Änderungsantrag: Geschäftsordnung für den Niedersächsischen Landtag: Umsetzung der Enquete-Beschlüsse sofort.

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Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Hannover, den 27. Februar 2003
Der Landtag wolle beschließen:

1) § 12 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtages wird wie folgt geändert:
"Sie befassen sich mit den ihnen vom Landtag überwiesen Beratungsgegenständen sowie auf Antrag von mindestens einem Viertel der Ausschussmitglieder oder einer Fraktion mit weiteren Gegenständen und Fragen aus ihrem Geschäftsbereich, zu denen sie dem Landtag Empfehlungen vorlegen können (Selbstbefassungsrecht).
2) § 12 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
"Die Unterausschüsse bereiten die Beratung der Beschlüsse der übergeordneten Ausschüsse oder des Landtages vor."
3) § 12 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
"Sie befassen sich mit den ihnen vom übergeordneten Ausschuss weiter überwiesenen Beratungsgegenständen sowie auf Antrag von mindestens einem Viertel der Ausschussmitglieder oder einer Fraktion mit weiteren Gegenständen und Fragen aus ihrem Geschäftsbereich, zu denen sie dem Landtag Empfehlungen vorlegen können (Selbstbefassungsrecht).
4) In § 47 Abs. 5 der Geschäftsordnung wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:
Die Mitglieder des Landtages können sich auch zu Kurzinterventionen von maximal 3 Minuten zu Wort melden.
Der bisherige Satz 2 wird Satz 3. Der bisherige Satz 3 wird Satz 4. Der bisherige Satz 4 wird Satz 5. Der bisherige Satz wird 6 wird Satz 7.
5) In § 48 wird Absatz 3 wie folgt gefasst:
Jedes Mitglied des Landtages kann bis zu zwei Zusatzfragen stellen und/oder sich zu Kurzinterventionen von maximal 3 Minuten zu Wort melden.
Der bisherige Satz 2 wird Satz 3. Der bisherige Satz 3 wird Satz 4 und der bisherige Satz 4 wird Satz 5.
6) Der bisherige § 71 (Rededauer) wird gestrichen.
7) In § 72 Abs. 2 wird Satz 3 gestrichen.
Begründung:
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag werden die zwischen den Fraktionen der 14. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages verabredeten Änderungen auf Grundlage der Berichterstattung der Enquetekommission zur Parlamentsreform der 14. Wahlperiode in den zentralen Teilen umgesetzt. Danach wird so sichergestellt, dass parallel zu jedem Ministerium ein Ausschuss des Landtages gebildet wird, in dem grundsätzlich alle Politikfelder des Ministeriums abgebildet werden.
Das Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse wird gewährleistet.
Auf eine Festlegung der Redezeiten wird verzichtet.
Eine Kurzintervention während der Fragestunden wird ermöglicht.

Sigmar Gabriel Rebecca Harms
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende

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