:Änderungsantrag: Gesetzliches Bleiberecht: Stichtagsregelungen abschaffen, humanitäre Härtefälle berücksichtigen!
Gemeinsamer Änderungsantrag
(zu Drs. 16/1352 und zu Drs. 16/2400)
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen – Drs. 16/1352
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration – Drs. 16/2400
Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
- Die Altfallregelung hat das Ziel der Abschaffung von Kettenduldungen verfehlt - nicht zuletzt aufgrund der Interventionen der Landesregierung im Gesetzgebungsverfahren und ihrer anschließenden restriktiven Umsetzungspraxis. Die Landesregierung verhindert eine humanitäre Gestaltung der Altfallregelung. Innenminister Schünemann lässt mit seiner Ablehnung entsprechender Vorschläge kinderreiche Familien, Alte und Kranke auf der Strecke zurück.
- Eine vorläufige Bilanz der gesetzlichen Altfallregelung macht deutlich, dass von den Ende 2006 in Niedersachsen lebenden ca. 22 000 geduldeten Menschen bis Ende 2008 nur 3 970 eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 104 a, 104 b Aufenthaltsgesetz erhalten, von diesen aber 3.105 eine nur vorläufige Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" erhalten haben. Nach Schätzungen werden aber höchstens 30 % dieser "Probeaufenthaltserlaubnisse" verlängert werden können. Nur 865 der 3.970 aufgrund der Altfallregelung erteilten Aufenthaltserlaubnisse können als halbwegs sicher gelten. Trotz Altfallregelung lebten in Niedersachsen Ende 2008 noch 14 689 Menschen mit einer Duldung.
- Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz stellen hohe Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung und lassen darüber hinaus wesentliche Punkte offen, sodass unterschiedliche Handhabungsweisen in den verschiedenen Ländern zu befürchten sind.
- Immer wieder ist festzustellen, dass seit Jahren hier lebende Familien mit Kindern, die das Herkunftsland ihrer Eltern nicht einmal kennen, abgeschoben werden sollen. Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Kirchengemeinden und Verbände, die sich für die Betroffenen einsetzen, werden damit vor den Kopf gestoßen. Diese Politik ist - auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung - unverantwortlich.
Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, eine Initiative zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes in den Bundesrat einzubringen, die folgende Inhalte hat:
- Die bisherigen sogenannten Altfallregelungen mit ihren zeitlich befristeten Möglichkeiten des Erwerbs einer Aufenthalterlaubnis für geduldete Ausländer und deren Kinder werden aufgehoben. An die Stelle der aufgehobenen Regelungen tritt eine sogenannte rollierende Regelung, die unabhängig von Stichtagen den Erwerb von Aufenthaltserlaubnissen nach fünfjährigem rechtmäßigen oder geduldeten Aufenthalt ermöglicht.
- Von der Voraussetzung eines fünfjährigen Aufenthaltes kann in Härtefällen abgesehen werden. Ein Härtefall liegt insbesondere vor bei Personen, die
als unbegleitete Minderjährige in den Geltungsbereich dieses Gesetzes eingereist sind oder nach einer Einreise als Minderjährige ohne Begleitung zurückgelassen wurden,
als Opfer kriegerischer Auseinandersetzungen traumatisiert sind oder
während ihres Aufenthalts Opfer von Gewalttaten wurden.
- Dem Ehegatten und den zum Zeitpunkt der Einreise ledigen Kindern eines Ausländers, dem somit eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn sie sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen rechtmäßig oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten.
- Einem Ausländer, der das 15. aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn ein gewöhnlicher Aufenthalt von mindestens vier Jahren im Bundesgebiet vorliegt, ein Schulbesuch von vier Jahren Dauer nachgewiesen oder im Bundesgebiet ein anerkannter Schulabschluss erworben wurde und eine günstige Integrationsprognose abgegeben werden kann.
- Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen