Änderungsantrag: Kleine Kultureinrichtungen stärken – Investitionsprogramm umsetzen

Änderungsantrag
(zu Drs. 17/5825 und 17/7070)

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Förderprogramm „kleine Museen“ wieder auflegen - Barrierefreiheit in den Mittelpunkt stellen!

Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/5825
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 17/7070

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

Kleine Kultureinrichtungen stärken – Investitionsprogramm umsetzen

Im Flächenland Niedersachsen gibt es ein vielfältiges und mannigfaltiges Kulturangebot. Sowohl in den großen Städten als auch im ländlichen Raum.

Häufig stehen insbesondere den kleinen Einrichtungen nur bescheidene Sachmittel zur Verfügung. Notwendige Investitionen können häufig nur unter große Anstrengungen erbracht werden.

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben vor diesem Hintergrund im Zuge der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 einen zusätzlichen Investitionsetat von drei Millionen Euro für zwei Jahre zur Verwendung für kulturelle Zwecke zur Beschlussfassung in den Landtag eingebracht.

Damit sollen vor allem kleinere Kulturträger unterstützt werden, die aufgrund ihrer finanziellen Ausstattung häufig Probleme haben, Mittel für wichtige Modernisierungsinvestitionen zu mobilisieren.

Der Landtag begrüßt

  • diese Initiative und empfiehlt die Mittel zur Unterstützung von investiven Maßnahmen zu verwenden. Diese sollen insbesondere kleine Kulturträger in die Lage versetzen, notwendige Anschaffungen im Sachbereich, besonders erforderliche Verbesserungen der eigenen digitalen Infrastruktur oder kleine bauliche Vorhaben zu realisieren.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • einen entsprechenden Förderrahmen zu formulieren, damit diese Mittel möglichst unbürokratisch und zielgruppengerecht abgerufen werden können.

Begründung

Das gute und vielfältige, kulturelle Angebot in Niedersachsen ist keineswegs nur beliebige Zutat für ein schöneres Leben in unserem Bundesland, sondern notwendige Voraussetzung für gesellschaftliche Auseinandersetzung, sozialen Zusammenhalt und auch regionale Identitätsbildung. Kultur ist heute mehr denn je für die Lebensqualität der Menschen von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere auch für den ländlichen Raum, der mitsamt seinen naturgemäß kleineren Kultureinrichtungen vor den Herausforderungen von Abwanderung und demografischem Wandel steht.

Gerade auch in den kleineren Städten und Dörfern verfügt Niedersachsen über gepflegte Traditionen und eine erstaunliche Reichhaltigkeit. Neben den vielen großen Einrichtungen in Landes- oder kommunaler Trägerschaft gibt es viele freie Angebote, die unter anderem die Breitenkultur verstärken. Viele Kultureinrichtungen leben auch von dem großartigen ehrenamtlichen Engagement, das in Niedersachsen besonders ausgeprägt ist.

Mit dem Förderprogramm soll die Vielfalt des Angebots gerade auch in seiner dezentralen, bunten zivilgesellschaftlichen Kleinteiligkeit erhalten und unterstützt werden.

Ausdrücklich soll bei dem Programm auf eine Spartenbeschränkung oder eine zu starke Beschränkung der Verwendungszwecke verzichtet werden. Grundsätzlich sollen daher alle Kulturträger antragsberechtigt sein. Ausdrückliche Schwerpunkte sollen jedoch bei den kleineren Kulturträgern liegen.

Bauliche oder andere investive Maßnahmen sollen nach Möglichkeit grundsätzlich auch die Grundsätze barrierefreier und energieeffizienter Gestaltung berücksichtigen.

Mit dieser Initiative kommt der Landtag dem Wunsch vieler Kulturschaffender, die über die Kulturfachverbände und die Landschaften und Landschaftsverbände an ihn heran getragen worden sind, nach.

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