Änderungsantrag: Telefonterror stoppen - Verbraucherschutz bei unerwünschter Telefonwerbung stärken

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/263

Beschlussempfehlung des Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/2166

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

Durch die Änderungen im Gesetz zur Bekämpfung unerlaubte Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen (in Kraft seit dem 30.07.2009) wurde die Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher nur leicht gestärkt. Das UWG wurde trotz Verbesserungsvorschlägen einzelner Bundesländer nicht so umfassend geändert, wie es für einen umfassenden Verbraucherschutz notwendig wäre. Daher sollten weitere Verbesserungen vorgenommen werden.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

sich gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat weiter dafür einzusetzen, dass

  1. der Verbraucher als eigenständig Anspruchsberechtigter in § 8 Abs. 3 UWG aufgenommen wird,
  2. die gesetzlichen Grundlagen so angepasst werden, dass grundsätzlich alle Verträge, die aus Werbeanrufen resultieren, einer schriftlichen Bestätigung des Verbrauchers bedürfen,
  3. der Verschuldensmaßstab in § 10 Abs. 1 UWG zur Gewinnabschöpfung um "grob fahrlässiges Handeln" ergänzt wird.
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