Änderungsantrag: Rundfunkbeitrag pro Haushalt und Betriebsstätte statt Rundfunkgebühr pro Gerät
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 06.09.2010
Rundfunkbeitrag pro Haushalt und Betriebsstätte statt Rundfunkgebühr pro Gerät
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1700
Beschlussempfehlung des Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien- Drs. 16/2764
Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:
Rundfunkbeitrag pro Haushalt und Betriebsstätte statt Rundfunkgebühr pro Gerät
Entschließung
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein unentbehrlicher Bestandteil der Medien- und Kulturlandschaft. Um seinen verfassungsrechtlichen Auftrag zu erfüllen und seinem Informations- und Bildungsauftrag gerecht zu werden, muss er über eine ausreichende finanzielle Ausstattung verfügen. Eine funktionsgerechte Finanzierung auf möglichst breiter Basis ist daher unverzichtbar. Deshalb soll der nichtprivate Sektor auch in Zukunft möglichst im bisherigen Umfang zur Gesamtfinanzierung beitragen und im Befreiungsrecht ausschließlich die finanzielle Leistungsfähigkeit ausschlaggebend sein. Die derzeitige geräteabhängige Rundfunkgebühr verursacht einen besonders hohen Verwaltungsaufwand, belastet verschiedene Personengruppen und Institutionen übermäßig und ist mit einer nicht zu rechtfertigenden Kontrolle potenzieller Rundfunknutzerinnen und -nutzer verbunden. Angesichts immer neuer technischer Entwicklungen stellt deshalb ein allgemeiner Rundfunkbeitrag eine sinnvolle Alternative dar, die sich nicht an einzelnen Gerätetypen orientiert. Denn auch mit Mobiltelefonen und PC als neuen technischen Übertragungs- und Empfangsgeräten, für die eine Gebührenpflicht eingeführt wurde, ist das Ende der technischen Entwicklung noch lange nicht erreicht.
Der Landtag möge beschließen:
- Die Landesregierung wird gebeten, sich auf Bundesebene für die Abschaffung der bisherigen Rundfunkgebührenerhebung pro Gerät und für einen Rundfunkbeitrag pro Wohnung und Betriebsstätte einzusetzen.
- Privater und nicht privater Bereich (Wirtschaft und öffentliche Hand) sollen im bisherigen Umfang zur Finanzierung beitragen
- Der Rundfunkbeitrag soll so ausgestaltet werden, dass private Haushalte einen einheitlichen Betrag zahlen. Unternehmen und Behörden sollen entsprechend ihrer Größe (Mitarbeiterzahl) belastet werden. Dabei ist zu beachten, dass Unternehmen und Behörden eine gerechte und einfach strukturierte Abgabe entrichten. Diese soll neben der Mitarbeiterzahl auch branchenspezifische Besonderheiten einbeziehen. Öffentliche Schulen und Hochschulen sowie Polizei, Katastrophenschutz und vergleichbare Einrichtungen sollen zukünftig nur einen moderaten Beitrag zur Gesamtfinanzierung leisten müssen.
- Die Ermittlung des Finanzbedarfs und die Gebührenfestsetzung sollen wie bisher durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in einem ordentlichen und unabhängigen Verfahren erfolgen, um die Staatsferne des Rundfunks zu gewährleisten und eine staatliche Einflussnahme auf Programminhalte zu verhindern. Die Umstellung soll aufkommensneutral erfolgen.
- Der Rundfunkbeitrag ist - wie die bisherige Gebühr auch - nicht daran zu koppeln, ob überhaupt öffentlich-rechtlich gehört bzw. geschaut wird. Allein ausschlaggebend ist die technische Möglichkeit des Empfangs von Rundfunk.
Stefan Wenzel
Fraktionsvorsitzender