Änderungsvorschlag: Für ein gentechnikfreies Niedersachsen – Keine Patente auf Lebewesen
Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest,
- -Â Â Â Â Â Â Â Â Â dass die überwiegende Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher die Gentechnik in der Landwirtschaft und in Lebensmitteln ablehnt,
- -Â Â Â Â Â Â Â Â Â dass auch der Großteil der Landwirtinnen und Landwirte gentechnikfrei arbeiten möchte und Verunreinigungen ihrer Produkte mit gentechnisch veränderten Pflanzen und damit verbundene Vermarktungsnachteile fürchtet. Die gentechnikfreie Landwirtschaft ist ein Standort- und Vermarktungsvorteil für Niedersachsens Landwirte, der nicht verspielt werden darf.
Der Landtag begrüßt, Â dass
- 1.      die Bundesregierung am 14.4.2009 die Aussaat von Genmais MON810 aufgrund von erheblichen Gefahren für die Umwelt verboten hat,
- 2.      sich die EU-Umweltminister am 2.März 2009 gegen die EU-Kommission durchgesetzt haben, die das im Österreich und Ungarn geltende Anbauverbot von Genmais MON810 aufheben wollte. Damit haben die EU-Umweltminister den Wunsch ausgedrückt, dass die Länder selbst über den Anbau von durch die EU zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen bestimmen können,
- 3.      sich die bayrische Staatsregierung, per Kabinettsbeschluss gegen die kommerzielle Nutzung der Agrogentechnik in Bayern gestellt hat,
- 4.      über 1200 niedersächsische Landwirte und Landwirtinnen eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben, keine gentechnisch veränderten Pflanzen anzubauen,
- 5.      die Evangelische Landessynode Niedersachsen bereits in einem Beschluss von 2004 die Agrogentechnik klar und eindeutig ablehnt und den Anbau von genmanipulierten Pflanzen auf ihren Flächen ausschließt,
- 6.      das Bistum Hildesheim mitteilt, dass es in der Absicht das Risiko zu minimieren mindestens bis zum Jahr 2015 auf seinen landwirtschaftlichen Flächen keine gentechnisch veränderten Pflanzen duldet,
- 7.      sich mehrere Regionen und Gemeinden Niedersachsens für gentechnikfrei erklärt haben,
- 8.      es inzwischen 170 niedersächsische Unternehmen aus den verschiedensten Wirtschaftsbereichen gibt, darunter Lebensmittelwirtschaft und –handel, die erklären, ausschließlich gentechnikfreie Ware auch künftig beziehen zu wollen und deshalb die o.g. Selbstverpflichtungserklärung der Landwirte unterstützen.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- 1.      sich auf EU-Ebene für ein Verbot und gegen eine Verlängerung der Zulassung von Genmais MON810 und anderen gentechnisch veränderten Pflanzen einzusetzen,
- 2.      sich auf Bundes- und EU-Ebene gegen die erstmalige Zulassung der gentechnisch veränderten Maissorten Bt 11 und 1507 der Firmen Syngenta und Pioneer, sowie der genmanipulierten Kartoffel Amflora der Firma BASF einzusetzen, da die Risiken für die Umwelt zu hoch sind,
- 3.      sich gegen das sogenannte "Schweinepatent" (Patent EP 1651777) und weitere Patente auf Leben einzusetzen und den Antrag Hessens im Bundesrat zur Verschärfung der EU-Biopatentrichtlinie in dieser Richtung zu unterstützen,
- 4.      umgehend eine Verordnung nach der Empfehlung des Bundesamtes für Naturschutz zu erlassen, die den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und die Freisetzung von genmanipulierten Tieren und Organismen in Schutzgebieten sowie in einem Umkreis von mindestens 1000 Metern um diese Gebiete untersagt,
- 5.      den Schutz der Imkerei und der Honigbienen vor gentechnischen Verunreinigungen und Gefahren vollständig zu gewährleisten,
- 6.      keine Fördergelder mehr für die Freisetzung und Anwendung der Agrogentechnik oder für deren einseitige Akzeptanzbeschaffung an Schulen (z.B. Projekt HannoverGEN) zur Verfügung zu stellen,
- 7.      sich zum Schutz des national wichtigsten Zuckerrübenstandorts klar und eindeutig gegen die umstrittenen Freisetzungsversuche von genmanipulierten Zuckerrüben der Firma KWS bei Northeim und Weetze auszusprechen und dies auch öffentlich mitzuteilen,
- 8.      sich dafür einzusetzen, dass die Landwirtschaftskammer Niedersachsen die Freisetzung und den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen insbesondere für Wertprüfungen im Rahmen der Sortenanerkennung nicht mehr durchführt und ebenso wie die bayrische Landwirtschaftskammer diesen Anbau einstellt,
- 9.      ihre Zustimmung zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf allen landeseigenen Flächen zu verweigern,
- 10.   sich auf allen politischen Ebenen unter Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten zusammen mit Kirchen, Imker-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Verbraucherorganisationen für ein vollständig agrogentechnikfreies Niedersachsen einzusetzen und dafür zeitnah einen Aktionsplan vorlegen.
Begründung
Mehr als drei Viertel der Deutschen unterstützen das von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) am 14.4.2009 erlassene Anbauverbot für Genmais MON810. 78 Prozent sprachen sich in einer aktuellen, repräsentativen Umfrage von emnid dafür aus, nur 16 Prozent waren dagegen. In Westdeutschland liegt die Zustimmung zum Verbot des Anbaus und des Verkaufs von Saatgut des Genmais MON810 mit 80 Prozent um zehn Punkte höher als in Ostdeutschland mit 70 Prozent. Mit 85 Prozent am höchsten ist die Zustimmung bei den Schülerinnen und Schülern. (AFP 18.4.2009)
Eine stabile Mehrheit von ca. 70% der deutschen Landwirte und Landwirtinnen gibt seit Jahren laut Wickert-Institute an, kein gentechnisch verändertes Saatgut aussäen zu wollen. Dem entspricht, dass 2009 kein einziger niedersächsischer Landwirt sein Aussaatinteresse beim Standortregister angemeldet hatte und 2008 die zwei aussaatwilligen Landwirte ihr Anbauvorhaben nach öffentlichem Druck wieder zurückzogen haben. Entsprechend ist die im Standortregister ursprünglich angemeldete Anbaufläche für Genmais MON810 in Niedersachsen von 23 ha 2007 auf 16 ha 2008 und 12 ha 2009 zurückgegangen.
Diese wurden, wie in den Jahren 2007 und 2008, fast ausschließlich von öffentlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen in Niedersachsen angemeldet.
Der Deutsche Bauernverband rät seinen Mitgliedern bisher - insbesondere auch wegen ungeklärter Haftungsfragen - Â vom Anbau ab und begrüßte jetzt – ebenso wie viele andere Organisationen aus den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt, Eine-Welt und Verbraucherschutz – das Verbot.
Es ist seit längerem bekannt, dass die auch in Niedersachsen angebaute genmanipulierte Maissorte MON810 des Saatgutherstellers Monsanto – insbesondere belegt durch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse – ein unkalkulierbares Risiko für die Umwelt darstellt und sich erhebliche methodische Mängel im Monitoringplan von Monsato zeigen. Dass zum Teil schon seit Jahren in den EU-Mitgliedsstaaten Frankreich, Polen, Österreich, Griechenland und Ungarn, seit kurzem auch in Luxemburg und der Schweiz  bestehende Verbot ist die Konsequenz daraus.
Die wachsende Zahl von Staaten, VerbraucherInnen und Verbänden, die den giftigen Genmais ablehnen wird nach Agenturmeldungen (AFP, 15.4.09) dazu führen, dass die EU-Kommission das deutsche Verbot akzeptieren wird, ebenso wie sie den Beschluss der EU-Umweltminister vom 2.3.09 akzeptieren musste, der das Genmais-Verbot in Österreich und Ungarn bestätigte.
Das "Bündnis für gentechnikfreie Landwirtschaft Niedersachsen, Hamburg, Bremen", ein Zusam-menschluss von ca. 60 Organisationen sowie zahlreichen Einzelpersonen, besteht seit fünf Jahren und hat in dieser Zeit von über 1200 niedersächsischen Landwirten und Landwirtinnen eine Selbstverpflichtungserklärung erhalten, keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauen zu wollen. Diese Selbstverpflichtungserklärungen werden derzeit von 170 niedersächsischen Unternehmen verschiedener Wirtschaftszweige, die ihrerseits erklären, auch künftig ausschließlich gentechnikfreie Waren beziehen zu wollen, unterstützt.
Es gibt in Niedersachsen eine lange Tradition, dass Kirchengemeinden Beschlüsse fassen, die kircheneigenen landwirtschaftlichen Flächen nicht für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verpachten. Die Evangelische Landeskirche hat auf Beschluss der Landessynode ihre Empfehlung erneuert, auf verpachtetem Kirchenland keine Gentechnik zuzulassen. Die katholische Kirche in Niedersachsen folgt durch die Erklärung des Bistums Hildesheim dieser Praxis.
Eine große Anzahl politischer Gemeinden in Niedersachsen hat in der Vergangenheit positive Be-schlüsse zur Gentechnikfreiheit ihres Gebietes oder von gemeindeeigenem Land gefasst. Häufig passiert dies, wenn Planungen zum Anbau von Genmais oder Freisetzungen anderer gentechnisch veränderter Pflanzen bekannt werden. So haben beispielsweise im Jahr 2008 der Stadtrat Northeim (gegen die Freisetzung gentechnisch veränderter Zuckerrüben der KWS in Northeim), der Kreistag Lüchow-Dannenberg (gegen die Anbauvorhaben von Mais MON810 im Wendland) und die Gemeinderäte Langendorf und Tosterglope Beschlüsse gegen die Freisetzung von Genpflanzen in ihrem Gebiet gefasst.
Die neue Haltung der bayrischen Staatsregierung, die per Kabinettsbeschluss den kommerziellen Anbau des Genmais verurteilt hat, ist zu begrüßen. Ebenso der Beschluss des hessischen Landtags für ein gentechnikfreies Hessen von 2008. Angesichts der oben beschriebenen, stark ablehnenden Haltung der niedersächsischen Bevölkerung wird die niedersächsische Landesregierung aufgefordert, alle gentechnisch veränderten Pflanzen von ihrem Territorium ebenfalls zu verbannen. Dies zu tun ist auch deshalb angezeigt, weil Bundesministerin Aigner unter dem Druck steht, den Anbau der Gen-Kartoffel Amflora für Saatgutgewinnung durch BASF nicht zu genehmigen (vgl. Süddeutsche Zeitung, 22.04.09).
Im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern erlaubt Niedersachsen auch noch den Anbau und die Freisetzung genmanipulierter Pflanzen und Tiere in Schutzgebieten.
Im Jahre 2008 führte diese Haltung dazu, dass trotz anderslautendem Gutachten des GBD ohne vollständige FFH-Verträglichkeitsprüfung gegen den Anbau von Genmais MON810 im Biosphärenreservat Elbtalaue nicht vorgegangen wurden, obwohl der vom Aussterben bedrohte Große Feuerfalter nachweisbar vom giftigen Genmais bedroht wird und nach aktueller Bestandsaufnahme in dem betreffenden Gebiet auch vorkommt.
Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz hat laut Frankfurter Rundschau vom 28.12.2008 ein Verbot von Genpflanzen in Schutzgebieten gefordert: "Ich halte es für notwendig, dass insgesamt Naturschutzgebiete, Nationalparks und Natura-2000-Gebiete sowie Gebiete, die für den Erhalt geschützter und seltener Arten von Bedeutung sind, vom Anbau transgener Pflanzen freigehalten werden."
Das Bundesland Brandenburg hat z.B. ein Verbot von Genpflanzen im Umkreis von Schutzgebieten von 800 Metern festgelegt, Bayern von mindestens 1000 Meter.
Daher wird die Landesregierung aufgefordert, umgehend eine Verordnung nach der Empfehlung des Bundesamtes für Naturschutz zu erlassen, die den Anbau von Genpflanzen und die Freisetzung von genmanipulierten Tieren und Organismen in Schutzgebieten sowie in einem Umkreis von 1000 Metern um diese Gebiete zum Schutz der Biodiversität vollständig untersagt.
Die Landesregierung ist ferner aufgefordert aus ethischen Gründen und zum Schutz der heimischen Landwirtschaft gegen Patente auf Lebewesen vorzugehen. Tiere und Pflanzen sind nicht patentierbar.
Die Landesregierung sollte daher den Antrag Hessens im Bundesrat unterstützen, der eine Verschärfung der EU-Biopatentrichtlinie fordert, und gegen jegliche Patente auf Lebewesen vorgehen.Â
Zum Schutz der Bienen und der heimischen Imkerei ist ein striktes Vorgehen gegen die Agrogentechnik überfällig. Koexistenz zwischen Genfeldern und gentechnikfreier Honigproduktion ist nicht möglich. Darüber hinaus bedrohen zahlreiche giftige Genpflanzen und die damit im Zusammenhang ausgebrachten Pestizide, die für die Natur und die Landwirtschaft notwendige Bestäubungsleistung der Honigbiene.
Die Landesregierung sollte sich aus dieser Vielzahl von Gründen im Sinne der Mehrheit der niedersächsischen Wählerinnen und Wähler zusammen mit Kirchen, Imker-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherverbänden endlich klar und eindeutig gegen die unbeherrschbaren Gefahren der Agrogentechnik und für ein gentechnikfreies Niedersachsen aussprechen.