Änderungsantrag SPD/GRÜNE/Linke: Missbilligung der Landesregierung wegen nicht wahrheitsgemäßer und unvollständiger Information des Parlaments

(zu Drs. 16/4363)

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis  90/Die Grünen
Fraktion DIE LINKE

Missbilligung der Landesregierung wegen nicht wahrheitsgemäßer und unvollständiger Information des Parlaments

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4363

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

Der Landtag spricht der Landesregierung seine Missbilligung aus.

Die Landesregierung hat am 14. April 2010 die "Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung" der SPD-Landtagsfraktion "Der 'Nord-Süd-Dialog': Imagepflege für Niedersachsen oder Promi-Event für den Ministerpräsidenten?" in der Drucksache 16/2447 nicht nach bestem Wissen und vollständig beantwortet.

Die Landesregierung hatte behauptet, die Veranstaltung des Nord-Süd-Dialoges von 2009 sei eine Privatveranstaltung gewesen. Dem stehen Aussagen entgegen, die belegen dass sowohl der damalige Ministerpräsident als auch der damalige Regierungssprecher aktiv aus ihrer Funktion heraus bei mehreren Unternehmen für ein Sponsoring dieser Veranstaltung geworben haben. Inzwischen wurde außerdem bekannt, dass die Staatskanzlei bei dem Veranstaltungsmanagement der MHH, einer staatlichen Universität des Landes Niedersachsen, 44 Studierende als Servicekräfte für die Veranstaltung am 11. Dezember 2009 im Flughafen Langenhagen anforderte.

Die Landesregierung blieb zudem auch im Rahmen der "Dringlichen Anfrage" am 19. 1. 2012 bei ihrer ausweichenden Version.

Die unwahre Beantwortung der Anfrage ist ein Verstoß gegen Artikel 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung (NV).

Begründung

Nach heutigem Kenntnisstand wurde die Antwort daher nicht nach bestem Wissen und vollständig beantwortet. Die Landesregierung hatte behauptet, dass es sich um eine Privatveranstaltung handele. Dabei habe es keine Beteiligung oder Finanzierung durch das Land Niedersachsen gegeben."

Im Zuge der Veröffentlichungen rund um die Debatte über das Fehlverhalten des damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Bundespräsidenten Christian Wulff wurde in den Medien berichtet, dass sowohl der damalige Ministerpräsident Wulff als auch Regierungssprecher Olaf Glaeseker aktiv bei mehreren Unternehmen für Sponsoring geworben bzw. an einer Sponsoring-Veranstaltung teilgenommen haben. Das wurde zwischenzeitlich auch von der Landesregierung eingeräumt.

Auch wenn der aktuelle Regierungssprecher der Landesregierung heute behauptet, dass Unterlagen über die damalige Zeit nicht oder nur bruchstückhaft vorlägen, handelt es sich bei der Antwort der Landesregierung vom 14. April 2010 – also noch aus der Amtszeit von Ministerpräsident Wulff und Regierungssprecher Glaeseker – eindeutig um eine falsche Auskunft.

Die Staatsanwaltschaft begründete nun die zwischenzeitlich eingeleiteten Ermittlungen gegen Herrn Olaf Glaeseker und den Event-Manager Manfred Schmidt sowie die Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen laut Deutscher Presseagentur mit den Worten: "Es besteht aufgrund der Medienberichte und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover der Verdacht, dass Olaf Glaeseker in den Jahren 2007 bis 2009 im Rahmen seiner damaligen Dienstgeschäfte die Durchführung und Finanzierung der von Manfred Schmidt – oder von ihm beherrschter Gesellschaften – ausgerichteten Veranstaltungsreihe "Nord-Süd-Dialog" gefällig gefördert hat. Als Gegenleistung soll Olaf Glaeseker mehrfach unentgeltlich Urlaube in Feriendomizilen von Manfred Schmidt verbracht haben."

Die Landesregierung hat damit gegen Artikel 24 Abs. 1 NV verstoßen. Dort heißt es:

"(1) Anfragen von Mitgliedern des Landtages hat die Landesregierung im Landtag und in seinen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten."

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