Pressemeldung Nr. 188 vom

SPD und Grüne vereinbaren: Überführung von Förderschulen in die inklusiven Schulen im neuen Schulgesetz regeln – Zielmarke Schuljahr 2015/16

„Durch die Überführung von Förderschulen in die inklusiven Schulen wird die nötige Ressourcenausstattung eher möglich, als bei der gegenwärtigen Doppelstruktur von inklusiven Schulen und gesonderten Förderschulen.“

Darum geht’s

SPD und Grüne haben sich auf einen neuen Zeitplan für die Weiterentwicklung der Inklusion von Schülern mit Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und Emotionale und Soziale Entwicklung geeinigt. Dazu soll die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorbereiten. Das Ziel ist: Ab dem Schuljahr 2015/16 sollen Schüler mit diesem Unterstützungsbedarf grundsätzlich in inklusiv arbeitende Schulen und nicht mehr in gesonderte Förderschulen aufgenommen werden. Dies soll für den Förderbereich Lernen aufsteigend für den 5. Schuljahrgang und für den Förderbereich Sprache für den 1. und 5. Schuljahrgang gelten. Im Förderbereich Lernen werden bereits seit dem Schuljahr 2013/14 im 1. Schuljahrgang keine Schüler mehr in die Förderschulen aufgenommen. Für den Bereich Emotionale und Soziale Entwicklung soll der Durchgangscharakter der Förderschulen hervorgehoben werden.

Das sagen die Grünen

Ina Korter, schulpolitische Sprecherin

„Die Vorgängerregierung von CDU und FDP hatte die Inklusion unzureichend vorbereitet. Mit der rot-grünen Vereinbarung gewinnen wir ein Jahr Zeit, die jetzt auch gut genutzt werden soll, um die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit zu schaffen. Im kommenden Schuljahr 2014/15 wird zunächst das Ganztagsangebot der Schulen deutlich ausgebaut, damit werden auch die Bedingungen für eine inklusive Förderung verbessert.“

„Mit dem vereinbarten Zeitplan haben alle beteiligten Schulen Planungssicherheit und können sich aktiv am bevorstehenden Überleitungsprozess beteiligen. Wir geben auch den Regionen mehr Zeit, abgestimmte Konzepte zu entwickeln.“

„Durch die Überführung von Förderschulen in die inklusiven Schulen wird die nötige Ressourcenausstattung eher möglich, als bei der gegenwärtigen Doppelstruktur von inklusiven Schulen und gesonderten Förderschulen.“

„Voraussetzung für das Gelingen der Inklusion ist, dass den Kindern mit besonderem  Unterstützungsbedarf auch in der inklusiven Schule die nötigen Ressourcen zur Verfügung stehen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die inklusiven Schulen ausreichend ausgestattet werden.“

„Im kommenden Schuljahr 2014/15 wird zunächst das Ganztagsangebot der Schulen deutlich ausgebaut, womit die Voraussetzungen für eine inklusive Förderung verbessert werden.“

Zum Hintergrund             

Die inklusive Schule ist der beste Förderort für Schüler. Das zeigen wissenschaftliche Untersuchungen und das belegen auch die Erfahrungen von inklusiven Schulen, die diese Förderung bereits praktizieren. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Kinder dort auch vom Vorbild der Gleichaltrigen profitieren und die Inklusion ihre soziale Teilhabe fördert.

Bereits 2009 hatten die Grünen den Empfehlungen von Wissenschaftlern folgend in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, dass die Förderschulen mit den Bereichen Lernen, Sprache und Emotionale und Soziale Entwicklung in die allgemeinen Schulen überführt werden sollten. Die damalige CDU/FDP-geführte Landesregierung war dem jedoch nur für den Primarbereich der Förderschulen mit dem Bereich Lernen gefolgt. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD und Grüne vereinbart, auch weitere Förderschulen in die allgemeinen Schulen zu überführen, um die Inklusion fachlich besser auszustatten.

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