Änderungsantrag: Hochschulentwicklung für die Zukunft - die Landesregierung muss aktiv an der Gestaltung der neuen Runde der Exzellenzinitiative mitwirken!

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

zu

Antrag der Fraktion der CDU – Drs. 17/4771

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur – Drs. 17/5497

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Hochschulentwicklung für die Zukunft - die Landesregierung muss aktiv an der Gestaltung der neuen Runde der Exzellenzinitiative mitwirken!

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen ist ein im Jahr 2005 erstmals ausgelobtes Förderprogramm, das parallel zur Bologna-Reform anlief. Ziel der Exzellenzinitiative ist es, die universitäre Spitzenforschung zu fördern und so die Hochschulen als Stätten der Forschung und der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie als Organisationszentren der Wissenschaft zu stärken, um sie für Studierende und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland attraktiver zu machen. In der ersten Runde wurden Graduiertenschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Exzel­lenzcluster zur Förderung der Spitzenforschung und Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau universitärer Spitzenforschung besonders gefördert. Niedersachsen ist derzeit mit einer Graduiertenschule und drei Exzellenzclustern vertreten. Die aktuelle Förderperiode läuft 2017 aus.

Auch danach wollen Bund und Länder die Förderung exzellenter Spitzenforschung mit finanziellen Mitteln fortsetzen und eine neue Bund-Länder-Initiative als Nachfolge der Exzellenzinitiative ins Leben rufen. Der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern wurde im Januar 2016 das Expertengutachten der sogenannten Imboden-Kommission vorgelegt, auf dessen Grundlage bis zum Sommer 2016 eine neue Bund-Länder-Vereinbarung erarbeitet werden soll. Für die neue Auswahlrunde der Exzellenzinitiative werden für den Zeitraum 2018 bis 2028 seitens des Bundes mindestens 400 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stehen, also rund 4 Milliarden Euro insgesamt, zuzüglich der Kofinanzierung der Länder.

Der Landtag fordert die Landesregierung mit Blick auf die kommende Runde der Exzellenzinitiative auf,

  1. die niedersächsischen Universitäten bei ihrer Bewerbung für die Exzellenzinitiative bestmöglich zu unterstützen und sie auf das neue Auswahlverfahren vorzubereiten,
  2. bei der Ausgestaltung des neuen Bund-Länder-Programms die Stärken der niedersächsischen Hochschulen zu berücksichtigen,
  3. sich für die Einbeziehung von Gleichstellungsaspekten in die Fördervoraussetzungen einzusetzen,
  4. sich dafür einzusetzen, dass die Förderfälle in der Linie der „Exzellenz-Universitäten“ auf bis zu zwölf festgelegt werden,
  5. sich dafür einzusetzen, dass für die Begutachtung der Cluster und für die Begutachtung der Exzellenzstandorte bzw. Spitzenuniversitäten wissensgeleitete Verfahren eine entscheidende Rolle spielen,
  6. sich beim Bund dafür einzusetzen, dass forschungsorientierte Lehre insbesondere bei den Exzellenzclustern berücksichtigt wird,
  7. sich für die Förderung der Zusammenarbeit von außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Universitäten sowie Konzepten nachhaltiger Kooperation einzusetzen,
  8. sich für eine stärkere Gewichtung der Förderlinie Clusterförderung einzusetzen,
  9. sich für Kooperationen mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Verbünden einzusetzen sowie regionale Kooperationen und den Wissenstransfer zu stärken,
  10. entsprechend der Struktur der niedersächsischen Hochschullandschaft vorzuschlagen, dass auch kleinere Einheiten und Technische Universitäten angemessene Chancen auf Förderung erhalten,
  11. die Kofinanzierung des Landesanteils in Höhe von 25 % sicherzustellen,
  12. sich im Interesse der niedersächsischen Hochschulen für einen Zeitrahmen einzusetzen, der ihnen eine angemessene Vorbereitung ermöglicht ,
  13. sich dafür einzusetzen, dass auch länderübergreifende Kooperationen möglich sind, und
  14. sich für eine Verlängerung der Exzellenzinitiative auf Zeit zur Überbrückung zwischen der laufenden und der  kommenden Förderperiode einzusetzen.

Begründung

Die Exzellenzinitiative hat die Entwicklung des deutschen Hochschulsystems seit 2005 maßgeblich beeinflusst. Im Ergebnis wurden die deutschen Universitäten als Organisationszentren der Wissenschaft gestärkt, ihre jeweiligen Schwerpunkte wurden auch im internationalen Vergleich deutlicher sichtbar. Kooperationen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wurden ausgebaut. Zugleich wirkte die Exzellenzinitiative der Versäulung im Wissenschaftssystem entgegen und sorgte für eine qualitative und quantitative Verbesserung der Forschungsleistungen sowie des Wissens- bzw. Technologietransfers. Dass diese positiven Effekte auch für Niedersachsen gelten, haben Hochschulpräsidenten und -experten ausdrücklich bestätigt. Regionale Kooperationen und Wissenstransfer könnten beispielsweise für die Einrichtung gemeinsamer Forschungsplattformen von Universitäten und Unternehmen wie bei Industrie 4.0 genutzt werden.

Insgesamt wurden in beiden Phasen der ersten Runde der Exzellenzinitiative 45 Universitäten mit 51 Graduiertenschulen, 49 Exzellenzclustern und 14 Zukunftskonzepten gefördert. Zwar ist Niedersachsen derzeit noch mit einer Graduiertenschule und drei Exzellenzclustern vertreten. Da das Zukunftskonzept der Georg-August-Universität Göttingen in der zweiten Auswahlrunde 2012 jedoch nicht verlängert wurde, gibt es in Niedersachsen derzeit keine Hochschule, die für ihr Gesamtkonzept das Prädikat „exzellent“ trägt.

Bereits im Jahr 2009 haben Bund und Länder die Evaluation der Exzellenzinitiative beschlossen. Die DFG und der Wissenschaftsrat haben der GWK diesbezüglich bereits einen datengestützten Bericht über den Verlauf der Exzellenzinitiative vorgelegt. Zusätzlich wurde eine externe Kommission unter Leitung von Prof. Dr. Dieter Imboden mit einer Evaluation des Programms und seiner Auswirkungen auf das deutsche Wissenschaftssystem beauftragt. Die Ergebnisse der Evaluation wurden der GWK im Januar 2016 vorgelegt. Laut dem Grundsatzbeschluss für eine neue Bund-Länder-Initiative soll die GWK mithilfe dieser Evaluationsergebnisse eine neue Bund-Länder-Initiative erarbeiten, über die die Regierungschefs von Bund und Ländern im Juni 2016 entscheiden wollen.

Darüber hinaus gilt es das Problem der strukturellen Unterfinanzierung der Hochschulen zu beseitigen. Eine ausreichende und nachhaltige Grundfinanzierung der deutschen Hochschullandschaft muss erreicht werden, nicht zuletzt um die Erfolge der Exzellenzinitiative abzusichern.

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