Änderungsantrag: Landtagsfernsehen in Niedersachsen weiterentwickeln: Information, Offenheit und Bürgerbeteiligung sicherstellen

(zu Drs. 16/5328)

Fraktion der CDU                                                                                               
Fraktion der SPD
Fraktion der FDP
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Landtagsfernsehen in Niedersachsen weiterentwickeln: Information, Offenheit und Bürgerbeteiligung sicherstellen

Antrag der Fraktion von CDU und FDP - Drs. 16/5328

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 16/5436

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

Offenheit bei politischen Prozessen ist ein fester Bestandteil im Demokratieverständnis moderner Staaten. Die Medien nehmen hierbei eine entscheidende Rolle ein.

Auch die Parlamente müssen durch ihre Öffentlichkeitsarbeit dazu beitragen, Arbeit und Abläufe der Legislative nachvollziehbar und anschaulich zu machen.

Der Niedersächsische Landtag hat seine Außendarstellung und Bürgerbeteiligung sukzessive ausgebaut und weiterentwickelt. Er nutzt zeitgemäße Methoden der Öffentlichkeitsarbeit, speziell im Internet bzw. Web 2.0. So wurde im Jahr 2011 eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem NDR begründet, die einen Livestream der laufenden Landtagsdebatte auf den Internetseiten von www.ndr.de zeigt. Diese Präsentation der Debatten ist eine - vor allem audio- und videotechnisch - ausgezeichnete Lösung, kann aber nicht gespeichert, geschnitten, wiederholt oder archiviert werden.

Die Plenardebatte ist der zentrale Aspekt der politischen Arbeit des Landtages und muss deshalb auch im Mittelpunkt seiner Öffentlichkeitsarbeit stehen. Die Einwohner Niedersachsens wollen und sollen diesen Debatten folgen können.

Der Plenarsaal des Niedersächsischen Landtages soll ab 2014 umgebaut werden. Während der Umbauphase werden die Plenarsitzungen voraussichtlich im sogenannten Forum stattfinden. Die bereits jetzt wenigen Besucherplätze würden noch einmal reduziert. Auf jeden Fall ist zu erwarten, dass das direkte Erleben von Plenarsitzungen durch Besucher gerade in der nächsten Zeit einge- schränkt sein wird.

Vor diesem Hintergrund wolle der Landtag beschließen:

  1. Der Niedersächsische Landtag übernimmt in eigener Verantwortung die Aufzeichnung und Verbreitung eines Landtagsfernsehens auf seinen Internetseiten nach aktuellem Stand der Technik. Dabei geht es allein um die Darstellung der politischen Arbeit im Landtag. Eigene redaktionelle Beiträge sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Mit dem Landtagsfernsehen sind Archivierung, Dokumentation und eine Vernetzung mit Informationen zum jeweiligen Kontext (Tagesordnung, Anträge, Informationen zu beteiligten Abgeordneten usw.) verbunden. Sie sollen nach aktuell üblichen Anforderungen im Internet realisiert werden.
  3. Moderne web-2.0-Technologie ergänzt die Darstellungen der Debatte durch vernetzte Komponenten, wie Tagesordnungen, Anträge und weitere Informationen (z .B. der Abgeordneten), die eine Beteiligung der Internetnutzer fördert. So ist eine Grundlage für die Weiterverwendung durch z. B. eine Smartphone-App gelegt. Ein Video-Archiv komplettiert das Informationssystem.
  4. Als ergänzendes Projekt sollte im Zeitalter der mobilen Gesellschaft auch der Ton der aktuellen Plenardebatte in einem Service bereitgestellt werden.
  5. Die technische Ausgestaltung kann in Eigenregie erfolgen, bedarf aber einer professionellen Unterstützung durch die verschiedenen Medien.
  6. Dem Landtag wird zeitnah der finanzielle Aufwand dargelegt. Ziel ist es, möglichst bald das Landtagsfernsehen entsprechend der formulierten Anforderungen der Öffentlichkeit anbieten zu können.
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