Änderungsantrag: Werra und Weser entlasten – Hessen muss seiner Verantwortung für eine tragfähige Lösung für die Entsorgung der Kaliabwässer unter Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie gerecht werden

Änderungsantrag
(zu Drs. 17/1105)

CDU-Fraktion
SPD-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Werra und Weser entlasten – Hessen muss seiner Verantwortung für eine tragfähige Lösung für die Entsorgung der Kaliabwässer unter Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie gerecht werden

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

Am 29. September 2014 haben die hessische Landesregierung und die K+S AG gemeinsam einen Vier-Phasen-Plan zum künftigen Umgang mit den Abwässern der Kaliproduktion im hessisch-thüringischen Grenzgebiet vorgestellt. Dieser Plan sieht u.a. vor, die Genehmigung zur Versenkung eines Teiles der Abwässer bis Ende 2021 zu verlängern. Mit Ende der Versenkung in den Untergrund soll eine Pipeline zur Oberweser in Betrieb genommen werden, mit der sämtliche Produktionsabwässer unter Umgehung der Werra bis zur geplanten Beendigung der Kaliförderung im Jahre 2060 in die Weser eingeleitet werden sollen.

Der Landtag unterstützt – vor dem Hintergrund seiner Beschlüsse vom 22.01.2010 und vom 22.03.2012, mit denen unter anderem das Ende der schädlichen Salzeinleitungen von K+S in Werra und Weser eingefordert, die Einhaltung der Qualitätsziele der Wasserrahmenrichtlinie unter Einsatz der besten verfügbaren Technik durch K+S angemahnt und eine Unterlassung aller einseitigen Maßnahmen zu Lasten der Unterlieger gefordert wird –

  • alle Möglichkeiten, den Bau einer Pipeline zur Oberweser zu verhindern
  • die Bevorzugung technischer Maßnahmen zur sicheren Entsorgung der anfallenden Abwässer vor Ort.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. sich gegenüber dem Land Hessen mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass das Land Hessen seiner Verantwortung als zuständige Genehmigungsbehörde für die Entsorgung der Produktionsabwässer gerecht wird und die Grenzwerte stufenweise so verschärft, dass die Qualitätsziele der Wasserrahmenrichtlinie bis spätestens 2027 erreicht werden.
  2. keinem Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietsgemeinschaft Weser zuzustimmen, der eine Einleitung von Produktionsabwässern der Kaliförderung in die Weser mittels einer Pipeline vorsieht.
  3. sicherzustellen, dass im nächsten Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietsgemeinschaft Weser alle technischen Möglichkeiten zur Reduzierung der Salzbelastung von Werra und Weser aufgenommen werden.
  4. zu berichten, welche weiteren Einleitungen im Wasserbuch der Flussgebietsgemeinschaft Weser, Werra und Fulda verzeichnet sind und welche Ziele zur Reduzierung im Bewirtschaftungsplan vorgesehen werden sollen.

Begründung:

Bei der Kaliförderung der K+S AG im hessisch-thüringischen Grenzgebiet fallen derzeit jährlich rund 13,5 Mio. Kubikmeter Produktionsabwässer an, die zum Teil in den Untergrund verpresst, größtenteils aber in die Werra eingeleitet werden und über Werra und Weser in die Nordsee fließen. Die Genehmigung zur Verpressung in den Untergrund läuft Ende 2015 aus; die Einleitungsgenehmigung in die Flüsse endet mit Ablauf des Jahres 2020.

Zuständig für die Genehmigung der Entsorgung der Haldenabwässer ist das Land Hessen. Die hessische Landesregierung hatte der K+S AG daher aufgegeben, parallel die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zum Bau einer Pipeline zur Oberweser und zur Nordsee zu beantragen. Die hessische Landesregierung ist von dieser Position jedoch Mitte September abgerückt.

Weil die Einleitung der K+S-Produktionsabwässer in Werra und Weser nach Auffassung der EU-Kommission gegen die Wasserrahmenrichtlinie verstößt, die die Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis 2015 – unter Nutzung aller Möglichkeiten der Fristverlängerung spätestens bis 2027 – sämtliche Oberflächengewässer in einen guten chemischen und ökologischen Zustand zu versetzen, hat die EU-Kommission bereits 2012 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Konkret bezieht sich dieses Verfahren auf Versäumnisse bei der Erstellung des ersten Bewirtschaftungsplans für das Flussgebiet der Weser nach Artikel 13 der Wasserrahmenrichtlinie. Die Kommission erwartet, dass die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie in einem neuerlichen Bewirtschaftungsplan dargestellt werden, der der Kommission spätestens Ende 2015 vorzulegen ist.

Der Bewirtschaftungsplan wird von der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) erstellt, zu der sich die Anrainerländer dieses Flussgebietes – unter anderem die Länder Thüringen, Hessen und Niedersachsen – zusammengeschlossen haben. Beschlüsse der Flussgebietsgemeinschaft werden einstimmig getroffen – ohne Zustimmung Niedersachsens würde es damit keinen neuen Bewirtschaftungsplan geben, der wiederum Voraussetzung dafür ist, das bußgeldbewährte Vertragsverletzungsverfahren 2012/4081 abwenden zu können.

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