Änderungsantrag: Grundwerte der Europäischen Union achten und schützen – Für wirksamere Maßnahmen gegen Verstöße
Fraktion der SPD
Fraktion der CDU
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion der FDP
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Grundwerte der Europäischen Union achten und schützen – Für wirksamere Maßnahmen gegen Verstöße
Änderungsantrag zum Antrag Drs. 18/7358 der Fraktionen der SPD und CDU
Die Achtung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sind Grundpfeiler der Europäischen Union (EU). Gemeinsam mit den weiteren in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) genannten Werten bilden sie das Fundament, auf dem unsere Gemeinschaft ruht.
Mit Blick auf den Schutz der Grundwerte hat die Union nach Artikel 7 EUV die Möglichkeit, ein mehrstufiges Verfahren anzustoßen. Dabei kann bei einer schwerwiegenden Verletzung der Werte in einem Mitgliedstaat der Rat der EU nach Zustimmung des Europäischen Parlaments Empfehlungen an den betroffenen Staat aussprechen und eine Stellungnahme einholen sowie gegebenenfalls im nächsten Schritt einstimmig eine eindeutige Gefahr feststellen. Sollte weiterhin auch der Europäische Rat eine solche schwerwiegende Verletzung feststellen, besteht zuletzt die Möglichkeit, dem Mitgliedstaat unionsvertragliche Rechte zu entziehen. In Bezug auf Artikel 7 EUV erweist sich insbesondere die Notwendigkeit einer Einstimmigkeit im Europäischen Rat als problematisch. Mit dieser Vorgehensweise ist eine Blockade des Verfahrens durch den betroffenen Mitgliedstaat nicht unwahrscheinlich.
Wenngleich bereits die Mitgliedschaft in der EU zur Einhaltung der grundlegenden Werte verpflichtet und bei einer Zuwiderhandlung entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können, so muss bedauerlicherweise festgehalten werden, dass immer wieder Verstöße gegen die Grundwerte begangen werden. Als jüngste Beispiele ist diesbezüglich die Ausrufung LGBT-ideologiefreier Zonen in Polen und die damit verbundene Stigmatisierung und Bedrohung von Homo- und Intersexuellen zu nennen. Dort und auch in Ungarn und anderen Mitgliedstaaten werden beispielsweise immer wieder Eingriffe in die Pressefreiheit oder die Unabhängigkeit der Justiz verzeichnet.
Mit der Missachtung der Grundwerte gefährden Polen und Ungarn nicht nur den sozialen Zusammenhalt innerhalb ihrer eigenen Landesgrenzen, sondern auch innerhalb der EU. Darüber hinaus wird die Handlungsfähigkeit, v.a. bei Instrumenten, die, wie der Europäische Haftbefehl auf dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens fußen und das Bekenntnis der EU zu ihren Prinzipien, in Frage gestellt. Vor diesem Hintergrund gilt es weitreichendere Instrumente zu schaffen sowie eine energische Position gegenüber Demokratie- und Rechtsstaatsverstößen zu beziehen, um künftige Verletzungen zu verhindern. Mit der Mitgliedschaft und den damit verbundenen Privilegien und Vorteilen in der EU gehen ebenfalls die Pflichten der Grundwertewahrung und -verteidigung einher. Eine Missachtung dieser Prinzipien darf nicht geduldet werden.
Dies vorausgeschickt fordert der Landtag die Landesregierung auf,
- sich gegenüber dem Bund sowie auf Ebene der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass ab dem nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen EU-Mittel in bedeutendem Umfang einbehalten werden können, sofern in einem Mitgliedstaat eine schwerwiegende Verletzung der Grundwerte nicht in Frage gestellt wird. Hierfür muss ein Abstimmungsverfahren eingeführt werden, mit welchem eine Blockade im Rat durch eine Minderheit verhindert wird,
- sich mit Blick auf die Notwendigkeit einer konsequenteren Umsetzung des Grundrechtsschutzes sowie der Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag von Lissabon für einen Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) des Europarats einzusetzen,
- im Europäischen Ausschuss der Regionen die Bedeutung der europäischen Prinzipien zu betonen und für ein vehementeres Vorgehen gegen Demokratie- und Rechtsstaatsverstöße zu werben,
- vor dem Hintergrund der deutschen EU-Ratspräsidentschaft sich gegenüber dem Bund für das Thema Rechtsstaatlichkeit als eines der Schwerpunktthemen in der Präsidentschaft stark zu machen,
- sich gegenüber dem Bund sowie auf Ebene der Europäischen Union für ein unabhängiges Expertengremium einzusetzen, dessen Aufgabe die kontinuierliche Evaluierung der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten der EU ist,
- bei einer substanziellen und nachhaltigen Missachtung der EU-Grundwerte in einer niedersächsischen Partnerregion dies im Dialog mit den Partnern zu thematisieren,
- als Kriterium für künftige regionale Kooperationen des Landes Niedersachsen die Einhaltung der EU-Grundwerte aufzunehmen.
Begründung
Das Miteinander und die Kooperation in der Europäischen Union basieren auf der Verständigung auf einen gemeinsamen Wertekonsens. Diese Grundwerte sind unabdingbar für das Gelingen der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Gemeinschaft. Die Verletzung der Rechtsstaatlichkeit, etwa in Polen oder Ungarn, stellt eine ernsthafte Gefahr für die europäische Idee und die in den vergangenen Jahrzehnten erreichten Erfolge dar. Um künftig angemessener auf Verstöße gegen die demokratische Ordnung oder die Rechtsstaatlichkeit zu reagieren, bedarf es der Erarbeitung weitreichenderer Instrumente, mit welchen solche Verstöße wirkungsvoll geahndet werden können.
Mit der „Gemeinsamen Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen der Woiwodschaft Niederschlesien und dem Land Niedersachsen“ und der „Gemeinsamen Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen der Woiwodschaft Großpolen und dem Land Niedersachsen“ bestehen zwei Partnerschaften mit polnischen Verwaltungsbezirken in diesem Jahr seit 20 Jahren. Niedersachsen wird sich schon aus Anlass dieser Jubiläen dazu verhalten müssen, dass Mitgliedstaaten der Europäischen Union Grundwerte der Gemeinschaft aushöhlen.