Änderungsantrag: Schädliche Salzeinleitungen in Werra und Weser bis 2020 vollständig beenden! Eintrag von Schadstoffen und Laugen in die Nordsee deutlich senken!

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1932

Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 16/1513

Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/2063 und Drs. 16/2061

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

Schädliche Salzeinleitungen in Werra und Weser bis 2020 vollständig beenden! Eintrag von Schadstoffen und Laugen in die Nordsee deutlich senken!

Der niedersächsische Landtag hat in mehreren Beschlüssen seine tiefe Sorge um die erhebliche Belastung von Werra und Weser durch Salzabfälle der Firma K+S geäußert. Ein Runder Tisch, an dem neben den Bundesländern auch Umweltverbände, Arbeitgeber und Gewerkschaften vertreten sind, hat bei seinen Beratungen mögliche Entsorgungswege diskutiert. Neben einer Reduzierung der Salzabfälle durch K+S wird über die Ableitung der dann noch verbleibenden Reste und der weiter über lange Zeiträume anfallenden Haldenabwässer durch verschiedene Varianten einer Fernleitung  an die Weser oder die Nordsee diskutiert.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich für folgende Ziele und Maßnahmen einzusetzen:

  1. Die Landesregierung soll alle zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen, um jede dauerhafte Entsorgung der Salzabfälle der Kaliindustrie in Werra und Weser - auch über eine Fernleitung an die Weser - zu verhindern.
  2. Die weitere aktive Versalzung von Werra und Weser wird schrittweise beendet, um die Flüsse wieder in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Dazu muss bis spätestens 2020 die Einleitung von Salzlauge in Werra und Weser vollständig eingestellt werden.
  3. Das Unternehmen K+S wird aufgefordert, dass der Anfall der Salzabfälle durch geeignete Maßnahmen weiter deutlich reduziert wird. Dabei soll K+S die nach EU-Recht definierte "beste verfügbare Technik" anerkennen und zur Entsorgung der salzhaltigen Laugen anwenden. Grundsätzlich ist aus ökologischen und bergsicherheitstechnischen Gründen ein Trockenversatz fester Rückstände unter Tage vorzusehen. Die Grenzwerte und die Einleitungsmengen sind in Abstimmung zwischen den Anrainerländern in den nächsten Jahren schrittweise abzusenken. Die Verpressung in den Untergrund muss eingestellt werden. Mit dem Ende der Verpressung darf keine Steigerung der Laugeneinleitungen in Werra und Weser verbunden sein.
  4. Zum Schutz der Süßwasserflüsse Werra und Weser ist eine Fernentsorgung der Salzabwässer  in die Nordsee zu prüfen. Sollte K+S einer Realisierung zustimmen, sind die vollständigen Baukosten vor Erteilung weiterer wasserrechtlicher Genehmigungen von K+S auf einem Sperrkonto zu hinterlegen oder durch die entsprechende Kapitalausstattung einer neu zu gründenden Gesellschaft zum Bau und Betrieb einer Fernleitung zur Nordsee sichergestellt wird.
  5. Eine Fernentsorgung von Abwässern aus der Kaliproduktion kann nur dann akzeptiert werden, wenn von K+S im Produktionsverfahren alle technischen Möglichkeiten zur Reduktion der Abwässer umgesetzt werden, wenn eine Einleitung in die Nordsee mit den Anforderungen der Ziele des Nationalparks Wattenmeer, den Anforderungen als Natura 2000 Gebiet und UNESCO Weltnaturerbe vereinbar ist und wenn die Gesamtfracht aller Schadstoffe und Laugen, die über Flüsse, über Fernentsorgung, über Direkteinleitung oder indirekte Einleitung gleichzeitig deutlich reduziert werden.
  6. Im Interesse eines transparenten Verfahrens soll der Runde Tisch "Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion" in Kooperation mit den Umweltausschüssen der Anrainerländer in sechsmonatigem Rhythmus die Fortschritte bei der Umsetzung aller Maßnahmen zur Reduzierung von Salzabfällen und Laugen begleiten und bewerten.
  7. Vor der Erteilung weiterer wasserrechtlicher oder anderer Genehmigungen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Kaliabwässern, die das Flussgebietssystem Werra/Weser betreffen, sind in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag aller Anrainerländer und dem Unternehmen K+S die Ziele der Abfallreduzierung, die weiteren Schritte der Absenkung der Grenzwerte und Einleitungsmengen, die Bedingungen für eine mögliche Fernentsorgung einschließlich der Betriebskosten durch den Verursacher festzuschreiben. Die Kostenübernahme durch den Verursacher muss auch in der Nachbetriebsphase gerichtsfest gewährleistet sein. Die Ergebnisse der Beratungen des Runden Tisches und seine Empfehlungen sind dabei zu berücksichtigen. Der Vertrag ist den Landtagen der Anrainerländer zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Landtag fordert die Landesregierung ferner auf,

  • die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Einleitung von jährlich 1,4 Millionen q3m Abwässer aus der Kaliproduktion niedersächsischer Werke der K+S in Weser und Leine umgehend zu beenden. Die Kaliproduktion an niedersächsischen Standorten muss dieselben Anforderungen erfüllen, wie sie von den Werra- und Weseranrainerländern auf thüringischer und hessischer Seite erwartet werden und
  • dem Landtag einen Masterplan zu einer deutlichen und dauerhaften Absenkung der insgesamt erfolgenden direkten und indirekten Einleitung von flüssigen Schadstoffen und Laugen aus der Industrieproduktion, aus der Landwirtschaft und aus Kavernenausspülungen in die Nordsee vorzulegen.

Fraktionsvorsitzender

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