Änderungsantrag: Erneuerbare Energien benötigen moderne Netze! Keine Energiewende ohne Verteilnetze!

Antrag der Fraktion CDU/FDP - Drs. 16/4978

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/5160

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

Im Rahmen der Energiewende wird der Ausbau der erneuerbaren Energien auch zukünftig in erheblichem Umfang notwendig sein. Damit dieser Zubau weiterhin dynamisch und problemlos erfolgen kann, müssen die Stromtransport- und die Verteilnetze aus- und umgebaut werden, um den regenerativ erzeugten Strom aufzunehmen. Die Netzplanung des Bundes zur Ableitung des Stroms aus künftigen Offshore-Windparks und die Anbindung der neuen Transporttrassen für Wasserkraftstrom aus Skandinavien machen den Aus- und Umbau der Verteilnetze in Niedersachsen nicht überflüssig, können aber dazu beitragen Lastschwankungen besser abzufedern. Durch den bisher überwiegend dezentral erfolgenden Ausbau der erneuerbaren Energien spielen die Verteilnetze bei der Integration der erneuerbaren Energien künftig eine besonders wichtige Rolle. Der größte Teil der EEG-Strommenge wird auch künftig weiter auf der Ebene der Verteilernetze eingespeist und verbraucht. Die Ertüchtigung und der Ausbau der Verteilnetze sind unverzichtbare Voraussetzungen dafür, dass die Ziele der Energiewende auch erreicht werden können.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen,

  1. dass die Lastflussdaten in den Hochspannungsebenen und auch in den Verteilnetzen öffentlich gemacht und wissenschaftliche Analysen und Prognosen durch Dritte ermöglicht werden,
  2. dass Kapazitätsmärkte für die Residuallast zwischen Angebot und Nachfrage im Netz eingerichtet werden,
  3. dass in der Anreizregulierung verankerte Problem des Zeitverzugs bei der Kostenanerkennung beseitig werden;
  4. Anreize auch für kleine Netzbetreiber zu schaffen, in Forschung und Entwicklung im Bereich der Verteilnetze zu investieren;
  5. die Netzbetreiber, insbesondere die kommunalen Stromnetzbetreiber dabei zu unterstützen auch Wärmenetze oder BHKW zu übernehmen oder entsprechende Investitionen vorzunehmen, Energiemanagementdienstleistungen anzubieten (Smart Grids), sich zu Energiedienstleistern zu entwickeln;
  6. § 14 a des EnWG dahingehend zu erweitern, dass Netzbetreiber nicht nur Lasten abschalten sondern bei Bedarf auch zuschalten können.

 

 Fraktionsvorsitzender

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