Änderungsantrag: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Antrag der Fraktion der CDU und der FDP - Drs. 16/1901
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/2163
Der Landtag wolle den Gesetzentwurf in folgender Fassung beschließen:
Entschließung
Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Die Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) wird wie folgt geändert:
- In der neuen Nummer 2.1 b) wird der Halbsatz gestrichen:
"ausgenommen das Anlegen oder Verbreitern von bis zu zwei Durchfahrten für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte."- Die Nummer 8 wird ersetzt durch:
| Bau und Erweiterung einer Skipiste einschließlich der dazugehörenden Einrichtungen oder die Ausweitung der Nutzung durch Bau und Betrieb von Beschneiungsanlagen | X" |
- Es wird folgende Nummer 15 angefügt:
| Anlagen zur unterirdischen Speicherung von Erdöl und Erdgas (Kavernen) und Kohlendioxyd | X" |
- Die Anlage 2 (zu § 5 Abs. 1) wird wie folgt geändert:
- Die Ziffer 1. e) wird wie folgt geändert:
"Auswirkungen auf das Klima,"- Die bisherige Ziffer e) wird Ziffer f).
Fraktionsvorsitzender