Änderungsantrag: Stellungnahme des Niedersächsischen Landtages zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP)

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

Unterrichtung durch die Landesregierung - Drs. 18/11261 neu

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – Drs. 18/11391

Der Landtag möge folgende Stellungnahme beschließen:

Stellungnahme des Niedersächsischen Landtages zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP)

Der Landtag bemängelt die Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms in der Fassung der Drucksache „18/11261 neu“. Er kritisiert am Verfahren, dass das Novellierungsverfahren der Landesregierung sich so lange hingezogen hat, dass die regierungstragenden Fraktionen im federführenden Agrarausschuss des Landtags kein ausreichendes Zeitfenster in der sich dem Ende neigenden Legislaturperiode für eine eigene Landtagsanhörung mehr gesehen haben. Eine fundierte Stellungnahme des Landtags ist also nicht möglich.

Trotz der langen Verfahrenszeit auf Seiten der Landesregierung und der Vorlage eines neuen, in wesentlichen Punkten geänderten Entwurfs ist es nicht gelungen, verschiedenste Konflikte zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu führen. Dies zeigt sich auch in der Länge der Stellungnahmen an die Landesregierung, die insgesamt 566 Seiten umfassen.

Die Kritik, der sich der Landtag anschließt, betrifft insbesondere folgende Themenkomplexe:

  • Windausbau: Die Ziele, 1,4% und ab 2030 2,1% der Landesfläche als Vorranggebiete Wind auszuzeichnen, sind unzureichend. Der Entwurf des Wind-an-Land-Gesetzes der Ampel-Regierung im Bund sieht für Niedersachsen folgende Ziele vor: 1,7% Landesfläche bis 2026 und 2,2% Landesfläche bis 2032. Die Vorgaben des LROP sind also absehbar nicht mit den Bundesforderungen kongruent.
  • Außerdem gibt es eine Diskrepanz zwischen den Ausbauzielen im LROP und denen im Klima-Gesetz der Landesregierung. Der Landtag hält das LROP dadurch schon jetzt für veraltet und als Grundlage für die Regionalen Raumordnungsprogramme für ungeeignet.
  • Der Landtag hält es zur Erreichung der Klimaziele für notwendig, 2,5% der Landesfläche ab sofort als Vorrangfläche Wind auszuweisen, inkl. einer behutsamen Öffnung für Wind im Wald entsprechend der Beschlüsse des Runden Tisches für Windenergie.
  • In den Stellungnahmen zum LROP wird deutlich, dass mit der Formulierung, dass „historische Waldstandorte“ per se als Windkraft-Flächen ausgeschlossen sind, unabhängig davon, ob es sich aktuell um schützenswerte Flächen handelt, weder der Naturschutz noch andere Interessengruppen wie die Waldbesitzenden oder die Erneuerbare Energien-Branche zufrieden sind. Der Begriff „historische Waldstandorte“ wird in anderen Bundesländern nicht verwendet, was zu Irritationen führen kann.
  • Moorschutz/Torfabbau: Entwässerte und bewirtschaftete Moore, Moorböden und kohlenstoffhaltige Böden verursachen mehr als 20% der niedersächsischen Klimaemissionen. Hier fehlt es an Maßnahmen für mehr Klimaschutz. Es ist ein Verstoß gegen alle Klimaziele, dass die Landesregierung auch im LROP weiter am Torfabbau festhält und jeder Fahrplan für einen flächendeckenden Torferhalt fehlt. Die Bund-Länder-Vereinbarung Moorschutz, die auch Niedersachen unterzeichnet hat, sieht vor, keine weiteren Torfabbaugenehmigungen mehr zu erteilen.
  • Flächenverbrauch: Die Ziele im LROP sind ambitionslos. Zudem fehlt es an scharfen Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung der Flächenversiegelung, wie dem Stopp von übergroßen Gewerbegebieten, Factory Outlet Centern auf der grünen Wiese, Innen- vor Außenentwicklung sowie Konzepten zur Entsiegelung mit dem Ziel Netto-Null. Außerdem sind die vom Verkehrsministerium neu geplanten Autobahnen nicht mit den Flächenreduzierungszielen vereinbar.
  • Ölschiefervorkommen Braunschweig: Der Landtag fordert eine Streichung des Vorranggebiets als nationale Energiereserve.
  • Der Landtag bemängelt, dass die Reaktivierung von stillgelegten Bahnstrecken für den Personennahverkehr nicht explizit aufgeführt ist. Ziele und Formulierungen wie „integrative Verkehrsplanung und eine darauf abgestimmte Siedlungsentwicklung“ sowie eine „flächendeckende Sicherung der Mobilität“ sind zu unkonkret.
  • Solarausbau: Das LROP sieht ein Ausbauziel von 65 Gigawatt Leistung bis 2040 vor. Davon sollen laut LROP 15 Gigawatt als Freiflächenanlagen auch auf landwirtschaftlichen Vorbehaltsflächen realisiert werden, 50 Gigawatt hingegen auf versiegelten Flächen wie Dächern, Parkplätzen, Lärmschutzwänden etc. Die Öffnung von Flächen mit landwirtschaftlichem Vorbehalt ist zur Beschleunigung des parallel nötigen Ausbaus von Freiflächensolaranlagen nötig. Die Kommunen müssen bei der Steuerung des Ausbaus jedoch eng durch das Land unterstützt werden. Die Entwicklung des Ausbaus und die jeweilige Flächeninanspruchnahme sollten durch das Land beobachtet werden, um in Reaktion ggf. stärker steuerungstechnisch einzugreifen und stärker zu differenzieren, welche landwirtschaftlichen Vorbehaltsgebiete zum Beispiel hinsichtlich Beregnungsbedürftigkeit oder Bodenqualität besser oder schlechter für die Realisierung von Freiflächensolaranlagen geeignet sind.
  • Naturschutz: Der Landtag fordert die Ausweitung und schnelle Umsetzung eines Biotopverbunds, wie dies auch der Niedersächsische Weg vorsieht sowie die einen Vor-Ort-Dialog über eine Ausweisung eines Biosphärengebiets Südharzer Gipskarst in Zusammenarbeit mit den Nachbarbundesländern Thüringen und Sachsen-Anhalt.
  • Gipsabbau: Erst nach großem, öffentlichem Druck ist die Landesregierung von der geplanten Ausweisung neuer Gipsabbaugebiete abgerückt. Doch auch mit der nun vorgesehenen Regelung verbleibt für die Gipsindustrie zu viel Spielraum für neue Abbaugebiete: Die Ausschlusswirkung der Vorranggebiete soll gekippt werden. Damit kann die Industrie künftig überall, ungeachtet des LROP neue Gipsabbauflächen beantragen – ein eklatanter Verstoß gegen den so genannten „Gipsfrieden“. Es fehlt eine Strategie, Gipsrecycling zu stärken und Gipsalternativen zu nutzen, um den Bedarf an Naturgips zu reduzieren.
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