Änderungsantrag: Sicherung der Qualität im ÖPNV - Anpassungsbedarf im Zusammenhang mit dem Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit

(zu Drs. 17/6402 und 17/6973)

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Sicherung der Qualität im ÖPNV - Anpassungsbedarf im Zusammenhang mit dem Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/6402
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 17/6973

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

Das Personenbeförderungsgesetz aus dem Jahr 2013 legt den Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit fest. Gleichzeitig wird untersagt, soziale Standards durch die Aufgabenträger festzulegen.

Das führt in der Praxis dazu, dass geplante Vergaben an kommunale Unternehmen durch eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge verhindert worden sind (Pforzheim) bzw. dass Direktvergaben gefährdet sind (z. B. Leverkusen, Oldenburg).

Der Landtag stellt fest:

Kommunale Unternehmen befinden sich im Verhältnis zu eigenwirtschaftlichen Anbietern in einer schwierigen und manchmal ungleichen Konkurrenz, da ihre private Konkurrenz beim Lohnniveau keinerlei rechtlichen Verpflichtungen über das Mindestlohnniveau hinaus unterliegt. Öffentliche Arbeitgeber haben in der Regel andere, für die Arbeitnehmer bessere Entgelttarife. Eine Angleichung an niedrige Tarifbedingungen ist weder politisch gewollt noch aus rechtlichen Gründen (z. B. Tariftreuegesetz) vorstellbar.

Bei einem Verlust der Verkehre besteht die Gefahr des Aus für die kommunalen Unternehmen, denn nach der Kommunalverfassung besteht eine örtliche Begrenzung für den kommunalen Zuständigkeitsbereich. Privatunternehmen können dagegen übergreifend anbieten.

Zum Schutz der kommunalen Unternehmen müssen Korrekturen erfolgen, damit faire Vergabebedingungen und die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Daseinsvorsorge für die Mobilität gewährleistet bleiben.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  •  über eine Bundesratsinitiative in Abstimmung mit weiteren Bundesländern das Personenbeförderungsgesetz so zu ändern, dass der Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit durch Möglichkeiten zur verbindlichen Vorgabe von Sozialstandards ergänzt wird wird, um einen ungleichen Wettbewerb zu verhindern.
  • bis zu einer Gesetzesänderung flankierende Maßnahmen zu ergreifen, sodass der bestehende Vorrang nicht missbraucht wird und es zu fairen Angebotsbedingungen kommt.
  • unter Vorlage der Kalkulation durch die Genehmigungsbehörde gegenüber dem Aufgabenträger die Prüfung über eine realistische Kalkulation sicherzustellen.
  • zu verhindern, dass Verkehre als eigenwirtschaftlich genehmigt werden, wenn die Folgekosten zur Sicherstellung der Infrastrukturleistung und auch die Folgekosten der die Leistung begleitenden, notwendigen Infrastrukturmaßnahmen nicht kostendeckend für die Dauer der beantragten Konzession gesichert sind.
  • zu verhindern, dass Verkehrsleistungen schon bald nach ihrer Genehmigung eingestellt werden müssen oder auf Kosten des Auftraggebers nachgebessert werden müssen.
  • zu verhindern, dass ruinöser Wettbewerb auf dem Rücken der jeweiligen Mitarbeiter ausgetragen wird.
  • in Fällen, in denen für einen in der ablaufenden Genehmigungslaufzeit durch öffentliche Dienstleistungsaufträge (ÖDA) bezuschussten Verkehr ein eigenwirtschaftlicher Antrag gestellt wird, durch eine Klarstellung im Personenbeförderungsgesetz (PBfG) sicherzustellen, dass vom Antragsteller eine Kalkulation im oben bezeichneten Interesse vorzulegen ist.
  • sich dafür einzusetzen,
    • dass bundesweit Methodik und Detaillierungsgrad zur Kalkulation vorgegeben werden.
    •  die Tariftreue für eigenwirtschaftliche Verkehre gesetzlich zu verankern, um Lohndumping zu verhindern.
    • dass der Vorrang für eigenwirtschaftliche Verkehre nur gilt, wenn über die Gesamtlaufzeit des Vertrages mindestens Kostendeckung im oben genannten Interesse erreicht wird.
    • dass bei kalkulierten Anfangsverlusten der Nachweis entsprechender Mittel sichergestellt wird.
    • dass bei der Genehmigung eigenwirtschaftlicher Verkehre die Erbringung der Verkehrsleistungen über die gesamte Laufzeit sicherzustellen ist.

Begründung

Wir brauchen eine Korrektur der gesetzlichen Rahmenbedingungen und weitere Klarstellungen, damit angemessen auf die Bekanntmachungen der örtlichen/regionalen Aufgabenträger unter fairen Bedingungen der Wettbewerb um gute Mobilitätsdienstleistungen auch in Zukunft erfolgen kann.

Wir dürfen nicht abwarten, dass Vergabeverfahren wie in Pforzheim, Hildesheim und Oldenburg immer mehr zu einem Flächenbrand werden und die kommunalen Unternehmen der Daseinsvorsorge bei Mobilität im ruinösen Wettbewerb über schlechte Arbeitsbedingungen und schlechte Bezahlung mit öffentlichen Steuergeldern aufgerieben, Arbeitsplätze vernichtet und aus dem Markt gedrängt werden. Bis zu 70 % der Verträge sind durch Personalkosten fixiert. Hierüber darf es keinen Wettbewerb durch Unterlaufen von Tarifverträgen geben.

Der Wettbewerb muss über gute Dienstleistungen wie Pünktlichkeit, sichere und moderne Fahrsysteme mit guter Verkehrssicherheit und Komfort für die Kunden geführt werden.

 

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