Änderungsantrag: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Antrag der Fraktion der CDU und der FDP - Drs. 16/1901
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/2163

Der Landtag wolle den Gesetzentwurf in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

  1. Die Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) wird wie folgt geändert:
  1. In der neuen Nummer 2.1 b) wird der Halbsatz gestrichen:
    "ausgenommen das Anlegen oder Verbreitern von bis zu zwei Durchfahrten für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte."
  2. Die Nummer 8 wird ersetzt durch:

"8

Bau und Erweiterung einer Skipiste einschließlich der dazugehörenden Einrichtungen oder die Ausweitung der Nutzung durch Bau und Betrieb von Beschneiungsanlagen

X"

  1. Es wird folgende Nummer 15 angefügt:

"15

Anlagen zur unterirdischen Speicherung von Erdöl und Erdgas (Kavernen) und Kohlendioxyd

X"

  1. Die Anlage 2 (zu § 5 Abs. 1) wird wie folgt geändert:
  1. Die Ziffer 1. e) wird wie folgt geändert:
    "Auswirkungen auf das Klima,"
  2. Die bisherige Ziffer e) wird Ziffer f).

Fraktionsvorsitzender

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