Änderungsantrag: Wirtschaftsauskunfteien zu mehr Transparenz verpflichten

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/6385

Beschlussempfehlung des Unterausschuss "Verbraucherschutz" - Drs. 18/9362

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

Wirtschaftsauskunfteien sind privatwirtschaftlich geführte Unternehmen zum Zweck der Sammlung und Weitergabe wirtschaftsrelevanter Daten über Privatpersonen und Unternehmen an Kundinnen und Kunden. Die verarbeiteten personenbezogenen Daten und die daraus errechneten Score-Werte bieten den berechtigten Empfängern/Vertragspartnern eine wichtige Grundlage zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit ihrer Kunden. Die zur Kreditwürdigkeitsprüfung bereitgestellten Informationen sollen helfen, sichere, schnelle und effiziente Geschäftsabschlüsse zu ermöglichen und Verluste im Kreditgeschäft zu vermeiden. Gleichzeitig besteht zumindest die Möglichkeit, die Kreditnehmer durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu bewahren. Bei der Einsicht der eigenen personenbezogenen Daten gibt es immer wieder Fragen zur Zusammensetzung der Bonitätsnote, da es keine transparente Aufschlüsselung über diese Daten gibt. Wer als betroffene Person das Recht auf Auskunft nutzt, kann in der Regel nur die in der Auskunft ausgewiesenen personenbezogen Daten überprüfen und gegebenenfalls falsche, fehlerhafte, fehlende bzw. veraltete Angaben umgehend korrigieren lassen. Ob jedoch ein ausgewiesener Score-Wert korrekt ermittelt und berechnet worden ist, können Verbraucher selbst nicht prüfen.

Es geht dabei nicht um die Offenlegung konkreter Bewertungsformeln, Auskunfteien sollen aber verpflichtet werden, bei individuellen Nachfragen den Verbraucherinnen und Verbrauchern zeitnah konkret zu erklären, aufgrund welcher wesentlichen Merkmale und mit welcher Gewichtung er besser oder schlechter als der Durchschnitt bewertet worden ist. Eine Auflistung, welches Konsumverhalten einen negativen oder positiven Einfluss auf den Score-Wert hat, muss dem Verbraucher offengelegt werden.

Auskunfteien sind bereits verpflichtet, Verbrauchern die über sie gespeicherten Daten einmal pro Jahr kostenlos offenzulegen. Hierdurch wird es den Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht ihren Berichtigungsanspruch geltend zu machen und zu korrigieren. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen aber die Möglichkeit haben, eine Neubewertung ihrer Lebenssituation zu erhalten und eventuelle Altlasten oder Unstimmigkeiten aufgrund einer falschen Datenübermittlung umgehend aus ihrem Score-Wert streichen zu lassen.

Der Landtag bittet die Landesregierung,

  • zu prüfen, ob die Verbraucherzentrale mit einem Auftrag ausgestattet werden kann, eine Auskunftei zu gründen und die Dienste der Schufa und ähnlicher Anbieter in verbraucherfreundlicher und nichtkommerzieller Weise anzubieten,

sowie sich auf Bundesebene dafür einzusetzen,

  1.  dass privatwirtschaftliche Auskunfteien dazu verpflichtet werden, den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Antrag offenzulegen, welches Konsumverhalten einen negativen oder positiven Einfluss auf den Score-Wert hat, welche wesentlichen Merkmale bei der Berechnung des Score-Wertes eingeflossen sind und wie diese gewichtet wurden,
  2. dass privatwirtschaftliche Auskunfteien dazu verpflichtet werden, die aufgrund unzutreffender Daten bzw. bestrittener Angaben falsch berechneten Score-Werte auf Beantragung der Verbraucherinnen und Verbraucher unverzüglich neu zu berechnen und diese den Verbraucherinnen und Verbrauchern unaufgefordert und kostenlos zu übermitteln,
  3. dass privatwirtschaftliche Auskunfteien dazu verpflichtet werden, den Score-Wert unabhängig von gender-, ethno- und geospezifischen Faktoren zu berechnen.

Begründung

Die Verbraucherzentralen sind auf Landesebene organisierte Vereine, die mit einem staatlichen Auftrag ausgestattet sind. Sie haben sich unter der Dachorganisation Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. zusammengeschlossen.

Nachdem erst seit Kurzem die Schufa-Planungen zur Bonushopper-Datenbank vom Tisch sind, werden nun neue Planungen für eine weitere fragwürdige Geschäftspraktik der Schufa in Form der Bewertung von Verbraucher*innen anhand ihrer Kontoauszüge offenbar. Es scheint somit an der Zeit zu sein, eine saubere Alternative zur Schufa zu schaffen. So könnten die Verbraucherzentralen eine Auskunftei gründen und die Dienste der Schufa und ähnlicher Anbieter in verbraucherfreundlicher und nichtkommerzieller Weise anbieten. Die Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob die Verbraucherzentrale mit einem entsprechenden Auftrag ausgestattet werden kann.

Privatwirtschaftliche Auskunfteien sollen dazu verpflichtet werden, den Score-Wert auf Beantragung der Verbraucherinnen und Verbraucher umgehend neu zu berechnen. Ferner müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehen können, welche wesentliche Merkmale zu der Bewertung geführt haben. Sind alle Schulden bezahlt und haben sich die Lebensumstände geändert, muss dies in die Bewertung einfließen.

Zusätzlich muss die Verwendung personenbezogener Datenkategorien untersagt werden. Es darf keinen Einfluss von diskriminierenden gender-, ethno- und geospezifischen Faktoren bei der Berechnung des Score-Wertes geben.

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