Änderungsantrag: Vertraulichkeit des Ermittlungsverfahrens sicherstellen – Compliance stärken – Pressefreiheit gewährleisten

Änderungsantrag
(zu Drs. 17/3834 und 17/5295)

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Vertraulichkeit des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sicherstellen - Defizite erkennen und beheben

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/3834

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/5295

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Vertraulichkeit des Ermittlungsverfahrens sicherstellen – Compliance stärken – Pressefreiheit gewährleisten

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Die Vertraulichkeit des Ermittlungsverfahrens ist notwendig, um ein faires Verfahren sicherzustellen, die Persönlichkeitsrechte von Beschuldigten und Zeugen zu gewährleisten und den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden. Die notwendige Vertraulichkeit strafrechtlicher Ermittlungen steht in einem demokratischen Rechtsstaat notwendigerweise in einem Spannungsverhältnis zur grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit und dem Informations- und Auskunftsanspruch der Medien. Dies gilt insbesondere bei Verfahren gegen prominente Personen, bei denen im Regelfall ein hohes öffentliches Interesse an einer Berichterstattung besteht. Wichtig ist in jedem Fall ein faires Verfahren sicherzustellen und jegliche Form der Vorverurteilung oder politischer Instrumentalisierung zu vermeiden.

Wiederholt ist es in den vergangenen Jahren zur Weitergabe von vertraulichen Informationen aus Ermittlungsverfahren gekommen, ohne dass bisher aufgeklärt werden konnte, wer die Informationen jeweils weitergegeben hat. Auch wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren wiederholt durch die Oppositionsfraktionen im Niedersächsischen Landtag zum Gegenstand des politischen Schlagabtausches gemacht. Auch dies hat das Ansehen der niedersächsischen Justiz und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die niedersächsische Justiz gefährdet.

Compliance gewinnt in allen Bereichen staatlichen Handelns zunehmend an Bedeutung. Maßnahmen zur Stärkung von Compliance stärken das Vertrauen in staatliche Stellen insgesamt. 

Der Landtag begrüßt vor diesem Hintergrund:

  1. die intensiven Ermittlungen der niedersächsischen Staatsanwaltschaften zur Aufklärung der Durchstechereien aus der niedersächsischen Justiz,
  2. die Einführung von Compliance-Strukturen in der niedersächsischen Justiz im Rahmen eines breit angelegten Projektes unter Beteiligung der justiziellen Praxis,
  3. die fortlaufende Überprüfung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen der Informationsspeicherung in der niedersächsischen Justiz mit dem Ziel, mögliche Schwachstellen zu erkennen und zu beheben,
  4. die fortlaufende Überprüfung der Richtlinien für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der niedersächsischen Justiz.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. die begonnenen Maßnahmen fortzusetzen,
  2. auf Bundesebene eine Diskussion über Compliancemaßnahmen in der Justiz anzustoßen und auf bundesweite Verbesserungen in diesem Bereich hinzuwirken.

Begründung:

Die Weitergabe vertraulicher Informationen aus jeglicher behördlicher Quelle ist zu recht strafbar. Sie ist geeignet, den betroffenen Personen schweren Schaden ihrer Reputation zuzufügen, die Unschuldsvermutung in den Augen der Öffentlichkeit zu gefährden sowie das Vertrauen in die Justiz zu erschüttern. Gleichzeitig ist es in einem demokratischen Rechtsstaat unumgänglich, dass auch die Justiz Pressearbeit macht und die Öffentlichkeit in angemessenem Maße mit Informationen über ihre Arbeit versorgt. Dabei dürfen weder ein faires Verfahren noch die Unschuldsvermutung beschädigt werden. Die Richtlinien für diese Pressearbeit müssen laufend überprüft und ggf. angepasst werden. Entsprechende Maßnahmen hat die niedersächsische Justizministerin bereits im vergangenen Jahr eingeleitet.

Compliance, also die Einhaltung, Überwachung und regelmäßige Überprüfung geltender Regeln und Leitlinien, wird in allen Bereichen staatlichen Handelns immer wichtiger. Es ist daher begrüßenswert, dass auch die Niedersächsische Justiz sich intensiv mit diesem Thema befasst und dabei die Einrichtung einer Stabstelle im Justizministerium und eines Compliancebeauftragten aus den Reihen der Justiz diskutiert werden. Auch die Einrichtung einer anonymen Meldestelle für etwaige Verstöße ist eine wichtige Maßnahme. Dabei bleibt der Fokus nicht auf die Verhinderung von Durchstechereien beschränkt. Der Ansatz umfasst vielmehr alle Maßnahmen zur Stärkung der Integrität, des Vertrauens  und des positiven (Selbst-)Bildes der Justiz. Besonders herauszuheben ist weiter, dass die relevanten Themen und Verbesserungsvorschläge gemeinsam mit der Praxis der Justiz entwickelt werden. So kann die dort vorhandene Kompetenz genutzt und eine Compliance-Kultur entwickelt werden, die von innen entsteht und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz getragen wird.

Die Niedersächsische Justiz ist mit dem Thema bundesweit führend. Entsprechende Debatten und Maßnahmen dürfen aber nicht auf Niedersachsen beschränkt bleiben. Auch in anderen Ländern und im Bund gab es Verstöße gegen die Vertraulichkeit von Ermittlungsverfahren. Daher ist Niedersachsen gefordert, eine bundesweite Debatte anzustoßen und die bereits getroffenen Maßnahmen in diese Debatte einzubringen.

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