Änderungsantrag: Der Meisterbrief ist wichtig für das System der dualen Ausbildung und sichert Qualität im Handwerk!
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Hannover, den 18.03.2014
Duale Ausbildung stärken – Meisterbrief nicht weiter entwerten!
Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/1107
Entschließung
Der Landtag steht zum Meisterhandwerk und erkennt die hohe Bedeutung des Meisterbriefs für das Handwerk, die Wirtschaft und die duale Ausbildung an: Die Meisterpflicht sichert die Qualität der Handwerksdienstleistungen, sie leistet mit rund 50.000 Auszubildenden in Niedersachsen einen erheblichen Beitrag zur Fachkräftesicherung und sie trägt dazu bei, dass Unternehmensgründungen sich erfolgreich am Markt behaupten können und so die Meisterbetriebe Wirtschaftskraft des Landes nachhaltig stärken.
Die Meisterprüfung als großer Befähigungsnachweis ist in der deutschen Handwerksordnung als Regelzugang zur Ausübung eines Handwerks verankert. Entscheidende Kriterien für die Meisterpflicht im Handwerk sind die Gefahrengeneigtheit sowie die Sicherung der Ausbildungsqualität und der Ausbildungsleistung. Darüber hinaus ist der Meisterbrief eine wichtige Grundlage für die erfolgreiche Führung von Handwerksbetrieben.
Die EU-Staats- und Regierungschefs, darunter auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), hatten in ihrem Pakt für Wachstum und Beschäftigung im Juni 2012 auf Hemmnisse beim Zugang zu reglementierten Berufen hingewiesen und die Abschaffung ungerechtfertigter regulatorischer Beschränkungen im Binnenmarkt gefordert. Im Juli 2012 hatte der Europäische Rat die von der Kommission an mehrere Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlung unterstützt, den Zugang zu freiberuflichen Dienstleistungen zu lockern, um ihre Volkswirtschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Für einige Mitgliedstaaten wurde diese Empfehlung auch für 2013 aufrechterhalten bzw. weiter ausgebaut, darunter auch für Deutschland.
Das Ziel, Bedingungen für den Berufszugang in den EU-Mitgliedsstaaten transparenter zu machen und die Anerkennung von Berufqualifikationen zu erleichtern und so die Arbeitsplatzmobilität qualifizierter Fachkräfte im europäischen Binnenmarkt zu erleichtern, wird grundsätzlich unterstützt. Davon unberührt bleibt jedoch der Schutz von Zugangsbeschränkungen zu bestimmten Berufen und zu deren Ausübung, wenn er aus Gründen der Qualitätssicherung, des Verbraucherschutzes oder zur Sicherung eines hohen Ausbildungsniveaus erfolgt.
Für den Meisterbrief treffen all diese Gründe zu, insbesondere die von der EU gelobte Ausbildungsleistung. Das erfolgreiche deutsche Modell der dualen Ausbildung ist eine wesentliche Ursache für die in Deutschland sehr geringe Jugendarbeitslosigkeit und sorgt gleichzeitig für qualifizierten Nachwuchs in der Unternehmensführung.
Im Zuge von Dienstleistungs- und Arbeitnehmerfreizügigkeit kann ein fairer europaweiter Wettbewerb durch den Qualifikationsschutz des Meisterberufs erreicht werden. Eine weitere Deregulierung der Handwerksordnung und des derzeit vorgeschriebenen Meistervorbehalts ist daher nicht zielführend.
Der Landtag begrüßt:
- die Klarstellung der Europäischen Kommission vom 21.02.2014, die deutsche Handwerksordnung und den Meisterbrief nicht infrage stellen zu wollen. Die Europäische Kommission stellt danach fest, dass etwaige Änderungen an der bestehenden Rechtslage über den Berufszugang allein den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union obliegen;
- die Zusage der Bundesregierung, bei der von den Mitgliedsstaaten vereinbarten gegenseitigen Evaluierung ihrer jeweiligen Beschränkungen des Zugangs zu bestimmten Berufen, auf den Erhalt des Meisterbriefs hinzuwirken.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
- sich auch zukünftig gegenüber der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat für den Erhalt der Meisterpflicht als Qualitätssiegel des Handwerks einzusetzen und insbesondere auf die Bedeutung der Meisterpflichtigkeit eines Handwerkes für das System der dualen Berufsausbildung hinzuweisen;
- sich für eine umfassende Evaluation der Novelle der Handwerksordnung aus dem Jahr 2004 einzusetzen. Hierbei sind insbesondere folgende Aspekte der Novelle zu überprüfen:
- Auswirkungen auf die Gründung und Strukturentwicklung von Unternehmen des Handwerks,
- Auswirkungen auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten,
Auswirkungen auf die duale Ausbildung;
- gemeinsam mit dem niedersächsischen Handwerk Initiativen zur Stärkung der dualen Ausbildung sowie zur Fachkräftesicherung zu ergreifen und Karrierechancen im Handwerk zu stärken
Begründung
Im Handwerk sind insgesamt 41 der über 130 Gewerke zulassungspflichtig. Bedingung für eine Betätigung in einem dieser 41 Handwerksberufe ist, dass in der Person des Betriebsleiters bestimmte Qualifikationsanforderungen erfüllt werden. Dies ist ein Meisterbrief für das betreffende Gewerk oder eine andere einschlägige und gleichwertige Berufsqualifikation, unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland erworben wurde. Im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen für Deutschland aus dem EU-Zyklus zur wirtschaftspolitischen Steuerung vom Mai 2013 spricht sich die EU-Kommission dafür aus, Maßnahmen zur Steigerung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor zu ergreifen, um inländische Wachstumsquellen zu fördern. Unter anderem wird angeregt, über die Notwendigkeit bestehender Reglementierungen beim Berufszugang wie zum Beispiel bei der Meisterpflicht eines Handwerkes nachzudenken. Offenbar verkennt die Europäische Kommission die Bedeutung des Meisterbriefs für eine nachhaltige Unternehmensgründung und erfolgreiche Unternehmensführung sowie für die Sicherung des qualifizierten Nachwuchses durch die Ausbildungsleistung. Eine aktuelle Studie des volkswirtschaftlichen Instituts für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen (ifh Göttingen) über „Stabilität und Ausbildungsbereitschaft von Existenzgründungen im Handwerk“ stellt fest: Nach fünf Jahren beträgt die Überlebensrate von nicht zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben weniger als 50 Prozent.
Im Handwerk wird mit der Reglementierung beruflicher Tätigkeiten die Ausbildungsleistung im Interesse der Gesamtwirtschaft und der Gesellschaft abgesichert. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche duale Ausbildung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft ist nicht nur die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe, sondern auch die Befähigung, eine qualitativ hochwertige innerbetriebliche Ausbildung zu gewährleisten. Dies wird in Deutschland im Handwerk durch die Pflicht zur Meisterqualifikation sichergestellt, in deren Rahmen die hierfür notwendigen arbeitspädagogischen Voraussetzungen vermittelt werden. Ist die Ausbildungsfähigkeit nicht mehr gesichert, geht auch die Ausbildungsleistung zurück: Während im zulassungspflichtigen Handwerk etwa 30 % der Betriebe ausbilden, sind es im zulassungsfreien Bereich unter 5 %. Eine Deregulierungspolitik würde zu einer Schwächung der dualen Berufsausbildung führen, was angesichts der von der EU-Kommission im Rahmen der "Europa 2020"-Strategie den Mitgliedsstaaten empfohlenen deutlichen Ausweitung des betrieblichen Ausbildungsangebots kontraproduktiv wäre.