Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/9075
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/10018

Der Landtag wolle Artikel 1 des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport mit folgenden Änderungen beschließen:

1.           Nummer 11 (zu den geplanten Änderungen in § 71 NKomVG) wird gestrichen

2.           Nummer 13 (zu den geplanten Änderungen in § 75 NKomVG) wird gestrichen

Begründung

Die von der Landesregierung geplante Novelle des Kommunalverfassungsgesetzes soll unter anderem die Verteilung der Sitze in Fachausschüssen in kommunalen Räten neu regeln. Geplant ist, das Sitzverteilungsverfahren bei der Bildung von Ausschüssen der kommunalen Vertretungen vom bisherigen Verfahren Hare-Niemeyer auf das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren umzustellen. Mit der Streichung der Nummern 11 und 13 im Artikel 1 des Gesetzentwurfes bleibt das bisher angewandte Verfahren nach Hare-Niemeyer zur Verteilung der Sitze in Fachausschüssen erhalten.

Das Verfahren nach Hare-Niemeyer löste das d'Hondtsche Verfahren seit 1985 fast überall in der Bundesrepublik Deutschland ab. Die von der Landesregierung geplante Rückkehr zum d'Hondtschen Höchstzahlverfahren würde in vielen Fällen dazu führen, dass kleinere Parteien und Einzelbewerber in den wichtigen Gremien der politischen Willensbildung in kommunalen Vertretungen nicht mehr stimmberechtigt sind.

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