Änderungsantrag: Neuregelung und Konzeptualisierung der sozialen Arbeit an Schulen in Niedersachsen

(zu Drs. 17/4354, 17/4773 und 17/5812)

 

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Neuregelung und Konzeptualisierung der Schulsozialarbeit in Niedersachsen
Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/4354

Schule als Lern- und Lebensort gestalten – Schulsozialarbeit ausweiten und verstetigen
Antrag der Fraktion der CDU – Drs. 17/4773

Beschlussempfehlung des Kultusausschusses – Drs. 17/5812

 

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

Neuregelung und Konzeptualisierung der sozialen Arbeit an Schulen in Niedersachsen

 

Der Landtag stellt fest, dass

  • die Weiterentwicklung der Schulen zu inklusiven Schulen, ihr Ausbau zu Ganztagsschulen, die veränderte Kindheit, aber auch die Aufnahme von Flüchtlingskindern veränderte Anforderungen an die Arbeit der Schulen stellen,
  • die Schulen diesen und anderen Herausforderungen am besten gerecht werden können, wenn multiprofessionelle Teams in ihre Arbeit integriert werden, die sich umfassend um die verschiedenen Belange der Schülerinnen und Schüler kümmern,
  • gerade schulische Sozialarbeit einen wichtigen Beitrag leistet, um junge Menschen nicht nur in ihrer schulischen, sondern auch in ihrer persönlichen, beruflichen und sozialen Entwicklung zu fördern,
  • die soziale Arbeit an Schulen im Laufe der letzten Jahre vielerorts ein essenzieller Bestandteil für einen geregelten Schulalltag geworden ist,
  • die Aufgaben von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern vielfältig sind, hierzu zählen unter anderem die Berufsorientierung, Kinder mit besonderen Problemlagen, der Abbau von Benachteiligungen und die Schaffung von Teilhabe sowie die Verbesserung des Schulklimas,
  • die Beschäftigungsverhältnisse, das Berufsbild, das Aufgabenprofil und die Arbeitgeber von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern derzeit ebenso vielfältig sind,
  • sich die Kommunen und die Träger der Jugendhilfe mit großem Engagement in der Schulsozialarbeit beteiligen,
  • gerade auch vor dem Hintergrund der Ganztagsschulen Jugendhilfe an Schulen eine entscheidende Rolle spielt und dort auch unabhängig von sozialer Arbeit an Schulen, die in Landesverantwortung wahrgenommen wird, durch die Träger der Jugendhilfe weiterhin stattfinden muss,
  • die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in Niedersachsen eine sehr gute und engagierte Arbeit machen und Niedersachsens Schulen bereichern.

Der Landtag begrüßt, dass die Landesregierung

  • sich zu ihrer Verantwortung für die soziale Arbeit an Schulen bekannt und die Schulsozialarbeit erstmals als Landesaufgabe anerkannt hat,
  • die soziale Arbeit an Schulen erstmals dauerhaft im Haushalt absichern und damit die Grundlage für eine kontinuierliche, verlässliche schulische Sozialarbeit legen will,
  • begonnen hat, ein Gesamtkonzept aus einem Guss für die soziale Arbeit an Schulen zu entwickeln,
  • Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden aufgenommen hat, um die Aufgaben des Landes und der Kommunen bei der schulischen Sozialarbeit und Jugendhilfe aufeinander abzustimmen,
  • bereit ist, im Rahmen dieses Konzeptes unbefristete Beschäftigungsmöglichkeiten für die Schulsozialarbeiterinnen und –sozialarbeiter zu schaffen und damit gute und verlässliche Arbeitsbedingungen schafft,
  • angekündigt hat, zeitnah im Sinne dieses Gesamtkonzeptes die Landesstellen auszuschreiben, um Planungssicherheit für die im Hauptschulprofilierungsprogramm und darüber hinaus auf befristeten Stellen angestellten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zu schaffen. Es ist wichtig, dass die Kompetenz vor Ort gehalten werden kann.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • zuerst Ganztagsschulen mit Stellen für soziale Arbeit an Schulen auszustatten und diese Stellen sozialraumorientiert zu verteilen und eine besondere Priorität auf Schulen mit einem hohen Anteil an Flüchtlingskindern zu legen,
  • hierbei auch zu prüfen, inwiefern kleine Schulen durch verlässliche Kooperationen von sozialer Arbeit an Schulen profitieren können,
  • die finanziellen Mittel, die bislang für das Hauptschulprofilierungsprogramm bereitstanden, sowie die Mittel, die im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung und Integration von Flüchtlingskindern für 267 Beschäftigungsmöglichkeiten an Schulen für sozialpädagogische Fachkräfte bereitgestellt worden waren, in das Konzept für soziale Arbeit an Schulen einzubringen und dauerhaft abzusichern,
  • zu prüfen, wie diese Mittel schrittweise weiter aufgestockt werden können,
  • bei der Ausschreibung der Stellen für soziale Arbeit an Schulen sicherzustellen, dass die bisherigen beruflichen Erfahrungen der Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen der Schulsozialarbeit berücksichtigt und anerkannt werden können,
  • an den Schulen, die mit sozialer Arbeit ausgestattet werden, jeweils mindestens eine halbe Stelle für schulische Sozialarbeit einzurichten, um die soziale Arbeit an Schulen ausreichend zu gewichten und attraktive Arbeitsbedingungen zu gewährleisten,
  • das Berufsbild der Schulsozialarbeiterinnen und –sozialarbeiter weiterzuentwickeln sowie eine Fachberatung und eine berufliche Vernetzung sicherzustellen.

Begründung

Erfolgt mündlich.

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