Pressemeldung Nr. 160 vom

Staudte: Neue Bundesregierung muss Planfeststellungantrag zurückziehen

"Es wäre ein Skandal, wenn sich der Bund bei der Aufhebung des Rahmenbetriebsplans sperrt.“

Darum geht’s

Das niedersächsische Umweltministerium hat eine Anfrage der grünen Landtagsabgeordneten Miriam Staudte zum Atomsalzstock Gorleben beantwortet. Demnach betrachtet das Haus des Umweltministers Stefan Wenzel sowohl den Rahmenbetriebsplan als auch den Planfeststellungsantrag als obsolet. Das Bundesumweltministerium hat sich bisher zur Erledigungserklärung für den Rahmenbetriebsplan nicht geäußert. Staudte befürchtet, dass der Bund die Aufhebung nicht anerkennt. Außerdem geht aus der Antwort der Landesregierung hervor, dass Niedersachsen eine Rücknahme des Planfeststellungsantrags von 1977 durch das Bundesamt für Strahlenschutz favorisiert.

Das sagen die Grünen

Miriam Staudte, atompolitische Sprecherin

"Es wäre ein Skandal, wenn sich der Bund bei der Aufhebung des Rahmenbetriebsplans sperrt.“

„Die Landesregierung hat den Rahmenbetriebsplans von 1983 für nichtig erklärt. Jetzt ist es nur folgerichtig, dass auch der veraltete Planfeststellungsantrag aus den 70er Jahren eingestampft wird."

"Die neue Bundesregierung muss den Planfeststellungantrag zurückziehen. Es darf kein Hintertürchen für die Gorleben-Befürworter offen gehalten werden." 

Zum Hintergrund

Das Standortauswahlgesetz, das im Juli dieses Jahres in Kraft getreten ist, beendet die Erkundung des Salzstocks Gorleben. Im September wurde vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg eine Klage gegen den Rahmenbetriebsplan Gorleben einvernehmlich beendet. Die Kläger und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hatten den Rahmenbetriebsplan aus dem Jahr 1983 übereinstimmend als gegenstandslos erklärt. Mitte September hat das LBEG den Rahmenbetriebsplan Gorleben aufgehoben.

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