Die Sicherheit vieltausender nachfolgender Generationen ist kein verwaltungstechnischer Vorgang!:Änderungsantrag: Beteiligung des Niedersächsischen Landtages bei Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnden hochradioaktiven Atommülls erforderlich!

(zu Drs. 16/2527, 16/5455)

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                                         

Hannover, den 03.12.12

     

Beteiligung des Niedersächsischen Landtages bei Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnden hochradioaktiven Atommülls erforderlich!

Die Sicherheit vieltausender nachfolgender Generationen ist kein verwaltungstechnischer Vorgang!

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2527

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/5455

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

Die radioaktive Strahlung des Atommülls aus dem Betrieb von Atomkraftwerken wird die Le-bensdauer aller von Menschen errichteten Bauwerke um ein Vielfaches überdauern. Keine menschliche Generation vor uns war genötigt, eine technische Einrichtung zu errichten, die für 1.000.000 Jahre oder ca. 35.000 Generationen Sicherheit gewährleisten muss.

Trotz allem heute verfügbarem technischem Wissen und trotz hochentwickelter Ingenieurleistungen kann heute niemand garantieren, dass eine technische Einrichtung eine Million Jahre überdauert. Jede Entscheidung zur Lagerung von Atommüll muss daher sicherstellen, dass künftige Generationen zumindest für einen bestimmten Zeitraum Fehler korrigieren können, die wir heute trotz des Standes von Wissenschaft und Technik und trotz besten Willens nicht ausschließen können. Daher ist Rückholbarkeit als Grundprinzip der Risikovorsorge in den Sicherheitsanforderungen zu verankern und eine Zeitspanne zu definieren, die eine Fehlerkorrektur durch Wiederauffindbarkeit, Bergung und Rückholung ermöglicht.

Die Festlegung der Sicherheitsanforderungen allein durch die Exekutive ist genauso wenig akzeptabel, wie die nachträgliche Anpassung der Sicherheitsanforderungen an bereits ausgewählte Standorte. Die Festlegung der Sicherheitsanforderungen mit Bedeutung für sehr viele künftige Generationen bedarf daher einer Legitimation durch die Landtage und den Bundestag. .

Der Landtag möge beschließen:

  • Der Landtag fordert die Landesregierung auf, Sicherheitsanforderungen an die Lagerung radioaktiver Abfälle, dem Landtag jeweils zur Kenntnis und Beschlussfassung vorzulegen.
  • Der Landtag fordert die Landesregierung auf zu berichten, warum das Bundesumweltministerium die Sicherheitsanforderungen von 2010 nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht hat.
  • Der Landtag fordert die Landesregierung auf, dem Landtag schriftlich zu berichten, warum einige Sicherheitsanforderungen in den neuen Sicherheitsanforderungen abgeschwächt wurden, nach welchen Kriterien Risikoeinstufungen vorgenommen werden sollen, welche Vorschläge des AK End nicht übernommen wurden und welche Konsequenzen aus den gescheiterten Sicherheitsprognosen für Asse und Morsleben in den neuen Sicherheitsanforderungen gezogen wurden.
  • Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich für eine gesetzliche Verankerung der Rückholbarkeit  von radioaktiven Abfällen für mindestens fünf Jahrhunderte nach Schließung eines Lagers einzusetzen. Das muss für wahrscheinliche, weniger wahrscheinliche und unwahrscheinliche Entwicklungen gleichermaßen sichergestellt sein. Die behälterlose Bohrlochendlagerung ist abzulehnen, da sie jegliche Rückholbarkeit verhindert.

     

Fraktionsvorsitzender

 

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