Änderungsantrag (Solarpflicht/Parkplätze) zur Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/9393

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - Drs. 18/10179

Der Landtag wolle Artikel 1 des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz mit folgenden Änderungen beschließen:

1.      Nummer 8 wird wie folgt geändert

§ 32 a Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung auf Dächern

„(1) Bauherrinnen und Bauherren sind beim Neubau von Gebäuden dazu verpflichtet, auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu installieren. Die Pflicht nach Satz 1 gilt, wenn

1. beim Neubau von Nichtwohngebäuden ab dem 1. Januar 2022
oder
2. beim Neubau von Wohngebäuden ab dem 1. Mai 2022 der Antrag auf Baugenehmigung bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingehen

(2) Die Pflicht nach Absatz 1 Satz 1 gilt auch bei grundlegender Dachsanierung eines Gebäudes, wenn mit den Bauarbeiten ab dem 1. Januar 2023 begonnen wird.

(3) Bauherrinnen und Bauherren haben die Erfüllung ihrer Pflichten nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 der zuständigen unteren Baurechtsbehörde durch eine Bestätigung der Bundesnetzagentur über die Registrierung im Marktstammdatenregister gemäß § 8 Absatz 4 der Marktstammdatenregisterverordnung vom 10. April 2017 (BGBl. I S. 842), die zuletzt durch Artikel 9a des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026) geändert worden ist, spätestens zwölf Monate nach Fertigstellung des Bauvorhabens nachzuweisen.“

2.      § 47 Notwendige Einstellplätze wird gestrichen

Begründung

Um die Klimaziele zu erreichen ist eine Solarpflicht auf allen Gebäuden und nicht nur großen gewerblichen Gebäuden wie es der Gesetzentwurf der Landesregierung vorsieht notwendig. Sowohl geeignete Wohngebäude als auch Nicht-Wohngebäude sollten mit Solaranlagen zur Stromgewinnung ausgerüstet werden. Umweltminister Olaf Lies und Ministerpräsident Stephan Weil haben sich mehrfach für eine Erweiterung der Solarpflicht ausgesprochen. Die hier vorgeschlagene Regelung einer Solarpflicht auf alle Gebäude wurde im Herbst 2021 vom Landtag Baden-Württemberg mit den Stimmen von GRÜNEN, CDU und SPD verabschiedet. Auch bei grundlegenden Dachsanierungen sollte der Neubau von Solaranlagen erfolgen, um die Ausbauziele bei Photovoltaik zu erreichen.

Ein großer Kostenfaktor beim Bauen sind die Stellplatzvorgaben für Erweiterungen von Gebäuden auch in die Höhe. Gleichzeitig setzen immer mehr Wohnprojekte und Kommunen auf autofreie Bereiche, müssen aber trotzdem teures Bauland für Parkplätze versiegeln oder hohe Ablösen an die Kommunen zahlen. Die zusätzlichen Parkplätze, teilweise am Stadtrand tragen erheblich zu Baukostensteigerungen und Versiegelung bei. Dabei hat der Landtag einstimmig mit dem neuen Naturschutzgesetz beschlossen, bis 2030 die Neuversiegelung von Flächen auf 3ha/Tag und bis 2050 auf Nettonull zu begrenzen. Zurzeit beträgt der Flächenverbrauch nach Angaben des statistischen Landesamtes mit 6,6 ha / Tag mehr als das Doppelte. Um Fläche zu sparen und Baugenehmigungen zu erleichtern sollten die verpflichtenden Vorgaben in der NBauO zu notwendigen Einstellplätzen ersatzlos gestrichen werden. Dies ist auch ein wirksamer Beitrag zum Umweltschutz, Verkehrswende und Bürokratie- und Vorschriftenabbau.

Zurück zum Pressearchiv