Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg, das Verbot für einen Rindertransport nach Marokko aufzuheben, erklärt Miriam Staudte, tierschutzpolitische Sprecherin:
Agrarministerin Otte-Kinast darf beim Verbot der tierquälerischen Langstrecken-Tiertransporte nach Marokko jetzt nicht wieder einknicken, sondern muss umgehend in die nächste gerichtliche Instanz gehen und das Oberverwaltungsgericht anrufen.
Es geht hier um eine grundsätzliche Entscheidung, ob weiterhin Tiere in Länder exportiert werden dürfen, in denen ein tierschutzgerechtes Schlachten nicht gewährleistet ist. Es geht nicht nur um den aktuellen Transport. Insofern darf es keine Rolle spielen, dass das Weiterbeschreiten des Rechtswegs eventuell keine aufschiebende Wirkung für diesen einen Transport entfalten würde.
Hintergrund:
Bei ihrem letzten Erlass, der vom Verwaltungsgericht Oldenburg aufgehoben wurde, hat das Ministerium nicht den weiteren Rechtsweg beschritten.