Änderungsantrag: Damit sich was dreht- Fahrradmobilitätskonzept Niedersachsen jetzt umsetzen!

 

Fahrradmobilitätskonzept Niedersachsen jetzt veröffentlichen

Antrag Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/2829

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Drs. 18/10296

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Damit sich was dreht- Fahrradmobilitätskonzept Niedersachsen jetzt umsetzen!

Entschließung

Nach einem Vorlauf von rund vier Jahren ist es der Landesregierung gelungen, im vergangenen Februar das Fahrradmobilitätskonzept für Niedersachsen endlich zu veröffentlichen. Auf eine Initiative der rot-grünen Koalition (Drs. 17/8022) im Jahr 2017 ist die Entwicklung des Konzeptes für eine nachhaltige niedersächsische Radverkehrspolitik zurückzuführen. Sowohl SPD und Grüne als auch CDU und FDP hatten sich damals interfraktionell für die Erstellung des Konzeptes ausgesprochen. Die Erarbeitung erfolgte in einem umfangreichen Beteiligungsprozess unter Einbindung der Radverkehrsakteure in Niedersachsen sowie Vertreterinnen und Vertreter der im Landtag vertretenen Fraktionen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

1.      umgehend mit der konkreten Umsetzung des Fahrradmobilitätskonzeptes zu beginnen. Dazu wird der überparteiliche Runde Tisch Radverkehr mit Fachleuten reaktiviert, um Vorschläge für konkrete Umsetzungsschritte und deren Zeithorizont sowie die notwendigen finanziellen Mittel zu erarbeiten. Entsprechende Mittel sind dann im Landeshaushalt zu hinterlegen.

2.      Im niedersächsischen Verkehrsministerium nach dem Vorbild anderer Bundesländer wie zum Beispiel Baden-Württemberg ein eigenes Referat für den Fuß- und Radverkehr einzurichten und personell diesen Verkehrsbereich aufzustocken. Die Schaffung des Referates soll möglichst ausgabenneutral durch Umstrukturierung der zu Beginn der Legislaturperiode neu geschaffenen Stellen im Wirtschafts- und Verkehrsministerium erfolgen.

3.      als erste konkrete Maßnahmen aus dem Fahrradmobilitätskonzept folgenden Projekte umzusetzen:

a)     das Land entwickelt Muster für kommunale Radverkehrskonzepte mit dem Ziel durchgängige Radverkehrsnetze zu schaffen und Lücken zu schließen, hier sind insbesondere die Nutzung von landwirtschaftlichen Wirtschaftswegen für den Radverkehr einzubeziehen und zu vereinfachen. Insbesondere ist auch eine finanzielle Förderung der Kommunen bei der Erstellung von kommunalen Radverkehrskonzepten zu prüfen und zügig umzusetzen;

b)     die Planungen für Radverkehrsanlagen werden beschleunigt und die Planungszeiträume werden verkürzt und dies nicht nur unter Berücksichtigung des Status quo, sondern mit Blick auf die tatsächliche Entwicklung im Radverkehr – u.a. soll die sogenannte Innovationsklausel (Experimentierklausel) im Straßenverkehrsgesetz kurzfristige Modellprojekte ohne hohen planerischen und finanziellen Aufwand möglich machen;

c)     das Land verstärkt  den Neubau und den Erhalt von Radwegen an Landesstraßen, u.a. indem sichergestellt wird, dass in den Straßenverkehrsbehörden mehr und ausreichend Mitarbeiter*innen für die Radwegeinfrastruktur zur Verfügung stehen. Sämtliche Mittel für den Radverkehr im Landeshaushalt sind als zweckgebunden festzuschreiben. Beim Neubau und Ausbau von Landesstraßen wird die Planung von Radverkehrswegen zum Regelfall erklärt.  Sollte davon abgewichen werden hat eine fachliche Begründung unter Beteiligung der betroffenen Kommune und Verbände zu erfolgen;

4.      die Förderung kommunaler Straßenbauprojekte im Rahmen des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz grundsätzlich nur dann zu ermöglichen, wenn bei den kommunalen Planungen ausreichender Raum für den Rad- und Fußverkehr mit berücksichtig wird. Die Förderrichtlinien sind entsprechend zu prüfen und zu überarbeiten.

Begründung

Nach der Ermittlung des Status quo in der Radverkehrspolitik im Land Niedersachsen wurden unter Beteiligung vieler Fahrradakteure, aber auch unter Einbindung der Fraktionen Visionen für Niedersachsen als Fahrradland entwickelt. Das Fahrradmobilitätskonzept als Handlungskonzept mit Zielen und Maßnahmen für die weitere Entwicklung und Stärkung des Radverkehrs in Niedersachsen bis zum Jahr 2025 und darüber hinaus ist als Teil einer Mobilitätswende zu verstehen, derer es bedarf, um die Pariser Klimaschutzziele einhalten zu können. Nach der Veröffentlichung des Konzeptes im Februar 2021 ist es angezeigt, Schritt für Schritt in den kommenden Jahren konkret Maßnahmen für die niedersächsische Radverkehrspolitik zu benennen, die Projekte mit ausreichend finanziellen Mitteln zu hinterlegen und umzusetzen. Im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr sollen sich mindestens sechsmal im Jahr Fachleute treffen, um zu analysieren, welche Maßnahmen zu priorisieren sind und was für die Umsetzung notwendig ist.  Nur so ist die Praxistauglichkeit von Maßnahmen zu gewährleisten. Einmal jährlich sind Maßnahmen aus dem Fahrradmobilitätskonzeptes als förderfähiges Jahresprojekt festzulegen und ein Projektschwerpunkt wie z. B. kommunale Radverkehrsnetze zu bestimmen. Für solche Maßnahmen sollen dann ausreichend Fördermittel im jeweiligen Landeshaushalt zur Verfügung gestellt und eine Förderrichtlinie entwickelt werden, sodass unter anderem Schulen, AGFK, ADFC, Kommunen, Institutionen und andere, die eine Projektmaßnahme durchführen wollen, Mittel beantragen können. Die künftigen Herausforderungen einer modernen Verkehrspolitik sind nur zu bewältigen, wenn sich der verkehrspolitische Schwerpunkt des Landes verlagert und Radverkehrspolitik strukturell mehr in den Mittelpunkt gestellt wird. Niedersachsen braucht für eine nachhaltige Verkehrspolitik, die einen Beitrag zu CO2-Senkung leistet, – ähnlich wie in Baden-Württemberg - ein eigenes Referat für den Fuß- und Radverkehr und entsprechend ausreichendes Personal in diesem Referat.

 

 

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