Änderungsantrag: Etablierung eines transparenten Erfassungs- und Verwertungssystems, das Wertstoffe wie Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen gemeinsam erfasst

Änderungsantrag
(zu Drs. 17/2712 und 17/4766)

Fraktion der CDU
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Etablierung eines transparenten Erfassungs- und Verwertungssystems,das Wertstoffe wie Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen gemeinsam erfasst

Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/2712

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 17/4766

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

Der Landtag unterstützt die Ziele der „Gemeinschaftsinitiative für eine zukünftige Wertstoffwirtschaft ohne Duale Systeme und mit einer kommunalen Organisationszuständigkeit“ (GemIni).

Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass

  1. ein neues, bürgernah organisiertes und transparentes Erfassungs- und Verwertungssystem, das Wertstoffe wie Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen gemeinsam erfasst, etabliert wird,
  2. ein neues „Wertstoffgesetz“ für die Entsorgung aller Wertstoffe aus Haushalten eingeführt wird; dieses soll die heutige Verpackungsverordnung (VerpackV) für Verkaufsverpackungen ablösen,
  3. durch eine einheitliche Wertstofferfassung von Verpackungen und allen anderen „stoffgleichen Nichtverpackungen“ eine bessere Verständlichkeit und höhere Akzeptanz des Erfassungssystems erreicht wird,
  4. die Organisationsverantwortung den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) übertragen wird, um duale Systeme in diesem Bereich entbehrlich zu machen,
  5. die Papier-Pappe-Karton-Fraktion (PPK) aus dem Regelungsregime des Wertstoffgesetzes herausgenommen wird,
  6. eine in öffentlicher Verantwortung befindliche „Zentrale Stelle“ eingerichtet wird,
  7. ambitionierte, hohe Erfassungs- und Recyclingquoten eingeführt werden, um eine weitergehende stoffliche Verwertung (Recycling) der gesammelten Wertstoffe zu fördern und dass
  8. eine Kooperation von kommunaler und privater Entsorgungswirtschaft bei der Sammlung, Sortierung und Aufbereitung von Wertstoffen unter Einbeziehung vorhandener Kapazitäten und
    bestehenden Know-hows ermöglicht werden kann, wobei der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Aufträge unter Anwendung des öffentlichen Vergaberechts zu sozialverträglichen Bedingungen vergibt.
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