Pressemeldung Nr. 419 vom

Umweltausschuss will weitere Unterrichtung:Umweltministerium verweigert Abnahme radioaktiver Asse-Laugen

„Seit vielen Monaten verweigert das Ministerium eine sachgerechte Abnahme und Entsorgung von 80 Kubikmetern kontaminierter Laugen und fordert stattdessen eine Behandlung im Bergwerk“, kritisiert Stefan Wenzel.

Der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Stefan Wenzel hat scharfe Kritik am Niedersächsischen Umweltministerium und dessen Umgang mit radioaktiven Laugen aus der Asse geübt. "Seit vielen Monaten verweigert das Ministerium eine sachgerechte Abnahme und Entsorgung von 80 Kubikmetern kontaminierter Laugen und fordert stattdessen eine Behandlung im Bergwerk", sagte der Grünen-Politiker heute (Montag) in Hannover. "Damit werden die Arbeiten zur Faktenerhebung und zur Vorbereitung der Rückholung massiv behindert." Zudem seien weitere zeitraubende Genehmigungen für die Konditionierungsanlage unter Tage erforderlich.

Wenzel: "Laugen dieser Art waren vor drei Jahren der Auslöser des Asse-Skandals. Es ist nicht mehr vermittelbar, dass das Umweltministerium innerhalb von drei Jahren nicht in der Lage war, eine ordnungsgemäße Annahme in der Landessammelstelle sicherzustellen." Bislang sei die Landessammelstelle nur bereit fünf Kubikmeter Lauge pro Jahr abzunehmen.

Es sei "sehr undurchsichtig" wo radioaktives Material aus Niedersachsen eingelagert werde, sagte der Grünen-Politiker. "Das Land ist verpflichtet, eine Landessammelstelle zu betreiben. Zu diesem Zweck wurde ein Rahmenvertrag mit der Gesellschaft für Nuklearservice abgeschlossen. Offiziell ist die Landessammelstelle des Landes Niedersachsen in Jülich. Tatsächlich lagerten aber auch Landessammelstellen-Abfälle in Leese im Landkreis Nienburg, sagte Wenzel. Auch hierzu gebe es viele offene Fragen. Der Ausschuss habe heute beschlossen, die Unterrichtung fortzusetzen, um zu klären, welche weiteren technischen und rechtlichen Probleme zu lösen sind, um die Faktenerhebung in der Asse zu beschleunigen. Dabei soll auch geklärt werden, ob die Umsetzung der Auflagen des Umweltministeriums möglich ist. 

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