Änderungsantrag: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes

Änderungsantrag
(zu Drs. 17/4540 und Drs. 17/5127)

 

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/4540

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und
Regionalentwicklung - Drs. 17/5127

 

Der Landtag wolle Artikel 1 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung mit folgender Änderung beschließen:

In Nummer 8 erhält Buchstabe a (zu § 39 Abs. 1) folgende Fassung:

 „a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:

   „(1) In die Versammlung entsenden

  1. bis 4.    (wie Beschlussempfehlung)

  5.     ein Mitglied gemeinsam der DITIB-Landesverband der Islamischen Religions- gemeinschaften, die SCHURA Niedersachsen - Landesverband der Muslime und die Alevitische Gemeinde Deutschland,

  6.             unverändert

  6/1.          ein Mitglied die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft,

  7.             unverändert

  8.             zwei Mitglieder die Unternehmerverbände,

  8/1. bis 29.             (wie Beschlussempfehlung)“ “

Begründung

Analog zum ZDF-Fernsehrat sollen sich die beiden muslimischen Verbände und die Alevitische Gemeinde einen Sitz teilen. Weitere Änderungen sollen zur besseren Herstellung der sozialpartnerschaftlichen Parität in der NLM-Versammlung vorgenommen werden.

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