Änderungsantrag: Neubeginn bei der Suche nach einem Atommüllendlager

(zu Drs. 17/177 und 17/258)

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

     

Das Standortauswahlgesetz ist gut und notwendig für Niedersachsen

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/177

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 17/258

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

     

Der Niedersächsische Landtag möge beschließen:

Neubeginn bei der Suche nach einem Atommüllendlager

Der Niedersächsische Landtag stellt fest:

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13.6.2013 ist es erfolgreich gelungen Fortschritte für Niedersachsen bei der Zwischenlagerung von Atommüll zu erzielen.

  1. Der Landtag begrüßt, dass weitere Atommülltransporte nach Gorleben durch eine Änderung des Atomgesetzes ausgeschlossen werden sollen.
  2. Der Landtag dankt den Landesregierungen von Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein für die grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme von aus der Wiederaufarbeitung zurückkehrenden Castorbehältern aus Sellafield und La Hague.
  3. Das Land Niedersachsen hat im Bereich der Atommülllagerung jahrzehntelang Sonderlasten übernommen. Ein Neubeginn bei der Endlagersuche erfordert daher eine Lastenteilung mit Ländern, die jahrzehntelang Atomkraftwerke betrieben haben und mit Atomstrom versorgt wurden. Eine Lagerung am Standortzwischenlager Unterweser oder anderen Standortzwischenlagern in Niedersachsen schließt der Landtag daher aus.
  4. Der Landtag bekräftigt den Willen zu einem Neubeginn bei der Endlagersuche und erwartet daher die Umsetzung der Positionen des Bundesrates zum Standortauswahlgesetz, den dort vorgetragenen Protokollnotizen des Landes zur bergmännischen Sicherheit, zum Ausschluss vorzeitiger Enteignung und eine ernsthafte und glaubwürdige Prüfung der kritischen Punkte, die im Rahmen des Symposiums und der Anhörung im Bundestag zur Sprache gekommen sind. Eine unabhängige Öffentlichkeitsarbeit der Kommission, eine starke Einbindung der Zivilgesellschaft und eine Evaluierung des Gesetzes waren bereits Eckpunkte des gemeinsamen Vorschlags von März 2013. Daher sollte die Frage der Einrichtung des neuen Bundesamtes möglichst erst nach Vorlage des Kommissionsberichts entschieden werden. Der geplanten Bund-Länder Kommission kommt auch vor dem Hintergrund des Urteils vom Oberverwaltungsgerichts Schleswig zu Sicherheitsanforderungen für die Zwischenlagerung von Atommüll eine besondere Bedeutung zu.
  5. Nach den Erfahrungen mit der Asse hat Niedersachsen ein sehr ernsthaftes Interesse an einem glaubwürdigen, transparenten, wissenschaftsbasierten und ergebnisoffenen Neubeginn bei der Suche nach einem sicheren Ort für die dauerhafte Lagerung von hochradioaktivem Atommüll.
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