Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020 (Zweites Nachtrags-haushaltsgesetz 2020)
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/6800
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 18/6978
Der Landtag wolle den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den folgenden Änderungen in Art. 1, Nr. 5. und den aus der Anlage 1 ersichtlichen Änderungen beschließen.:
Artikel 1
Änderung des Haushaltsgesetzes 2020
5. Der Einzelplan 13 und das Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Einzelplan 13 (Kapitel 5135) werden nach Maßgabe der Nachträge geändert. Das Sondervermögen ist im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2021 aufzulösen und in die Einzelpläne zu überführen.