Änderungsantrag: Größtmögliche Gleichbehandlung im Endlagersuchverfahren – Entscheidung über Offenhaltung Gorlebens muss transparent sein

Änderungsantrag
(zu Drs. 17/1410)

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                                      

 

Antrag der Fraktion der FDP  - Drs. 17/1410 Beschlussempfehlung des Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz  - Drs. 17/1739

Der Landtag wolle beschließen:

Größtmögliche Gleichbehandlung im Endlagersuchverfahren – Entscheidung über Offenhaltung Gorlebens muss transparent sein

Entschließung

Mit Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) wurde die Erkundung des Salzstocks Gorleben beendet. Solange Gorleben im Endlagersuchverfahren nicht ausgeschieden ist, ist ein Offenhaltungsbetrieb vorgesehen.

Der Standort Gorleben wird im Standortauswahlverfahren berücksichtigt, darf gegenüber anderen potentiellen Standorten jedoch nicht weiter benachteiligt werden. Durch die noch immer geltende Veränderungssperre und den Planfeststellungsantrag von 1977 hat der Standort Gorleben immer noch eine Sonderstellung im Verfahren. Diese muss beendet werden. Weitere Vorfestlegungen auf den Standort Gorleben sind durch einen deutlich reduzierten Offenhaltungsbetrieb zu vermeiden.

Der aktuelle Hauptbetriebsplan des Bergwerks Gorleben ist bis zum 30.09.2014 befristet. Ein neuer Hauptbetriebsplan ist vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vorzulegen. Der Hauptbetriebsplan wird vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie genehmigt.

Das BfS hat eine Variantenbetrachtung zum zukünftigen Umfang des Offenhaltungsbetriebs durchgeführt. Dabei wurden 14 unterschiedliche Szenarien erarbeitet. Die Variantenbetrachtung ist auf der Website des Bundesamts für Strahlenschutz öffentlich verfügbar.

Die abschließende Entscheidung über den Umfang des Offenhaltungsbetriebs steht noch aus. Die Landesregierung setzt sich für einen geringen Umfang des Offenhaltungsbetriebs ein und sieht keinen Bedarf für Besucherverkehr im Bergwerk. Informationsangebote zur Endlagersuche sollten standortunabhängig gestaltet werden.

Am 30. Juni 2014 haben Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des BfS den Ausschuss für Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz über die Ergebnisse der Variantenbetrachtung unterrichtet.

Der Landtag fordert die Bundesregierung auf

  • die Kostenberechnungen der Variantenbetrachtung für die Offenhaltung sowie Abwägungskriterien für die Varianten offen zu legen
  • Den Umfang des Offenhaltungsbetrieb deutlich zu reduzieren, um weitere Vorfestlegungen auf den Standort Gorleben zu vermeiden. 

Begründung

Erfolgt mündlich.

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