Änderungsantrag: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen
Anderungsantrag zu
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2772 und
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit - Drs. 16/3315
Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:
Entschließung
Im Dezember 2008 ratifizierte der Deutsche Bundestag das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die völkerrechtlichen Verträge sind am 26. März 2009 in Kraft getreten. Damit hat die Bundesrepublik Deutschland die Absicht bekundet, die nationale Gesetzgebung so auszurichten, dass Menschen unabhängig von der Art und vom Schweregrad ihrer Behinderung als vollwertige und gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger ihres Landes anerkannt werden.
Das Übereinkommen zur UN-Konvention ist Ausdruck eines langjährig angestoßenen Paradigmenwechsels in der Behindertenpolitik. Verbunden ist damit der Wechsel vom Wohlfahrtsgedanken zum Menschenrechtsansatz. Allerdings ist bis heute in der Gesellschaft noch ein Verständnis von Behinderung verbreitet, das eine Behinderung nur als körperliches, psychisches oder mentales Defizit sieht.
Mit der Zugrundelegung des sozialen Modells von Behinderung stellt die UN-Konvention demgegenüber nichts weniger dar als die Akzeptanz von Behinderung als Bestandteil menschlichen Lebens. Damit verbunden ist auch die Forderung an Staat und Gesellschaft, Anderssein nicht zu diskriminieren, sondern zu ermöglichen, dabei die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern und die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen zu stärken und zu fördern.
Die Umsetzung der Forderungen der UN-Konvention stellt erhebliche Anforderungen an die Politik und die Gesellschaft. Hierzu gehört
- Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben sowie volle gesellschaftliche Partizipation zu ermöglichen,
- die Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderungen in Bezug auf den Zugang zur Arbeitswelt und innerhalb der Arbeitswelt sowie ihre vollen Rechte als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sichern,
- jedem Kind mit Behinderung eine Schulbildung gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern zu sichern und ein Bildungssystem zu realisieren, das alle Kinder unabhängig von ihren Fähigkeiten einschließt,
- umfassende Maßnahmen gegen die Diskriminierung und Misshandlung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen vorzusehen.
Für das Lebensumfeld und die gesellschaftlichen Strukturen bedeutet dies, dass sie so gestaltet und verändert werden müssen, dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen von vornherein gerecht werden. Hierzu gehört der Anspruch auf Anerkennung der Unterschiede. Dies betrifft von Anfang an alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Angefangen vom Besuch der gemeinsamen Kindertagesstätte, einer gemeinsamen Schule, der Information und Kommunikation bis hin zum Wohnen, Arbeiten und der Freizeitgestaltung.
Mit der Verabschiedung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde die gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft als zentrales Anliegen formuliert. Bund und Länder haben sich mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichtet, gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung behinderter Menschen in den Mittelpunkt staatlichen Handelns zu stellen. Die Ziele der Konvention sind längst noch nicht erreicht. Menschen mit Behinderungen werden in ihrem Alltags- und Berufsleben noch regelmäßig diskriminiert und benachteiligt. Die Bundesregierung hat inzwischen nach Anhörung aller Beteiligten angekündigt, bis Ende des Jahres einen eigenen konkreten Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention vorzulegen.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- dem Landtag bis zum 30 September 2011 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Entscheidung vorzulegen, der die grundlegenden Rechte der Betroffenen auf Selbstbestimmung und Partizipation sowie einen umfassenden Diskriminierungsschutz gewährleistet. Die Landesregierung berichtet dem Landtag jeweils im zweiten Halbjahr des auf den Beginn der Wahlperiode folgenden Jahres über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans und die damit verbundenen haushälterischen Auswirkungen.
- für den Aktionsplan Zielvorgaben für alle beteiligten Ministerien des Landes in Absprache mit dem Landesbehindertenbeauftragten, dem Landesbehindertenbeirat und dem Landesbehindertenrat zur Umsetzung der Konvention in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich zu formulieren. Der Aktionsplan soll Maßnahmen, die geeignet sind, die angestrebten Ziele zu erreichen, mögliche Partner und einen Zeithorizont zur Umsetzung benennen. Die Landesregierung richtet dazu eine Internetplattform ein, auf der Vorschläge und Anregungen zum Aktionsplan eingebracht und kommuniziert werden können.
- zur Umsetzung der UN-Konvention zusammen mit den anderen Bundesländern Gespräche mit der Bundesregierung zur Frage der Finanzierung der anstehenden Reformen zu führen und zu klären, in welchem Zeithorizont gesetzlich notwendige Änderungen von der Bundesregierung auf den Weg gebracht werden.
Der Landesaktionsplan soll folgenden Grundsätzen verpflichtet sein:
- dem umfassenden Anspruch behinderter Menschen auf Teilhabe, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung,
- der Verwirklichung von Chancengleichheit und Wahlfreiheit,
- der Orientierung an den Fähigkeiten und Ressourcen behinderter Menschen,
- dem Anspruch auf individuelle Unterstützung in allen Lebensbereichen,
- den Erfordernissen einer barrierefreien Umwelt und von Mobilität,
- der Bekämpfung von Diskriminierung,
- der Stärkung der Selbstorganisation der von Behinderung Betroffenen,
- der Sozialraumorientierung.
Dem Grundgedanken der Inklusion folgend, soll der Aktionsplan gesellschaftliche Strukturen so gestalten und verändern, dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen von vornherein besser gerecht werden. Folgenden Handlungsfeldern soll dabei besondere Aufmerksamkeit gelten:
- Arbeit und Beschäftigung,
- berufliche Ausbildung,
- Wohnen und Leben in der Gemeinde,
- inklusive Bildung und Erziehung,
- verstärkter Schutz von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe,
- Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport,
- Gesundheit und Pflege,
- Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben,
- Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen,
- Verbesserung der Mobilität.
Das Sozialministerium wird gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zur staatlichen Anlaufstelle und federführend für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention.
Der Aktionsplan der Landesregierung ist so anzulegen, dass in einer zweiten Phase alle in Frage kommenden gesellschaftlichen Akteure wie Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände oder Selbsthilfeverbände von Menschen mit Behinderungen beteiligt werden und ihre eigenen Pläne mit dem Aktionsplan der Landesregierung vernetzen können.
Der Landesaktionsplan soll auf einer Internetplattform und auf vielen anderen Wegen, unter anderem auf öffentlichen Veranstaltungen, veröffentlicht und verbreitet werden. Er ist als dynamischer Prozess und Querschnittsaufgabe zu verstehen, der fortlaufend verbessert, ergänzt, angepasst und mit dem Bundesgesetzgeber abgestimmt werden muss.
Begründung
Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen verbindlich. Konkrete Umsetzungsschritte hat es seitdem nicht gegeben. Um die Konvention mit Leben zu erfüllen, ist es unabdingbar, dass die zuständigen Stellen systematisch an der Umsetzung der Konvention arbeiten. In einem ersten Schritt ist die Landesregierung aufgefordert, in ihrer Zuständigkeit Ziele und konkrete Maßnahmen zu entwickeln, um die Vorgaben der Konvention möglichst in allen Politikfeldern umzusetzen. Es handelt sich hierbei um eine klassische Querschnittsaufgabe, die im Sozialministerium gebündelt werden sollte.
Die UN-Konvention verpflichtet die staatlichen Organe gemäß Artikel 4 dazu, die "volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern." Damit stehen die staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen in der Pflicht, den Gestaltungs- und Handlungsraum von Menschen mit Behinderungen zu garantieren und durch aktives Handeln möglich zu machen. Hierzu müssen auch die Gesetze im Sinne der Vorgaben der Behindertenrechtskonvention überarbeitet und die Infrastruktur barrierefrei ausgerichtet werden.
Leitlinie für den Aktionsplan sollen die allgemeinen Grundsätze der UN-Behindertenkonvention bilden:
- Achtung der Würde, Autonomie und Selbstbestimmung,
- Nichtdiskriminierung,
- volle Teilhabe und Einbeziehung in die Gesellschaft,
- Achtung der Unterschiedlichkeit und Akzeptanz der Vielfalt,
- Chancengleichheit,
- Barrierefreiheit,
- Gleichberechtigung von Mann und Frau,
- Achtung vor sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderung und Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.
Menschen mit Behinderungen müssen gleichberechtigt die Möglichkeiten erhalten, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Eine Verpflichtung auf eine besondere Wohnform darf es nicht geben. Das Wunsch- und Wahlrecht, so wie es auch in der UN-Konvention verankert ist, muss auch in Niedersachsen in der Praxis umgesetzt werden. Das "Persönliche Budget" wird bisher immer noch viel zu wenig in Anspruch genommen, und Trägerübergreifende Budgets kommen in der Realität kaum vor. kaum Die Entwicklung hin zum selbst-ständigen Wohnen muss weitergehend gefördert werden als es bisher im Quotalen System der Fall ist. Hierzu muss ein Konversionsprozess im Bereich der stationären Angebote in Gang gesetzt werden (siehe dazu Drs.16/2147).
Darüber hinaus müssen auch die unterstützenden Angebote vor Ort wie Beratung, Arbeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten, Tages- und Begegnungsangebote entsprechend ausgebaut werden. Bislang fehlen Angebote für Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf weitgehend. Ebenso müssen Wohn-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Erwachsene angeboten werden, die noch in ihren Familien leben. Grundsätzlich muss der Anspruch auf individuelle personenzentrierte Leistungserbringung ausgebaut werden, um langfristig die institutionelle Förderung von Sondereinrichtungen überflüssig zu machen.
Das deutsche Bildungssystem ist bislang immer noch in Idee und Praxis vorrangig von der Aussonderung behinderter Menschen in gesonderten Einrichtungen und nicht von der Idee der gemeinsamen Bildungsangebote für Menschen mit und ohne Behinderungen geprägt. Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet die Unterzeichnerstaaten jedoch zur Errichtung eines inklusiven Schulsystems, in dem der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen der Regelfall ist (siehe dazu die Drs. 16/793 und 796).
Auch im Bereich der Kindertagesstätten fehlt es an vielen Orten an einer inklusiven Betreuung und Erziehung. Bei der Unterdreijährigen-Betreuung ist lediglich ein Modellversuch in die Wege geleitet worden (siehe Drs.16/267 sowie 17/1874).
Zur Stärkung des Wunsch- und Wahlrechtes müssen alle Menschen mit Behinderung - unabhängig von der Art oder Schwere ihrer Behinderung - in die Lage versetzt werden, in differenzierten Angeboten am Arbeitsleben teilzuhaben. Dies kann eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, in einer Integrationsfirma oder aber in einem geschützten Arbeitsmarkt sein.
Notwendig ist die Ausweitung eines persönlichen Budgets für die berufliche Teilhabe. Die neuen gesetzlichen Möglichkeiten des trägerübergreifenden persönlichen Budgets müssen im Interesse der Menschen mit Behinderungen auch im Bereich Arbeit und Pflege genutzt werden können. Deshalb ist eine trägerunabhängige und qualifizierte Beratung zur Durchsetzung des trägerübergreifenden persönlichen Budgets unbedingt erforderlich.
Alle Lebensbereiche der Gesellschaft müssen schrittweise barrierefrei werden. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur Stufenlosigkeit, sondern die Nutzbarkeit für alle Menschen mit und ohne Behinderung, unabhängig von der Art und Ausprägung ihrer Beeinträchtigung. Nur durch die Herstellung einer Barrierefreiheit können z. B. Schulen und andere Bildungsorte zu wirklichen Lebens- und Lernorten werden. Barrierefreiheit erhöht auch den Nutzungsgrad von Gebäuden. Nur so lassen sich öffentliche Gebäude zu Stadtteil- bzw. Quartierzentren weiterentwickeln und werden attraktiv für alle Menschen im Wohnquartier. Hierzu gehören auch ein leichterer Zugang für Gehörlose durch Dolmetscher und Gebärden oder Untertitel im Fernsehen. Mit der Barrierefreiheit soll die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen (Universelles Design) ermöglicht werden.
Stefan Wenzel
Fraktionsvorsitzende