Pressemeldung Nr. 333 vom

Untersuchungsausschuss Asse: Hemdsärmeliger Umgang mit Strahlenschutzrecht

Offenbar wurden nicht nur die gesetzlichen Grundlagen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen missachtet. Auch die internen Regeln wurden vielfach missachtet, so Stefan Wenzel. So wurden Fässer angenommen, die die damals zulässigen Grenzwerte an der Oberfläche überschritten.

"Die Befragung der Bergleute des ehemaligen Asse-Betreibers vermittelt einen Eindruck von dem hemdsärmeligen Umgang mit dem Strahlenschutzrecht", sagte der Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Stefan Wenzel. Offenbar wurden nicht nur die gesetzlichen Grundlagen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen missachtet. Auch die internen Regeln der Gesellschaft für Strahlenforschung und ihrer Rechtsnachfolger wurden vielfach missachtet, sagte Wenzel. So wurden Fässer angenommen, die die damals zulässigen Grenzwerte an der Oberfläche überschritten. Außerdem wurden Fässer mit flüssigen Abfällen eingelagert, was schon damals nicht zulässig war.

Zum Umgang mit Dosimetern zur Bewertung der Strahlenbelastung der Mitarbeiter gab es widersprüchliche Aussagen. Offiziell war das Tragen angeblich Pflicht. In der Praxis wurden diese Dosimeter anscheinend nur zeitweise und nur von einigen Mitarbeitern getragen, sagte Wenzel. Auch habe offenbar niemand kontrolliert, ob Dosimeter verwendet wurden.

Wenzel: "Die heutigen Aussagen zeugen vom hemdsärmeligen Umgang mit Regeln und Gesetzen in der Asse." Welche Folgen die Praxis für die Gesundheit der Beschäftigten und der Anlieger hatte oder hat bedürfe aber weiterer Prüfungen, sagte Wenzel. Zu prüfen sei insbesondere auch, welche Strahlenbelastungen direkt in den Atommüllkammern vorlagen. Hier sprach ein Zeuge von Werten, die etwa einhundertfach über den Werten im Bergwerk lagen. Von zentraler Bedeutung, so Wenzel, sei aber das Gesundheitsmonitoring aller Beschäftigten. Diese wissenschaftliche Untersuchung wird derzeit vom Bundesamt für Strahlenschutz angefertigt.

Zurück zum Pressearchiv