Änderungsantrag: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes
Änderungsantrag
(zu Drs. 17/4540 und Drs. 17/5127)
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/4540
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und
Regionalentwicklung - Drs. 17/5127
Der Landtag wolle Artikel 1 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung mit folgender Änderung beschließen:
In Nummer 8 erhält Buchstabe a (zu § 39 Abs. 1) folgende Fassung:
„a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„(1) In die Versammlung entsenden
1. bis 4. (wie Beschlussempfehlung)
5. ein Mitglied gemeinsam der DITIB-Landesverband der Islamischen Religions- gemeinschaften, die SCHURA Niedersachsen - Landesverband der Muslime und die Alevitische Gemeinde Deutschland,
6. unverändert
6/1. ein Mitglied die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft,
7. unverändert
8. zwei Mitglieder die Unternehmerverbände,
8/1. bis 29. (wie Beschlussempfehlung)“ “
Begründung
Analog zum ZDF-Fernsehrat sollen sich die beiden muslimischen Verbände und die Alevitische Gemeinde einen Sitz teilen. Weitere Änderungen sollen zur besseren Herstellung der sozialpartnerschaftlichen Parität in der NLM-Versammlung vorgenommen werden.