Pressemeldung Nr. 36 vom

Grüne klagen auf Offenlegung von Abschussgenehmigungen:Wolfsabschüsse sind keine Geheimsache

Bei bislang drei Abschüssen in den vergangenen Wochen wurde nicht der gesuchte Wolf, sondern ein Jungtier getötet.

Darum geht’s

Bei bislang drei Abschüssen in den vergangenen Wochen wurde nicht der gesuchte Wolf, sondern ein Jungtier getötet. Die Landesregierung hält dabei bisher die laufenden Genehmigungen strikt unter Verschluss. Sie verweigerte mehrfach auch gegenüber Abgeordneten des Landtags jegliche Auskünfte. Das ist aus Sicht der Grünen-Fraktion mit dem Kontroll- und Informationsrecht des Parlaments nicht vereinbar. Staatliches Handeln muss transparent und überprüfbar sein. Es geht um die sensible Frage, wie beim Umgang mit Wölfen sowohl der Artenschutz als auch Sorgen vor Schäden durch einzelne problematische Wölfe ernst genommen werden. Geheimhaltung ist der falsche Weg. Deshalb reichen Abgeordnete der Grünen-Fraktion jetzt eine Verfassungsklage vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof Bückeburg ein. Sie stützt sich auf Artikel 24 der Landesverfassung. Dieser verpflichtet die Landesregierung zu vollständigen Auskünften gegenüber allen Abgeordneten.

Das sagen die Grünen

Julia Willie Hamburg, Fraktionsvorsitzende:

„Wir brauchen dringend eine sachlichere Debatte über den Wolf, der auch hier in Niedersachsen wieder Lebensraum findet. Vom Wolf gehen auch Gefahren aus - nach allem was wir wissen, nicht für den Menschen, aber zum Beispiel für Weidetiere. Es geht also darum, wie wir mit dem weiterhin geschützten Wolf leben und den landwirtschaftlichen Betrieben beim Schutz ihrer Tiere helfen. Mit ihrer Geheimniskrämerei tragen die Landesregierung und ihr Umweltminister nicht zu einer sachlichen Debatte bei. Das Verweigern von Auskünften ist inakzeptabel. So darf Regierung nicht mit dem Parlament umgehen.“

Christian Meyer, Fraktionsvize und Sprecher für Naturschutz:

„Der Umweltminister kann es drehen und wenden, wie er will. Seine bisherige Wolf-Strategie ist mit den Fehlabschüssen von drei Jungtieren und geheim gehaltenen Abschussgenehmigungen endgültig gescheitert. Anstatt andere Maßnahmen wie das Besendern von Problemtieren oder mehr Förderung von Hilfen für Betriebe mit Weidetieren voranzutreiben, setzt Minister Lies auf den Abschuss. Dieser kann aber nur das allerletzte Mittel sein. Denn der Wolf steht auf absehbare Zeit weiterhin unter Schutz. Abschussgenehmigungen müssen mit dem Natur- und Tierschutz vereinbar sein. In zwei früheren Fällen, als die Genehmigung noch veröffentlicht wurde, ist der Minister vor Gericht gescheitert. Wenn der Minister aktuell die jüngsten Fehlabschüsse der von seiner eigenen Behörde als Welpen eingestuften Tiere dennoch rechtfertigt, bricht er Naturschutzrecht.“

Helge Limburg, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher:

„Regierungshandeln muss transparent und kontrollierbar sein – das ist eine Grundlage der Demokratie und der Gewaltenteilung. Nach der Niedersächsischen Landesverfassung hat die Landesregierung vollständig zu unterrichten. Ausnahmen sind nur bei gravierenden Folgen zulässig. Das alles ist bei einer Veröffentlichung der Genehmigung für Wolfsabschüsse nicht gegeben. Der einzige Grund ist ganz offensichtlich, dass die Regierung auf diese Weise Klagen verhindern möchte. Dies aber ist in einem Rechtsstaat schlicht nicht möglich.

Nach mehrmaliger Verweigerung von Auskünften sehen wir keine andere Möglichkeit, als erneut – wie schon gegen die anfängliche Verweigerung von Auskünften zu Corona-Maßnahmen – vor dem Staatsgerichthof Bückeburg zu klagen.“

Zurück zum Pressearchiv