Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020 (Zweites Nachtrags-haushaltsgesetz 2020)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/6800

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 18/6978

Der Landtag wolle den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den folgenden Änderungen in Art. 1, Nr. 5. und den aus der Anlage 1 ersichtlichen Änderungen beschließen.:

Artikel 1

Änderung des Haushaltsgesetzes 2020

5. Der Einzelplan 13 und das Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Einzelplan 13 (Kapitel 5135) werden nach Maßgabe der Nachträge geändert. Das Sondervermögen ist im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2021 aufzulösen und in die Einzelpläne zu überführen.

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