lassen Sie mich eins klarstellen: Der Antrag beinhaltet sehr gute Punkte.

Auch wir Grüne und die SPD möchten die Lehrer*innenbesoldung auf A13 anheben oder die Finanzierung unserer niedersächsischen Krankenhäuser für die Menschen in unserem Land sicherstellen und natürlich hätten wir als Grüne gerne jede Dachfläche für PV-Anlagen ertüchtigt. 

Es ist nicht so, dass uns nicht noch viele weitere gute Projekte einfallen würden oder wir auf die Ideengebung der CDU angewiesen wären.

Aber dieser Antrag ist schlicht und ergreifend einfach ein Stück weit unredlich.

Ich möchte daran erinnern, dass wir uns immer noch in einer Krisensituation befinden.
Auch wenn der Arbeiter*innenkampftag uns herzlichstes Wetter beschert und endlich Frühlingsgefühle erzeugt hat - der nächste Winter kommt.
Glücklicherweise sind wir dank unser Regierung gut durch den letzten Winter gekommen.
Lassen Sie uns alle hoffen, dass dies auch im nächsten so sein wird.
Aber wir müssen vorbereitet sein und dafür ist eine solide Finanzplanung unerlässlich.

500 Millionen Euro zusätzlich zu den 776 Millionen ist fast als eine Verdopplung des Volumens des Nachtrags.

Erschwerend hinzu kommt, dass es sich bei einem nicht unwesentlichen Teil, der Ausgabenvorschläge um konsumtive und nicht um investive Ausgaben handelt.

Investive Ausgaben, wie beispielsweise der Bau einer Straße, würden nur dieses Jahr anfallen und müssten nur einmalig finanziert werden.

Konsumtive Ausgaben jedoch, wie die Schaffung von 18 neuen Stellen im Justizwesen, müssen mittel- bis langfristig im Haushalt abgebildet und vom Land getragen werden.

Ohne die Anschlussfinanzierung in den nächsten Jahren sichergestellt zu haben, sind diese Forderungen unseriös.

Und es überrascht umso mehr, dass dies ausgerechnet von Ihnen, der CDU kommt.

Wenn die Anschlussfinanzierung so sicher wäre, dann hätten Sie doch bereits selbst in ihrem letzten Haushalt in der Regierung – alle Probleme des Landes lösen können, denn diese bestehen schließlich nicht erst seit gestern.

Ihr gesamter Antrag ist ein typischer Oppositionsantrag, bei dem man sich nicht um die Folgen in den Jahren danach schert.

Lassen Sie uns das Beispiel der Anhebung der Lehrer*innenbesoldung von A12 auf A13 heranziehen.

Es ist hinlänglich bekannt, dass wir dies im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben.
Und unsere Kulturministerin, Julia Hamburg, hat dies auch bereits angekündigt.

Sie wollen das nun vorziehen und machen sich noch nicht mal die Mühe, im Haushaltsbegleitgesetz die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen.

Oder habe ich Ihren Antrag dazu übersehen?

Stand heute wollen Sie Mittel einstellen, die zu Schuljahresbeginn nicht ausgezahlt werden können, da dafür schlicht die Rechtsgrundlage fehlt.

Vor dem Hintergrund, dass Sie selbst in Regierungsverantwortung im Doppelhaushalt 22/23 keinen einzigen Euro für einen Digitalbonus eingestellt haben, ist es schon bemerkenswert, wenn Sie nun aus der Opposition 15 Mio. Euro für einen solchen einfordern.

Gerade während der Coronakrise, war die Chance für Fortschritte bei der Digitalisierung so groß wie niemals zuvor.
Wie es gehen kann, zeigen unser Energieminister Christian Meyer - der jetzt! – mitten in der Energiekrise - die Chance nutzt und den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreibt und unser Finanzminister Gerald Heere, der die energetische Sanierung der Landesliegenschaften vorantreibt.

Wohin gegen Sie das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen in energetische Sanierung in ihrem Änderungsantrag abwickeln.

Sie wollen die Blaulichtzulage auf 200€ erhöhen.
Bereits mit 180€ setzen wir uns nicht nur an die Spitze der Nordländer, sondern nehmen auch im Bundesvergleich den ersten Platz unter den Ländern ein.
Sogar noch vor Bayern, was bekanntlich – im Gegensatz zu uns – Geberland ist. 200 € kann man machen, bringt viel Zustimmung unter den Beamt*innen – belastet jedoch auf Jahre den Landeshaushalt.

In Bezug auf die im Januar beschlossene Taskforce Energiewende und die entsprechenden Leitungsstellen, haben Sie im Haushaltausschuss geäußert, diese seien überflüssig und entsprechend in Ihrem Antrag wieder gestrichen.

Stattdessen fehle es an Sachbearbeiter*innen, die die Kommunen beraten.
Da ich selbst bis vor kurzem in der Verwaltung der Stadt Braunschweig gearbeitet habe, kann ich Ihnen sagen, das Wissen ist bei den Sachberarbeiter*innen vor Ort vorhanden.
Es stehen ausreichend Beratungsangebote des Landes zur Verfügung und werden genutzt.

Woran es fehlt? An mutigen Entscheidungen und Personen, die diese bereit sind zu treffen. Und das ist genau der Punkt, wo wir als Rot/Grün jetzt vorangehen!

Des Weiteren fordert die CDU: Wir werden den niedersächsischen Weg weiterentwickeln und stärken. Dafür wollen sie einmalig zusätzliche 50 Mio. Euro ausgeben.
Für das laufende Jahr ist der Niedersächsische Weg jedoch bereits vollständig finanziert.

Die Bedarfe für die Verstetigung des Niedersächsischen Weges sind für die Haushaltsaufstellung 2024 angemeldet, ebenso wie die Entfristung der Stellen zur Umsetzung des Niedersächsischen Weges.

Das ist nicht Gegenstand eines Nachtrags.

Und letztlich ihr Vorschlag 40 Mio. für zusätzliche Investitionen in den Straßenbau.

Bereits seit Jahrzehnten wissen wir: Wer Straßen baut, erntet Staus und alle mit dem Individualverkehr verbundenen negativen Folgen. Sicherlich ist der Erhalt von existierenden Straßen notwendig.
Aber 40 Mio. pauschal in einem Nachtragshaushalt zu fordern, ist angesichts von Klimakrise einfach nur rückwärtsgewandt.

Insbesondere, wenn Sie bei der Gegenfinanzierung Ihrer Vorschläge beim Erhalt und Sanierung von landeseigenen Gebäuden so radikal den Rotstift ansetzen.

Der Änderungsvorschlag der Fraktionen von SPD und Grünen mit 15 Mio. Euro sowie der gesamte 2. Nachtragshaushalt, gehen drängende Problemen an.

Wir unterstützen alle Menschen in Niedersachsen und lassen die Kommunen bei den schwierigen und akuten Aufgaben nicht zurück.

Doch wir und allen voran unser Finanzminister Gerald Heere, behalten dabei die Finanzsituation des Landes im Blick und denken langfristig.

Denn die aktuellen Krisen sind nicht vorbei und die nächste kommt bestimmt – wir sind dafür verantwortlich, dass Niedersachsen auch in kommenden Krisen die Mittel hat, zu reagieren und nicht mit leeren Händen dasteht.

Denn im Gegensatz zu Ihnen, übernehmen wir Verantwortung.

Vielen Dank.

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