Änderungsantrag: (Transrapid) Einsetzung eines 19. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 15/3277
Der Landtag wolle Ziffer I und II des Antrages mit nachstehenden Änderungen beschließen:
"I.           Der Untersuchungsausschuss hat wegen des Transrapidunfalls am 22.09.2006 mit 23 Toten die Aufgabe aufzuklären,
- inwieweit es Fehlverhalten oder Organisationsdefizite oder konkrete Informationsdefizite, die strukturelle Ursachen haben, im niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) bzw. in seiner untergeordneten Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) sowie in der von der Landesbehörde beauftragten Kontroll- und Überwachungsinstanz TÜV Arbeitsgemeinschaft Versuchsanlage Emsland (TÜV Arge) im Zusammenhang mit der Transrapid Versuchsanlage Emsland (TVE) seit Januar 2003 bis einschließlich 24.11.2006 gegeben hat. Dabei ist auch zu klären, wie sich dies ggf. auf die Betriebsgenehmigungen und die Betriebspraxis der TVE durch die Betreiber der TVE, u. a. der Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IABG), insbesondere in Bezug auf die Sicherheitsauflagen, die Betriebsüberwachung und den faktischen Betrieb der Versuchsanlage seit 2003 ausgewirkt hat,
- warum das seit 2003 von der DB AG gegenüber der Industrie geforderte integrierte technische Sicherungssystem für alle Magnetzüge und Wartungsfahrzeuge auf einer Strecke, das dann am 23.06.2005 von der DB Magnetbahn als Sicherheitskonzept (SiKo) dem Eisenbahnbundesamt (EBA) für die geplante Strecke in München zur Genehmigung vorgelegt wurde, nicht ebenfalls Grundlage für die in Niedersachsen neu erteilte Betriebsgenehmigung der TVE zum 1.04.2006 geworden ist und/oder zumindest umgehend mit den verschiedenen möglichen Ausführungstechniken in die Erprobung auf der TVE einbezogen worden ist,
- welche Hinweise der Betreiber, die TÜV ARGE und/oder die Genehmigungsbehörde vor der Betriebsgenehmigung für die TVE vom 01.04.2006 vom Betriebspersonal, von Mitarbeiter des TÜV oder von Wissenschaftlern und Transrapidfachleuten zu möglichen Gefährdungen aus dem Parallelbetrieb von Magnetfahrzeugen und nicht magnetbetriebenen Fahrzeugen bei der TVE erhalten haben und warum die Hinweise ggf. nicht berücksichtigt worden sind; ob sich aus der wissenschaftlichen Diskussion einschlägige Hinweise ergeben haben, die der sorgfältige Betrachter hätte wahrnehmen können und die bei der Entscheidung über die Betriebsgenehmigung hätten berücksichtigt werden müssen,
- ob einzelne Sicherheitsbetrachtungen gefehlt haben, die bei der Entscheidung über die Betriebsgenehmigung hätten berücksichtigt werden müssen, und ob es vor der Betriebsgenehmigung vom 01.04.2006 Hinweise an den Betreiber, die TÜV ARGE und/oder die Genehmigungsbehörde zum Fehlen dieser Sicherheitsbetrachtungen gegeben hat,
- ob angesichts der tatsächlichen Nutzung der TVE, bei der z.B. im Jahr 2006 mehr als ein Drittel der Fahrten regulärem Personenverkehr entsprach, (mit festem Fahrplan, Preisstaffel für die Fahrscheine und überregionaler Bewerbung im Internet), der allein aus dem Versuchsanlagengesetz abgeleitete Sicherheitsrahmen der aktuellen Betriebsgenehmigung der TVE (ausdrücklich ohne Einbeziehung der Radfahrzeuge in die technische Sicherung) angemessen war,
- welche Sicherungsmaßnahmen bei der TVE die Genehmigungsbehörde, die TÜV ARGE und die Betreiber beim Parallelbetrieb von Magnetzug und Werkstattwagen vorgesehen hatten und warum bisher keine zusätzlichen automatischen technischen Sicherheitsmechanismen umgesetzt wurden,
- ob sich aus einer zu langfristigen Beschäftigung mit der Transrapidtechnik und/oder aus der zu einseitigen Ausrichtung der Arbeit auf diese Technik bei den mit dem Betrieb, der Überwachung oder der Genehmigung der Versuchsanlage beteiligten Personen aus Wissenschaft, Betrieb, TÜV, Genehmigungsbehörde und Politik ein zu eingeschränktes Problembewusstsein für Betrieb und Betriebssicherheit auf der TVE entwickeln konnte, und ob aus diesem Grund nicht alle Fahrzeuge in eine technische Sicherung integriert wurden,
- in welchen Verantwortlichkeitsbereichen einschließlich der politischen Führung Organisationsverschulden für Mängel in den zum Unfallzeitpunkt bei der TVE geltenden Rahmensetzungen für Sicherheit, Betriebsüberwachung und Betriebspraxis vorliegt,
- in welcher Weise der niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Walter Hirche, im Zusammenhang mit dem Transrapidbetrieb auf der TVE in Angelegenheiten der zuständigen Aufsichtsbehörden bis zum 24.11.2006 tätig geworden ist und ob dies den rechtlichen und fachlichen Anforderungen an eine oberste Landesbehörde entsprochen hat,
- welche Informationspflichten der Minister gegenüber der Öffentlichkeit und dem Parlament über Vorkommnisse und Zusammenhänge im Hinblick auf die Genehmigung, den Betrieb und die Aufsicht hatte, und ob er diesen Pflichten nach dem Unglück vom 22.09.2006 bis einschließlich 24.11.2006 zu jeder Zeit nachgekommen ist."
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                  Für die Fraktion der SPD                                                                                               Â
Ralf Briese
Enno Hagenah
Dr. Gabriele Heinen-Kljajic
Ursula Helmhold
Hans-Joachim Janßen
Ina Korter
Meta Janssen-Kucz
Hans-Jürgen Klein
Georgia Langhans
Dr. Hans-Albert Lennartz
Andreas Meihsies
Filiz Polat
Dorothea Steiner
Stefan Wenzel