Pressemeldung Nr. 8 vom

Parteienfinanzierung AfD:Stefan Wenzel: Schweizer Großspende bleibt rechtswidrig

Das Spendengebaren um die AfD wird immer dubioser. Aus einem namentlich nicht genannten Einzelspender aus der Schweiz werden nun 14 namentlich genannte Personen, die stattdessen gespendet haben sollen.

Darum geht's

Nach den Ungereimtheiten über die Herkunft einer Großspende an die AfD-Politikerin Weidel im Jahr 2017 ist nun eine Liste von 14 Personen öffentlich geworden, die die AfD finanziell unterstützt haben sollen.

Das sagen die Grünen

Stefan Wenzel, finanzpolitischer Sprecher

"Das Spendengebaren um die AfD wird immer dubioser. Aus einem namentlich nicht genannten Einzelspender aus der Schweiz werden nun 14 namentlich genannte Personen, die stattdessen gespendet haben sollen. Nach wie vor muss die AfD eine Erklärung für die Finanzierung ihrer umfangreichen und sehr teuren Wahlkämpfe im Jahr 2017 und davor liefern. Das gilt für den Bund und auch für Niedersachsen. Von daher wird der neue Rechenschaftsbericht der AfD für das Jahr 2017 zu einer spannenden Lektüre."

"Bei der Großspende aus der Schweiz an das AfD-Parteimitglied Weidel dürfte es sich lediglich um die Spitze des Eisberges handeln. Offenbar handelt es sich bei den 14 als Spender genannten Personen um Strohmänner hinter denen sich der Schweizer Pharmaunternehmer versteckt."

"Der gesamte Vorgang bleibt rechtswidrig und obendrein verlogen. Auch die Rücküberweisung in die Schweiz hilft der AfD nicht, weil illegale Spenden unverzueglich an die Bundestagsverwaltung abzuführen sind. Allein deshalb muss die AfD jetzt das Vierfache der Summe abführen. Zudem muss man hoffen, dass die strafrechtlichen Ermittlungen auch die Netzwerke offenlegen."

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