Änderungsantrag: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“

Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und CDU - Drs. 18/8996

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - Drs. 18/9413

Der Landtag wolle den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Umweltausschuss mit folgenden Änderungen beschließen:

1.      § 2 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

„1 In dem Nationalpark soll die besondere Eigenart der Natur und Landschaft der Wattregion vor der niedersächsischen Küste einschließlich des charakteristischen Landschaftsbildes und der in der Tiefe gebundenen Bodenschätze erhalten bleiben und vor Beeinträchtigungen geschützt werden.“

2.       Dem § 6 Abs. 1 wird der folgende Satz 4 angefügt:

4 Insbesondere sind unzulässig Sprengungen und Bohrungen zur Erkundung und Förderung von Erdgas- und Erdölvorkommen in und unter dem Gebiet des Nationalsparks.“

Begründung

Die Suche nach und Förderung von Erdgas- und Erdölvorkommen im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ bergen erhebliche und nicht abzuschätzende Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt in diesem hochsensiblen Ökosystem und sind mit den Schutzzielen nicht vereinbar. Dies soll mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf klargestellt werden.

Gesetzesfolgen

Eine wesentliche Veränderung des Verwaltungsaufwandes für die Anwendung und den Vollzug ist durch die vorgesehene Weiterentwicklung der Nationalparkgesetzes nicht zu erwarten. Zwar werden Förderabgaben an das Land Niedersachsen aufgrund der Regelungen des Bundesberggesetzes in Verbindung mit der Niedersächsischen Verordnung über die Feldes- und die Förderabgabe nicht generiert, jedoch ist mittel- und langfristig mit positiven Auswirkungen auf den Haushalt zu rechnen, wenn Öl- und Gasvorkommen im Boden unterhalb des Nationalparks verbleiben und dadurch zum Klimaschutz beitragen. Da die geltenden Bewilligungen und Erlaubnisse überwiegend zeitlich befristet sind, begrenzt dies mögliche Entschädigungsansprüche der Förderindustrie. Ein klares Bohrverbot vermeidet Umweltschäden mit massiven Folgekosten und ist ein notwendiger Beitrag für mehr Klimaschutz. Um Fehlinvestitionen in fossile Infrastrukturen zu vermeiden, ist eine frühzeitige Regelung volkswirtschaftlich sinnvoll.

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