Ewigkeitskosten für den Atommüll:Staudte: Rücklagen der Konzerne sichern und Haftungsregeln verschärfen
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Nachhaftungsgesetz für Atomkonzerne vorgelegt. Die Landtagsgrünen sehen die Finanzierung für den Rückbau der Kraftwerke und die Entsorgung des Atommülls durch den vorliegenden Entwurf keineswegs gesichert.
Darum geht’s
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Nachhaftungsgesetz für Atomkonzerne vorgelegt. Die Landtagsgrünen sehen die Finanzierung für den Rückbau der Kraftwerke und die Entsorgung des Atommülls durch den vorliegenden Entwurf keineswegs gesichert.
Das sagen die Grünen
Miriam Staudte, atompolitische Sprecherin
"Neue Haftungsregeln sind dringend nötig, sind aber nur ein erster Schritt. Auch nach den derzeitigen Planungen des Bundes würden noch immer die Steuerzahler haften, wenn die Mutterkonzerne insolvent werden. Sicher ist: Die Schuldenberge der Atomkonzerne wachsen immer weiter."
"Bei der geplanten Nachhaftung muss die Bundesregierung noch nachschärfen: Bislang ist nicht ausgeschlossen, dass die Energiekonzerne Vermögenswerte ausgliedern und ihren Haftungsumfang so reduzieren."
"Die Rückstellungen der Atomkonzerne müssen vor Insolvenzen und Finanzrisiken geschützt werden. Das kann nur durch die Überführung der Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds mit Nachschusspflicht erreicht werden."
Zum Hintergrund
Das Bundeswirtschaftsministerium schlägt ein Gesetz „zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich“ vor. Die Haftung der Mutterkonzerne für die AKW-Betriebsgesellschaften soll so auch bei einer Insolvenz der Atom-Sparten erhalten bleiben. Die Betreiber der Atomkraftwerke haben bislang Rückstellungen in Höhe von rund 39 Milliarden Euro für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung gebildet - nach neuesten Informationen fehlen allerdings weitere ca. 30 Milliarden Euro für die Endlagerung.