Änderungsantrag: Nutzung des Grundwasserdargebotes und Trinkwassergewinnung Norddeutschlands länderübergreifend abstimmen und regeln

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                                    

Hannover, den 06.09.2010     

a.) Nutzung des Grundwasserdargebotes und Trinkwassergewinnung Norddeutschlands länderübergreifend abstimmen und regeln – Grundwasserentnahme in der Nordheide auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens zwischen Hamburg und Niedersachsen vereinbaren

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/1936

b.) Trinkwasserförderung an die Folgen des Klimawandels anpassen

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 16/1957

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/2776 neu

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

Grundwasserentnahme in der Nordheide auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens zwischen Hamburg und Niedersachsen vereinbaren  - Trinkwasserförderung an die Folgen des Klimawandels anpassen

Wasser ist eine lebensnotwendige Ressource für Mensch und Natur. In Niedersachsen werden rund 85 % des Trinkwassers aus dem Grundwasser entnommen. Auch der Bedarf der Feldberegnung sowie der Bedarf für Industrie und Gewerbe werden überwiegend hieraus abgedeckt. Priorität vor anderen Nutzungen haben jedoch die Wasserentnahmen für die öffentliche Wasserversorgung.

Niedersachsen ist im Vergleich mit anderen Bundesländern ein wasserreiches Land. Andere Bundesländer profitieren davon. So wurde im Juni 1974 ein Verwaltungsabkommen für die Dauer von 30 Jahren zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Wassergewinnung für Hamburg geschlossen. Immer noch wird Grundwasser aus Niedersachsen in der Nordheide gefördert und gelangt nach Hamburg. Obwohl Niedersachsen insgesamt gesehen ein wasserreiches Land ist, wird in vorliegenden Prognosen das künftige Wasserdargebot im Nordosten des Landes, in den vergleichsweise trockenen Heideregionen als Folge des Klimawandels als kritisch eingeschätzt. Diese Situation muss bei der künftigen Versorgung Hamburgs mit Trinkwasser aus der Nordheide berücksichtigt werden.

Die Hamburger Wasserwerke GmbH verkauft aber auch Trinkwasser aus eigenen Förderrechten nach Schleswig-Holstein. Sie hat nun erneut für dreißig Jahre einen Antrag auf Grundwasserförderung gestellt. Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung mit der Freien und Hansestadt Hamburg eine Verwaltungsvereinbarung für zehn Jahre abzuschließen, die die wesentlichen folgenden Konfliktpunkte regelt:

  1. Es ist eine geringere als die beantragte Fördermenge von 16,6 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr zu vereinbaren. Die Höhe der jährlichen Förderung soll sich an der im Jahr 2008 geförderten Menge von 13,5 Millionen Kubikmetern und an einer neutralen Bedarfsprognose im Auftrag des Landkreises Harburg orientieren. Auf die festgesetzte jährliche Förderhöchstmenge ist ein steigender Klimaschutzabschlag festzulegen, der im zehnten Jahr nach Genehmigungserteilung eine Höhe von 20 Prozent erreicht.
  2. Die wasserrechtliche Genehmigung der beantragten Grundwasserentnahme wird auf zehn Jahre befristet. Das Land Niedersachsen sichert der Freien- und Hansestadt Hamburg zu, über den Genehmigungszeitraum hinaus Grundwasser zur Versorgung der Hamburger Bevölkerung an die Hamburger Wasserwerke GmbH zu liefern, soweit weiterhin die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt werden und eine notwenige Anpassung an die Folgen des Klimawandels keine weitere Reduzierung der Fördermengen erforderlich macht.
  3. Die Beteiligten wirken darauf hin, dass die Hamburger Wasserwerke GmbH einen finanziellen Beitrag für den Grund- und Oberflächenwasserschutz für die betroffene Region entrichtet. Vertragliche Vereinbarungen sollen sicherstellen, dass dieser Beitrag dem Landkreis Harburg zukommt und für entsprechende Maßnahmen in der Heideregion verwandt wird.
  4. Ein umfassendes Überwachungsmanagement ist anzustreben, in dessen Rahmen dauerhaft Messpunkte installiert werden, die gegebenenfalls Aufschluss über Schäden geben bzw. rechtzeitig Maßnahmen zur Verhinderung von Schäden ermöglichen.
  5. Mit der Freien- und Hansestadt Hamburg ist zu vereinbaren, dass die Hamburger Wasserwerke GmbH im Falle eines Schadenseintritts insbesondere für Natur und Land- und Forstwirtschaft in der Heide Ausgleichszahlungen zu leisten hat. Die Höhe der Grundwasserentnahme kann in diesen Fällen so weit verringert werden bis ein Zustand vor Eintritt der Schäden erreicht und keine weitere Schädigung zu befürchten ist.
  6. Es ist eine Schiedsvereinbarung zur Regelung von Meinungsverschiedenheiten, wie sie in dem Vertrag von 1974 geregelt ist, vorzusehen.

Stefan Wenzel

Fraktionsvorsitzender

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