Änderungsantrag: Energiewende anpacken – Netzausbau natur- und sozialverträglich gestalten

Änderungsantrag
(zu Drs. 17/3106 und 17/4323)

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/3106
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 17/4323

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

Energiewende anpacken – Netzausbau natur- und sozialverträglich gestalten

Der Ausbau der Übertragungsnetze ist eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung der Energiewende. Eine Ertüchtigung der Netze unterstützt den Ausgleich von regionalen Schwankungen bei der Stromerzeugung und ermöglicht den Transport von regenerativem Strom aus dem windreichen Norden in die Verbrauchszentren.

Der notwendige Ausbau der Netze bedeutet Eingriffe in Natur und Landschaft und betrifft in Niedersachsen zahlreiche Kommunen sowie Anwohnerinnen und Anwohner. Um die gesellschaftliche Unterstützung für die Energiewende nicht zu gefährden, müssen die Planungsverfahren für Netzausbauprojekte mit höchster Transparenz und frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

Der Einsatz von Erdkabeln kann dazu beitragen, soziale und ökologische Konflikte bei der Trassenplanung zu vermeiden. Die Erdkabel-Technologie ist sowohl für Gleichstrom- als auch für Wechselstromleitungen bereits erprobt und hat sich bei Einsätzen im In- und Ausland bewährt. Die Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten kann ferner dazu beitragen, insbesondere durch kürzere und direktere Trassenführungen prognostizierte Mehrkosten deutlich zu reduzieren und die Wirtschaftlichkeit zu steigern. Der verstärkte und zeitnahe Einsatz von Erdkabeltechnik kann darüber hinaus in der Langfristperspektive teilweise auch zur Kostenreduzierung, zu Wirtschaftlichkeitsgewinnen und Akzeptanz gegenüber der Freileitungs-Technik beitragen.

Vor diesem Hintergrund bekräftigt der Landtag seine Beschlüsse vom 24.07.2014 zu Entschädigungszahlungen (Drs. 17/1738) sowie vom 15.12.2014 zum Ausbauvorhaben SuedLink und zur Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten von Erdkabeln (Drs. 17/2527).

Der Landtag begrüßt:

  • Den Beschluss des Bundesrats vom 08.05.2015 mit den Forderungen, die Möglichkeiten der Erdverkabelung auf weitere Pilotvorhaben im Drehstromnetz auszuweiten und zur Lösung naturschutzfachlicher Konflikte zuzulassen.
  • Den erfolgreichen Einsatz der Landesregierung, der Landkreise und der anderen gesellschaftlichen Akteure für einen Vorrang für Erdkabel bei Gleichstromleitungen, der neue Möglichkeiten für eine konfliktärmere Trassenführung für das SuedLink-Vorhaben eröffnet.

  • Die Einrichtung der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe, deren fachliche Expertise eine wesentliche Grundlage für den erfolgreichen Vorstoß zugunsten des Vorrangs der Erdverkabelung darstellt.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • den weiteren Planungsprozess der Netzbetreiber mit der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe weiterhin eng zu begleiten, um die Möglichkeiten zur Akzeptanzverbesserung bei der Planung von Gleichstromtrassen wie dem SuedLink wirksam ausschöpfen zu können;
  • sich im Rahmen der laufenden Netzausbau-Gesetzgebungsverfahren des Bundes dafür einzusetzen, dass für die Gleichstrom-Projekte klare Kriterien zugunsten des Erdkabel-Vorrangs entwickelt werden, um vermeidbare Verzögerungen infolge möglicher Rechtsunsicherheiten im Zuge der Neuplanungen von SuedLink zu verhindern;
  • ihrer bereits in der Vergangenheit erfolgreich praktizierten genehmigungsbehördlichen Kompetenz auch weiterhin dafür einzusetzen, um durch den Einsatz von Teil-Erdverkabelungsabschnitten die Akzeptanz von Drehstrom-Leitungsprojekten zu erhöhen;
  • sich im Bund weiterhin dafür einzusetzen, die Möglichkeiten der Teil-Erdverkabelung auf alle Drehstrom-Netzausbauprojekte auszuweiten.

Begründung

Anfang des Jahres hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus vorgelegt, der u. a. eine Erdkabel-Option für die Anbindung der Umspannanlage Lüstringen auf der Trasse Wehrendorf-Gütersloh vorsieht. Der Bundesrat hat am 08.05.2015 eine Ausweitung der Erdkabel-Option auf den gesamten Leitungsverlauf Wehrendorf-Gütersloh gefordert. Zudem spricht sich der Bundesrat für eine Aufnahme der Netzausbauvorhaben Conneforde-Westerkappeln und Dollern-Landesbergen als Pilotprojekte für Teilerdverkabelung aus. Die Stellungnahme des Bundesrates fordert zudem eine Ausweitung der naturschutz-und artenschutzfachlichen Kriterien für die Ermöglichung von Erdverkabelung.

Des Weiteren hat die Bundesregierung einen Erdkabel-Vorrang für alle Hochspannungs-Gleichstromleitungen angekündigt. Der Netzbetreiber TenneT hat vor diesem Hintergrund angekündigt, die Planungen für die Gleichstromleitung SuedLink neu zu beginnen.

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