Änderungsantrag: Erweiterung der parlamentarischen Mitbestimmungsrechte für Migrantinnen und Migranten

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Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Hannover, den 26. Februar 2003
Der Landtag wolle beschließen:
§ 18 b der Geschäftsordnung für den Niedersächsischen Landtag wird wie folgt neu gefasst:
§ 18 b
Kommission für Integrationsfragen
(1) Zur regelmäßigen Erörterung aller Fragen, die sich aus der besonderen Situation der Migrantinnen und Migranten in Niedersachsen sowie aus deren Zusammenleben mit Deutschen ergeben, bildet der Landtag eine Kommission für Integrationsfragen.
(2) Der Kommission für Integrationsfragen gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
1. Fünf Abgeordnete des Landtages; jede Fraktion muss mit einer oder einem Abgeordneten vertreten sein.
2. Zehn Vertreterinnen und Vertreter der landesweit tätigen Verbände der Migrantinnen und Migranten, von denen zwei dem Bereich der Selbstorganisation der Aussiedlerinnen und Aussiedler angehören.
Die Mitglieder nach Satz 1 Nr. 1 werden von den Fraktionen benannt. Für jedes dieser Mitglieder ist ein stellvertretendes Mitglied zu benennen. Die Mitglieder nach Satz 1 Nr. 2 werden auf gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen von der Präsidentin oder vom Präsidenten berufen. Für sie sind, ebenfalls auf gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen, insgesamt vier stellvertretende Mitglieder zu berufen. Die oder der Ausländerbeauftragte der Landesregierung kann an den Sitzungen der Kommission für Integrationsfragen mit beratender Stimme teilnehmen.
(3) Den Vorsitz der Kommission für Integrationsfragen führt das von der stärksten Fraktion benannte Mitglied nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1. Die Stellvertretung im Vorsitz obliegt dem von der zweitstärksten Fraktion benannten Mitglied nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1.
(4) Die Kommission für Integrationsfragen kann dem Landtag aus ihrem Tätigkeitsbereich Hinweise und Empfehlungen geben. Die Kommission für Integrationsfragen beschließt mit der Mehrheit ihrer anwesenden Mitglieder. Die Kommission ist beschlussfähig, wenn jeweils die Mehrheit der Abgeordneten und die Mehrheit der Vertreterinnen und Vertreter der Selbstorganisationen anwesend sind. Auf Antrag der Abgeordneten oder der Vertreterinnen und Vertreter werden in die Empfehlung die Voten beider Gruppen aufgenommen. Empfehlungen der Kommission für Integrationsfragen zu Beratungsgegenständen sind von dem federführenden Ausschuss zu beraten. Dabei soll eine Berichterstatterin oder ein Berichterstatter, die oder der von der Kommission für Integrationsfragen benannt worden ist, gehört werden. Die Ausschüsse des Landtages sollen zu einzelnen Fragen im Zusammenhang mit Beratungsgegenständen, die ihnen überwiesen worden sind, eine Stellungnahme der Kommission für Integrationsfragen einholen.
(5) Die Kommission für Integrationsfragen gibt sich eine Geschäftsordnung. Darin ist auch die Vertretung der Mitglieder nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 durch die stellvertretenden Mitglieder nach Absatz 2 Satz 5 zu regeln. Sitzungen und Reisen der Kommission für Integrationsfragen bedürfen der Genehmigung der Präsidentin oder des Präsidenten.
(6) Die Kommission tagt öffentlich. Sitzung können durch Mehrheitsbeschluss für einzelne Tagesordnungspunkte oder insgesamt für nicht öffentlich erklärt werden.
Begründung
Der Landtag hat in seiner 122. Sitzung der 14. Wahlperiode am 21.11.2002 beschlossen, durch eine Änderung der Geschäftsordnung ein erweitertes parlamentarisches Mitbestimmungsrecht für die Vertreterinnen und Vertreter der Selbstorganisationen der Migrantinnen und Migranten in Niedersachsen zu verwirklichen (vgl. Drs. 14/3926).
Inhaltlich handelt es sich nicht lediglich um eine Umbenennung der Ausländerkommission in "Kommission für Integrationsfragen". Vielmehr geht es darum, die Bedeutung der Kommission zu stärken. Dazu wird die bisherige Beschränkung der Vertretung auf Ausländerverbände zugunsten der Aussiedlerverbände erweitert. Gleichzeitig wird die Zahl der in der Kommission vertretenden Landtagsabgeordneten auf mindestens fünf erweitert, wobei wie bisher alle Fraktionen vertreten sein müssen. Diese Neuregelung ermöglicht der stärksten Fraktion, den ihr zustehenden Kommissionsvorsitz stärker von der Kommissionsarbeit zu trennen, als dies bislang möglich war.
Die Regelung, wonach die Landtagsausschüsse in integrations- und migrationspolitischen Fragen die Kommission hören können, wird in eine Sollvorschrift umgewandelt. Zudem müssen künftig die Empfehlungen der Kommission vom jeweils federführenden Landtagsausschuss beraten werden. Dabei soll künftig einem Mitglied der Kommission Gelegenheit zur Berichterstattung im zuständigen Fachausschuss gegeben werden.
Die bislang geltende Regelung, dass Empfehlungen und Beschlüsse der Kommission der Einstimmigkeit bedürfen, entfällt. Die Kommission beschließt zukünftig mit der Mehrheit ihrer anwesenden Mitglieder und tagt grundsätzlich öffentlich. Sie ist beschlussfähig, sofern zumindest die Mehrheit der Abgeordneten und die Mehrheit der Vertreterinnen und Vertreter der Selbstorganisationen anwesend ist.
Der Landtag steht gegenüber den Migrantinnen und Migranten im Wort, diese bereits beschlossenen Verbesserungen ihrer parlamentarischen Mitbestimmungsrechte durch eine Anpassung der Geschäftsordnung auch tatsächlich zu verwirklichen. Der vorliegende Änderungsantrag zur Geschäftsordnung nimmt die hierfür notwendigen Änderungen vor.
Sigmar Gabriel Rebecca Harms

Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende



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