Pressemeldung Nr. 74 vom

Finanzämter chronisch überlastet:Stefan Wenzel: Landesregierung gefährdet Steuergerechtigkeit

In den Finanzämtern fehlen 1300 Mitarbeiter*innen, doch die Landesregierung hofft auf ‚Digitalisierung‘ und drückt beide Augen zu. Dabei sind die Personallücken ausgerechnet im IT-Bereich besonders hoch. Die Landesregierung verkennt, dass Steuergerechtigkeit ein sehr hohes Gut ist.

Darum geht’s

Grüne Anfragen an die Landesregierung zeigen: In niedersächsischen Finanzämtern fehlen fast 1300 Mitarbeiter*innen.

Das sagen die Grünen

Stefan Wenzel, finanzpolitischer Sprecher

„In den Finanzämtern fehlen 1300 Mitarbeiter*innen,  doch die Landesregierung hofft auf ‚Digitalisierung‘ und drückt beide Augen zu. Dabei sind die Personallücken ausgerechnet im IT-Bereich besonders hoch. Die Landesregierung verkennt, dass Steuergerechtigkeit ein sehr hohes Gut ist. Gesetze dürfen nicht nur auf dem Papier stehen. Sie müssen auch gelebt und vollzogen werden.

Das gilt insbesondere für komplizierte Betrugsfälle: Um CumEx-Betrug in den Banken, Steuerhinterziehung von Konzernen mit Steueroasen oder massenhafte Kassenmanipulation in Restaurants in den Griff zu bekommen, braucht man nicht nur sehr gut ausgebildete, sondern auch sehr erfahrene Mitarbeiter*innen, die sich im Steuerrecht und im Strafrecht gut auskennen und bei Bedarf auch hochbezahlten Konzernjuristen Paroli bieten können. Es ist fatal, dass die Landesregierung die Personalnot nicht ernst nimmt und tatenlos bleibt. Finanzminister Hilbers ist in der Pflicht, die Finanzämter schnellstmöglich mit mehr Personalkraft wieder handlungsfähig zu machen.“

Zum Hintergrund

Nach der amtlichen Personalbedarfsrechnung müssten in den niedersächsischen Finanzämtern 10.949 Beamte und Angestellte arbeiten, um zeitnah Steuererklärungen zu bearbeiten, Betriebsprüfungen vorzunehmen, Steueränderungen zu programmieren und durch Steuerfahndung für Steuergerechtigkeit zu sorgen. Faktisch arbeiten nur 9.655 Personen in den 56 Finanzämtern, den sechs Finanzämtern für Grossbetriebsprüfung, den vier Steuerfahnungsämtern und dem Landesamt für Steuern. Die Differenz zwischen Personalbedarfsberechnung und dem sogenannten „Personal Ist“ beträgt 1293 Personen. Das ist das Ergebnis von drei kleinen Anfragen an die Landesregierung.

Quelle: Die Zahlen ergeben sich aus den drei Anfragen an die Landesregierung mit den Drucksachen 18/4212, 18/3346 Frage 7 und 18/1013 zu den Kennzahlen Personalbedarf, Personalzuweisung und Personal Ist.

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