Änderungsantrag: Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages (Präsidium)

Änderungsantrag

zur Geschäftsordnung vom 4.März 2003 (Nds. GVBl S.135)
zuletzt geändert durch Beschluss vom 13.09.2006 (Nds. GVBl, S. 144)

Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages

Der Landtag wolle zur Geschäftsordnung folgende Änderungen beschließen:

1. § 5 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages wird wie folgt geändert:

a) Absatz, Satz 1 wird wie folgt geändert:

Dem Präsidium gehören die Präsidentin als Vorsitzende oder der Präsident als Vorsitzender, fünf Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten und neun weitere Mitglieder (Schriftführerinnen, Schriftführer) an.

b) Absatz 2, Satz 2 wird wie folgt geändert:

Jede Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin oder zum Vizepräsidenten vor, die Fraktion auf die die erste bis neunte Höchstzahl entfällt, schlagen je Höchstzahl ein Mitglied des Landtages für die Wahl zur Schriftführerin oder zum Schriftführer vor.

Begründung

Bei der Besetzung des Präsidiums soll entsprechend dem Verfahren im Deutschen Bundestag verfahren werden. Seit 1994 sieht die Geschäftsordnung hier für jede Fraktion die Entsendung mindestens einer Vizepräsidentin beziehungsweise eines Vizepräsidenten vor. Um die Kosten unter das Niveau des derzeitigen finanziellen Aufwands zu senken, halten wir eine Reduzierung der zusätzlich gezahlten anteiligen Grundentschädigung entsprechend unserem Gesetzentwurf für sinnvoll und zielführend.

Parlamentarische Geschäftsführerin

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