Pressemeldung Nr. 584 vom

Vorschläge der Grünen für den Ausbau der Kapazitäten an den niedersächsischen Fachhochschulen

Material zur Pressekonferenz am 28.05.2001...

Fast jeder dritte Studienanfänger an staatlichen Hochschulen in Niedersachsen hat sich im Wintersemester 1999/2000 an Fachhochschulen eingeschrieben. Dieser Anteil wird allerdings durch die Zahl der Studienplätze begrenzt und entspricht nicht annähernd dem Bedarf. So standen 11.200 Bewerbungen im WS 2000/01 lediglich 5.840 Studienplätze gegenüber.
Im Landeshaushalt 2000 waren für die Fachhochschulen 368 Mio. DM (15,4 Prozent) und für die anderen Hochschulen des Landes 2,02 Mrd. DM (entsprechend 84,6 Prozent) vorgesehen. Bei vorsichtiger Schätzung setzen die anderen Hochschulen mindestens 50 Prozent der ihnen zufließenden Mittel, also 1,01 Mrd. DM, für die Lehre ein. Insgesamt standen im Haushalt 2000 somit 1,378 Mrd. DM für die Lehre an niedersächsischen Hochschulen zur Verfügung.
Seit dem Haushaltsjahr 2000 erhalten die Fachhochschulen ihr Geld nach einer "leistungsbezogenen" Formel. Maßgeblich sind zu 60 Prozent die jeweiligen Kapazitäten und zu jeweils 20 Prozent die Zahl der Studenten in der Regelstudienzeit sowie die Zahl der Absolventen. Nach einem langsamen Einstieg in diese leistungsbezogene Mittelvergabe, werden in 2002 bereits 35 Prozent der insgesamt an die Fachhochschulen ausgeschütteten Landesmittel (abzüglich Sockelbetrag) nach diesen Kriterien vergeben.
Eine vergleichbare Formel für die niedersächsischen Universitäten gibt es bisher nicht. Ursprünglich war geplant, in 2001 auch hier mit einer leistungsbezogenen Mittelvergabe zu beginnen. Der von Wissenschaftsminister Oppermann geforderte "Wettbewerb" wird gegenwärtig nur bei den Fachhochschulen exekutiert – und zwar ausschließlich zu Lasten von Standorten in geographischen Randlagen. Sinnvoller ist es, für die Finanzierung der Fachhochschulen und Universitäten in Niedersachsen künftig die Zahl der Studierenden statt die der vorhandenen Studienplätze zu Grunde zu legen. Eine Umverteilung von Landesmitteln muss dabei auch zwischen Fachhochschulen und Universitäten möglich sein, mindestens bis der vom Wissenschaftsrat empfohlene FH-Anteil von 40 Prozent an den in Niedersachsen vorgehaltenen Studienplätzen erreicht ist.
Ziel eines solchen Fachhochschul-Entwicklungsprogramms sollte die Schaffung neuer Studienangebote, nicht neuer Standorte sein. Um kurzfristig auf die enorme Nachfrage nach FH-Studienplätzen reagieren zu können, sind die Landeszuschüsse für die Managerakademie GISMA umzuwidmen. Auch sollten die Mittel aus dem VW-Vorab entsprechend eingesetzt werden. Die Liegenschaften sind – auch ohne Stiftungsmodell – den Hochschulen zu übertragen. Verwertungserlöse aus Vermietung oder Verkauf sollten zu 40 Prozent dem MWK zufließen und für die Aufstockung des Hochschulbauplafonds verwendet werden.

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